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Die 3spalt. Zeile 80 A

Nr. 93.

Amtliches.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung.

Bei einem hiesigen Einwohner wurden eine Menge Wäschegegenstände, wie Taschentücher, Strümpfe, Hemden zc., mit den verschiedenartigsten Na­men versehen, welche anscheinend von Diebstählen herrühren, gefunden.

Alle diejenigen Personen, welche Wäschestücke der vorbezeichneten Art vermissen, werden hierdurch ersucht, sich zur Augenscheinnahme auf dem Kommissariat der Königlichen Polizeidirektion hierselbst Zimmer 14 und 15 zu melden.

Hanau am 20. April 1893.

Königliche Polizeidirektion.

P. 3992. v. Oer tzen.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes. 3

Bekanntmachung.

Betreffend r Verhütung von Waldbränden.

Bei der gegenwärtigen Witterung können Waldbrände leicht entstehen und große Ausdehnung gewinnen. Ich nehme daher Veranlassung, zur besonderen Vorsicht beim Gebrauch von Feuerzeug (namentlich solchem mit Zündschnur, von welcher brennende Theile abfaUen können) in Waldungen aufzufordern und vor dem Wegwerfen von brennenden Zigarrentheilen oder von Streichhölzern hier­mit dringend zu warnen.

Indem ich auf die hierunter abgebrochen Strafbestimmungen des § 44 Nr. 13 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom.1. Mai 1880 verweise, bemerke ich, daß Derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldbrand herbeiführt, sich der Bestrafung mit Gefängniß bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark aussetzt. (§ 309 Strafgesetzb.)

Hanau am 7. April 1893.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

§ 44. Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft, wer

1) mit unverwahrtem Feuer oder Licht den Wald betritt oder sich dem­selben in gefahrbringender Weise nähert;

2) im Walde brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fort­wirft oder unvorsichtig handhabt;

3) abgesehen von den Fällen des §. 368 Nr. 6 des Strafgesetzbuchs, im Walde oder in gefährlicher Nähe desselben im Freien "ohne Er­laubniß des Ortsvorstehers, in dessen Bezirk der Wald liegt, in Kö­niglichen Forsten ohne Erlaubniß des zuständigen Forstbeamten Feuer anzündet oder das gestattetermaßen angezündete Feuer gehörig zu be- oufsichtigen oder auszulöschen unterläßt.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: (Von der Post abgeliefert) Ein Spazierstock, ein Rie- men sowie eine Anzahl Briefmarken. Ein Regenschirm. Ein Hebebaum. Ein Hurdimaulkorb. Ein Zigarrenetui mit Inhalt. Ein Spazierstock. Ein Schächtelchen mit Pillen. Eine Peitsche.

Zugelaufen: Ein schwarzer und ein junger schwarzer Hund, beide m. Geschl.

Verloren: Ein Päckchen, enthaltend ein Kinderkorsett und ein Paar Selbe Handschuhe.

Hanau am 21. April 1893.

t Die Gerüchte,

E letzt über ein Kompromiß in der Wehrfrage in den Blättern umlaufen, soll man mit Vorsicht aufnehmen. Sie beruhen meist auf Combination unb enthalten zum Theil zweifellos unrichtige Angaben, so wenn es heißt, daß nur ein Theil der Vorlage bewilligt und die Entscheidung über klebrige verschoben werden solle. Es liegt hier eine Verwechselung ""t der Ausführung der Reform in mehreren Staffeln zu Grunde. Es

