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Nr. 95. Montag
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Amtliches.
Stadtkreis Hanau.
Wegen Fortschreitens der Sielbauarbeiten ist die Absperrung folgender Straßen:
a) Steinheimerstratze zunächst zwischen Sterngasse und Langstraße und in der Folge, entsprechend dem Arbeitsfortschritt, - bis zur Römerstraße;
b) Langstratze zunächst zwischen Rosenstraße und Fahrgasse;
c) Sandgaste zunächst zwischen Webergasse und Ballplatz und in der Folge, entsprechend dem Arbeitsfortschritt, bis zur Nürn- straße;
d) Steinheimerstratze zunächst zwischen Hahnengasse und Altgasse und in der Folge, entsprechend dem Arbeitsfortschritt, bis zur Römerstraße für den Fuhrverkehr von Montag den 24, April -. Js. ab angeordnet.
Uebertretungen werden mit Geldstrafe bis zu 9 Mark event, bis zu 3 Tagen Gefängniß bestraft.
Hanau am 20. April 1893.
Königliche Polizeidirektion.
P. 3999. I. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Landkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Bekanntmachung.
Betreffend: Verhütung von Waldbränden.
Bei der gegenwärtigen Witterung können Waldbrände leicht entstehen und große Ausdehnung gewinnen Ich nehme daher Veranlassung, zur besonderen Vorsicht beim Gebrauch von Feuerzeug (namentlich solchem mit Zündschnur, von welcher brennende Theile abfallen können) in Waldungen aufzusordern und vor dem Wegwerfen von brennenden Zigarrentheilen oder von Streichhölzern hiermit dringend zu warnen.
Indem ich auf die hierunter abgedruckten Strafbestimmungen des § 44 Nr. 1—3 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. Mai 1880 verweise, bemerke ich, daß Derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldbrand herbeiführt, sich der Bestrafung mit Gefängniß bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark aussetzt. (§ 309 Strafgesetzb.)
Hanau am 7. April 1893.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
8 44. Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft, wer
1) mit unverwahrtem Feuer oder Licht den Wald betritt oder sich demselben in gefahrbringender Weise nähert;
2) im Walde brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fortwirft oder unvorsichtig handhabt;
3) abgesehen von den Fällen des §. 368 Nr. 6 des Strafgesetzbuchs, im Walde oder in gefährlicher Nähe desselben im Freien ohne Erlaubniß des Ortsvorstehers, in dessen Bezirk der Wald liegt, in Königlichen Forsten ohne Erlaubniß des zuständigen Forstbeamten Feuer anzündet oder das gestattet« maßen angezündete Feuer gehörig zu be- aussichrigen oder auszulöschen unterläßt.
Unter dem Viehstand des Pachters Theodor Goebels zu Mainkur ist die Maul- und Klauenseuche erloschen, auch ist die angeordnete Gehöft- sperre wieder aufgehoben worden.
Hanau am 19. April 1893.
Der Königliche Landrath
V. 3233. v. Oertzen.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Portemonnaie mit 3 Eisenbahnfahrkarten „Seli-
den 24« April 1893
genstadt—Hanau-Westbahnhof und zurück", nebst baarem Geld. Ein schwarzer Damenglagähandschuh «linker). Ein Päckchen, Korsett und Handschuhe enthaltend. Ein goldener Damenring mit blauem Perlchen. Eine Bindekette.
Entlaufen: Ein kleiner Polynesierhund mit etwas weißer Brust, auf den Namen „Alli" hörend.
Verloren: Ein Flaschenkorb. Zwei Stück gestreifte grüne Kleiderstoffe.
Hanau am 24. April 1893.
Tagesschau.
