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Nr. 82.

Samstag den 8. April

1893

Amtliches.

Stadtkreis Hanau.

Erledigung.

Das Ausschreiben vom 23. v. Mts., P. 2386Han. Anz." Nr. 72^ betreffend Auffinden der Leiche des in der Nacht vom 19. auf 20. März d. J. im Maine bei Wörth ertrunkenen ledigen Schiffers Heinrich D e ch e n t ist erledigt.

Hanau am 6. April 1893.

Königliche Polizeidirektion.

P. 3483. J. V.: Schneider, Kreissekretär.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Nachdem die in der letzten Choleraepidemie gewonnenen Erfahrungen dargethan haben, daß mit der Ein- und Durchfuhr von Hadern und Lum­pen aller Art, Obst, frischem Gemüse, Butter und sogenanntem Weichkäse aus von Cholera befallenen Ländern eine nur verhältnißmâßig geringfügige Gefahr verbunden ist, und daß sich der letzteren auch ohne Hemmung des Verkehrs in wirksamer Weise entgegentreten läßt, wird hiermit auf Veran­lassung des Herrn Ressortministers das in der Amtsblattsbekanntmachung vom 29. Juli v. J. (S. 189/90) gegenüber Rußland erlassene Verbot der Ein- und Durchfuhr der vorbezeichneten Gegenstände aufgehoben.

Die Aufhebung dieses Verbotes erstreckt sich nicht auf die Ein- und Durchfuhr gebrauchter Kleider, sowie gebrauchter Leib- und Bettwäsche.

Cassel am 11. März 1893.

Der Königliche Regierungspräsident.

I. V.: v. Pawel.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 7. April 1893.

Der Königliche Landrath

P. 3491. I. V.: Schneider, Kreissekretär.

Bekanntmachung.

Betreffend: Verhütung von Waldbrânden.

Bei der gegenwärtigen Witterung können Waldbrände leicht entstehen und große Ausdehnung gewinnen. Ich nehme daher Veranlassung, zur besonderen, Vorsicht beim Gebrauch von Feuerzeug (namentlich solchem mit Zündschnur, von welcher brennende Theile abfallen können) in Waldungen aufzufordern und vor dem Wegwerfen von brennenden Zigarrentheilen oder von Streichhölzern hier­mit dringend zu warnen.

Indem ich auf die hierunter abgedruckten Strafbestimmungen des § 44 Nr. 13 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. Mai 1880 verweise, bemerke ich, daß Derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldbrand herbeiführt, sich der Bestrafung mit Gefängniß bis' zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark aussetzt. (§ 309 Strafgesetzb.)

Hanau am 7. April 1893.

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

§ 44. Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft, wer

1) mit unverwahrtem Feuer oder Licht den Wald betritt oder sich dem­selben in gefahrbringender Weise nähert;

2) im Walde brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fort- wirft oder unvorsichtig handhabt;

3) abgesehen von den Fällen des §. 368 Nr. 6 des Strafgesetzbuchs, im Walde oder in gefährlicher Nähe desselben im Freien ohne Er­laubniß des Ortsvorstebers, in dessen Bezirk der Wald liegt, in Kö­niglichen Forsten ohne Erlaubniß des zuständigen Forstbeamten Feuer anzündet oder das gestattetermaßen angezündete Feuer gehörig zu be­aufsichtigen oder auszulöschen unterläßt.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Kinder-Korallenarmband mit goldenem Schloß. Tin großes gestricktes Halstuch. Eine Serviette.

Zugelaufen: Ein gelber Dogqenhund. Ein gelber Pinscher, auf I einem Auge blind. Ein schwarzer Dachshund mit weißen Pfoten und gel- | ben Abzeichen; Empfangnahme beim Stationsvorsteher Harnstein zu Sta­tion Hochstadt-Dörnigheim.

Hanau am 8. April 1893.

GrimWcksmkMf.

Die Grundfläche der abgebrannten sog. Eicher Zehntscheuer in Windecken, Karte C. Nr. 236 2 a 02 qm haltend, nebst den Brand­resten des Gebäudes, und die angrenzende Fläche Karte C. Nr. 397/239 1 a 41 qm vom Schloßberge daselbst, sollen öffentlich meistbietend ver­kauft werden.

Es ist hierzu Termin auf Donnerstag, den 13. dieses Mo­nats, vormittags 10 Uhr, in das Rathhaus in Windecken anberaumt.

Der Termin wird eine Stunde offen gehalten und auf angemessenes Kaufgeldgebot erfolgt der Zuschlag alsbald.

Auf Verlangen haben die Bieter ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen. Hanau am 6. April 1893.

Der Königliche Domainenrentmeister

4790 Bell.

Stadtkreis Hanau.

Gekanutmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Von den städtischen Behörden ist unter dem 7./2. und 13./3. 1893 eine Verbindungsstraße zwischen der Philippsruher-Allee und der neuen Werftanlage auf Grund des Gesetzes vom 2. Juli 1875, bett,die Anle­gung und Veränderung von Straßen zc.", beschlossen und es ist dieselbe mit Baufluchtlinien versehen worden.

Nachdem auch die Genehmigung Seitens Königlicher Polizeidirektion unter dem 24. d. Mts. erfolgt ist, so wird der Plan gemäß § 7 des Ge­setzes vom 2. Juli 1875 zu Jedermanns Einsicht von heute an im Stadt­bauamt Zimmer 24 des Rathhauses aufgelegt und werden Einwendungen gegen denselben bis zum 30. April d. J. entgegengenommen.

Hanau den 29. März 1893.

Der Oberbürgermeister

4482 I. V.: Heraeus.

Der am 24. September 1865 zu Hanau geborene Kaufmann Johann Georg Grill hat um Entlassung aus dem preußischen Unterthanenverband nachgesucht behufs Auswanderung nach Amerika.

Hanau den 6. April 1893.

Der Oberbürgermeister

I. V.: Heraeus.

Stillt gtiDttblidit Firtbildungsschult.

Die Anmeldungen neuer Schüler werden Sonntag den 9» April von 8 bis 9 Uhr vormittags im Geschäftszimmer des Unterzeichneten, Erbsengasse Nr. 1, entge angenommen.

Während des Sommerhalbjahres 1893 bin ich in Angelegen­heit der gewerblichen Fonbildungsschule ebendaselbst Freitags UM 12 Uhr und Samstags von 81/» bis 9 Uhr vormittags zu sprechen.

Hanau den 5. April 1893.

Thormählen, 4637

Dirigent der gewerkt. Fortbildungsschule.

$ekaiiiitmaduiii0 der

Kanauer Ortskrankenkasse

Das neue Kassenstatut ist nunmehr erschienen und am Schalter unse­rer Kosse während der üblichen Bureaustunden eihültlich.

Hanau den 8. April 1893.

Der Vorstand der Hanauer Örtskranlenkassc.

4842 Schwind, Vorsitzender.