Freitag den 21. April

1893

ließe sich wohl einrichten,' daß im Gesetz bestimmt würde: Am 1. Oktober 1893 werden die und die Neuformalionen ausgestellt, am 1. Oktober 1894 und 1895 kommt das und das an die Reihe. Aber die parlamentarische Entscheidung muß eben gleich für das Ganze fallen, da es sich um eine in sich geschlossene Organisation handelt, bei der alle Theile zu einander in engem Zusammenhang stehen und die Gefahr vermieden werden muß, daß ein Stück bewilligt und später die Fortsetzung verweigert werde, die Reform also Stückwerke bliebe. Ebenso unbegründet ist der Argwohn, daß eine Angelegenheit von so allgemeiner vaterländischer Bedeutung zu einem Tauschobjekt, etwa für Geschäfte auf kirchenpolitischem Gebiete, gemacht werden könne. In sonst gut unterrichteten Blättern wird denn auch versichert, daß die Mitglieder des Zentrums, die sich vielleicht noch zu einem für die Regierung annehmbaren Kompromiß entschließen könnten, selbst die Wehrvorlage als das behandelt wissen wollen, was sie ist, eine Sache, die über allen parteipolitischen Sonderinteresfen steht. Die Zentrumsfraktion hat dieser Tage wiederholt Sitzungen abgehalten ob mit einem Ergebniß, das noch auf eine Verständigung hoffen läßt, und den Gedanken der Nothwendigkeit von Neuwahlen zurückdrängt, das steht dahin. _____________

Die Kriegsheere der europäischen Großmächte.

Unter diesem Titel ist bei Oldenbourg in München ein Flugblatt zum Preise von 10 Pfennig erschienen, das außer einer bildlichen Ver­gleichung der verschiedenen Kriegsstärken und einer kartographischen Dar­stellung der geographischen Lage der Kriegsbeere eine übersichtliche Zu­sammenstellung der Friedens- und Kriegsstärke der Heere, der Landes­vertheidigungskosten und der Einwohnerzahl der Länder enthält. Wir heben hier folgende Zahlen hervor, die ohne Erläuterung eine deutliche Sprache reden: Die Kriegsstärke an Offizieren und Mannschaften beträgt in Italien 1,268 Millionen, in Oesterreich 2,062, in Deutschland 3,6, in Frankreich 4,15, in Rußland 4,556 Millionen.

Die Kriegsstärke des gejammten Dreibundes beträgt demnach 6,930 Millionen gegenüber 8,706 Millionen, die Frankreich unk Rußland zu­sammen in's Feld zu stellen vermögen.

Bei Ausbruch des Krieges 1870 standen 463 Bataillonen, 372 Eska­drons und 252 Batterien deutscherseits nur 368 Bataillone, 278 Eska­drons und 164 Batterien auf französischer Seite gegenüber, während jetzt 540 deutschen Bataillonen 616 französische, 372 deutschen Eskadrons 364 französische und 434 deutschen Batterien 480 französische gegenüber- stehen. Die Landesvertheidigungstosten betragen auf den Kopf der Be­völkerung in Italien 9, in Oesterreich 7,6, in Deutschland 13,9, in Frankreich 21,1, in England 17,4 Mark. Die Einwohnerzahl Italiens beträgt 30,3 diejenige Oesterreichs 41,4, Deutschlands 49,4, Frankreichs 38,3 und Rußlands 112,9 Millionen.

Die -eulsche Ozean-ampsschifffahrt

befindet sich in fortschreitender Entwickelung und drängt ihre bedeutendsten Konkurrenten, die englischen Gesellschaften, immer mehr zurück Wie das Liverpool Journal of Commer ce erführt, hat eine der bedeutendsten von dem genannten Hafenplatz fahrenden Schnelldampferlinien irren Kapitänen, Offizieren und Ingenieuren eine jünfzehnprozentige Herabsetzung ihrer seither bezogenen Gehälter und Tantiemen als bevorstehend argekündigt. Die Gesellschaft war wegen ihrer günstigen Betriebsergebnisse vortheilbaft in der britischen und transatlantischen Geschäftswelt bekannt. Eine andere englische Schnelldampfergesellschaft bat beschlossen, nächstens mehrere ihrer Schiffe außer Dienst zu stellen. Es ist übrigens eine bekannte Thatsache, daß gerade die von Liverpool aus verkehrenden englischen Dampferlinien ihren Betrieb nur unter zunehmendem Verlust aufrecht erhalten, seitdem Southampton, der bevorzugte Anlegehasen der Hamburger und Bremer Schnelldampfer, mit der Post für Amerika auch den Pasfagierverkehr mehr und mehr nach dort ablenkt und auf die deutschen Schiffe konzentrirt.

K. tr g e s s ch «r rt.

Berlin, 21. April. Der Reichstag ist in die alte Misère der permanenten Beschlußunfähigkeit zurückgefallen. So oft es einer Partei