Berlin, 22. April. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin begaben Sich, wie uns aus Rom gemeldet wird, heute Vormittag um llOz Uhr mit dem Gefolge zu den Königlich italienischen Majestäten, um Allerhöchstdieselben an Ihrem heutigen silbernen Hochzeitstage zu beglückwünschen. Seine Majestät der Kaiser hat heute verliehen: dem italienischen Ministerpräsidenten Giolitti den Schwarzen Adlerorden, dem Generalsekretär im Ministerium des Auswärtigen Mulvano den Kronenorden erster Klasse mit Brillanten, dem Kommendatore Pavarini in demselben Ministerium die Brillanten zum Kronenorden zweiter Klasse, dem Unterrichtsminister Martini den Rothen Adlerorden erster Klasse, dem Kommendatore Bernabei in demselben Ministerium den Rothen Adlerorden zweiter Klasse, dem Sindaco von Rom, Ruspoli, Fürsten von Poggio Suasa, den Rothen Adlerorden zweiter Klasse mit dem Stern.
Berlin, 22. April. S. M. Kreuzer „Falke" Kommandant Korvettenkapitän Becker, ist am 20 April in San Paolo de Loanda eingetroffen und beabsichtigt am 25. April nach Kamerun in See zu gehen.
Bern, 22. April. Zum Empfange Ihrer Majestäten des Kaisers Wilhelm und der Kaiserin Auguste Viktoria in Luzern werden eine Kompagnie Infanterie, eine Kompagnie Sappeure und eine Schwadron Kavallerie aufgeboten werden. Von Chiasso bis Basel werden der Oberst-Korps- kommandant Wieland-Basel, der Chef des Generastabs Oberst Keller-Bern und Oberstlieutenant Ruffi-Lausanne Ihre Majestäten begleiten. Die Abordnung des Bundesraths wird von dem General Herzog-Barau, dem Oberstkorpskommandanten Feist Bern und dem Hauptmann im Generalstab Gottofrep-Freiburg begleitet werden.
Berlin, 22. April. Ein Artikel der „Rordd. Allg. Z." mahnt, bei der weiteren Berathung der Militärvorlage, fraktionelle Rücksichten zu- rücktreten zu lassen und nur die Sache, welche, da sie eine Sache aller Parteien sei, nicht vom Parteistandpunkte behandelt werden wolle, ins Auge zu fassen. Bereits bei der ersten Plenarderathung sei dies ausgesprochen, der diesbezügliche Rath aber bisher nicht in dem wünschens- werthen Maße befolgt worden. Es brauche nicht bezweifelt zu werden, daß, wenn der jetzige Reichstag die Vorlage ablehne, der aus den Neuwahlen hervorgegangene Reichstag anders beschloßen werde Der Reichstag möge die Gelegenheit ergreifen, der Welt zu beweisen, daß die deutsche Volksveitretung bei der Entscheidung über die Ehre und Sicherheit des Vaterlandes berührende Fragen sich lediglich von der Vaterlandsliebe leiten lasse. Daß die Entscheidung über die Militärvorlage bis mm Herbst vertagt werden könne, bezeichnet das Blatt im besten Falle als frommen Wunsch.
Bochum, 22. April. Bei Langendreer stießen zwei Persorienzüge zusammen, drei Personen sind todt, mehrere leicht verletzt; der Schaden an Material ist sehr bedeutend. (Rh. K.)
Lübeck, 22. April. Ein heute aus dem Gefängniß entlassener Glasergeselle kam nachmittags wegen Unterstützung zu dem Gefängnißgerst- lichen und gab auf denselben fünf Revolverschüsse ab. Der Geistliche ist schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Der Attentäter wurde verhaftet. ' ‘ (Fr. N.)
Rom, 22. April. In allen Theilen des Landes wurde der heutige Tag festlich begangen. Die Börsen sind geschlossen. In den Schulen fanden Festakte statt. Die Presse stiert die silberne Hochzeit in schwung
vollen Artikeln. Die Spitzen der hiesigen Behörden begaben sich vormittags in den Quirinal, um Glückwünsche zu überbringen. Beim Empfange des Bureaus der Kammern äußerte der König: Mein Herz frohlockt, da ich mich von soviel Liebe und Hingebung umgeben sehe; mit gerechtem pa--