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Nr. 81.

Freitag den 7. April

1893

Amtliches.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 13. Berloosung von 3Vrprozentigen, unterm 2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsschuldscheinen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern*) gezogen worden. Dieselben werden den Besitzern zum 1. Juli 1893 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgeloostcn Nummern verschriebe­nen Kapitalbeträge vom 1. Juli 1893 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen und der später zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe XXI Nr. 6 bis 8 nebst Zinsscheinanweisungen bei der Staatsschul­dentilgungskasse, Taubenstraße Nr. 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zweck können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. Zuni d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschuldentilgungs­kasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Aus­zahlung vom 1. Juli 1893 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 1. Juli 1893 hört die Verzinsung der ver- loostcn Staatsschuldscheine auf.

Zugleich werden die bereits früher gekündigten, auf obiger Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldurkunden, nämlich Staatsschuld­scheine vom Jahre 1842, Neumärkische Schuldverschreibun- 8en und eine Stammaktie der Münster - Hammereisenbahn, wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den einzelnen Kündigungsterminen aufgehört hat.

Die Staatsschuldentilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldurkunden über die Zahlungsleistung nicht ein­lassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 3. März 1893.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

*) Die Nummernliste liegt in den Geschäftslokalen des Landrathsamts mrd der Steuerkassen offen._________________________________________________

Landkreis Hanan.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, welche mit Er­ledigung meiner Kreisblattverfügung vom 14. März d. Js. V. 1836 be­treffend Einbinden der Kreisblätter nebst Sachregister für 1892 noch im Rückstände sind, werden hiermit veranlaßt binnen 8 Tagen in dieser An­gelegenheit Bericht zu erstatten.

Hanau am 4. April 1893.

V. 2708.

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

Der Pfarramtskandidat Julius Hufnagel aus Kesselstadt ist Sei­tens des Königlichen Konsistoriums in Cassel zum Gehülfen des Metropo­litans, Pfarrers Hartmann zu Bischofsheim, im Pfarramt bestellt worden.

Hanau am 4. April 1893.

Der Königl. Landrath

2737. v. Oertzen.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Stadtgräben.

Wegen Reinigung und Durchströmung der Stadtgräben werden die- sklben am Montag den 1. Mai d. Js. während des ganzen Tages ^gelassen jein.

Ich mache Interessenten mit dem Hinzufügen hierauf aufmerksam, daß dies Ablassen während des ganzen Sommers an jedem ersten Montag eines Monats bis zum Späiherbst stattfinden wird.

Hanau den 5. April 1893.

Der Oberbürgermeister

4723 J. V.: Heraeus.

Stitt, ßcwctblidjt fotlliiliiingBsdjule.

Die Anmeldungen neuer Schüler werden Sonntag den 9. April von 8 bis 9 Uhr vormittags im Geschäftszimmer des Unterzeichneten, Erbsengasse Nr. 1, entgegengenommen.

Während des Sommerhalbjahres 1893 bin ich in Angelegen­heit der gewerbliche» Foribildungsschule ebendaselbst Freitags UM 12 Uhr und Samstags von 8V2 bis 9 Uhr vormittags zu sprechen.

Hanau den 5. April 1893.

Thormählen, 4637 Dirigent der gewerbl. Fortbildungsschule.

Tugesschau.

Berlin, 6. April. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormiag die Vorträge des Chefs des Militärkabinets und des Kriegsministers und darauf die Meldungen des Wirklichen Geheimen Raths Goering sowie des Geheimen Finanzraths von Mühlensels entgegen.

Berlin, 6. April. Kaiser Wilhelm hat seine Romsahrt zur sil­bernen Hochzeit des italienischen Königspaares noch nicht angetreten und schon bildet sich ein so dichter Legendenkreis um den bevorstehenden Aus­flug, daß die Widerlegung derselben Mühe hat, den Tendenzmachern ihr Handwerk zu legen. So wurden auch an den Umstand, daß der Kaiser seinen Weg durch die Schweiz zu nehmen gedenkt, allerhand ebenso aben­teuerliche wie alberne Kommentare geknüpft. In Wahrheit ist auch hierüber noch keinerlei Bestimmung getroffen was aber schwerlich der frei erfin­denden Phantasie der journalistischen Sensationsmacher Zügel anlegen dürfte.

Berlin, 6. April. Zu den Meldungen derFrankf. Ztg.", be­treffend Mißhandlungen Deutscher in Brasilien, bemerkt derReichsanz.": Wegen der Ausschreitung der brasilianischen Polizei in Sao Paolo gegen deutsche Reichsangehörige gelegentlich des Weihnachtsfestes habe der bra­silianische Minister des Auswärtigen dem kaiserlichen Vertreter in Rio de Janeiro eingeräumt, daß die Polizeiorgane im Unrecht gewesen seien, und versprochen, die Schuldigen aus dem Polizeikorps zu entlassen. Die Frage der Entschädigung der betroffenen Reicksangehörigen unterliege noch der Erörterung. Bezüglich des Falles in Curitiba (Staat Parana) sei der kaiserliche Vertreter in Rio angewiesen, den Sachverhalt zu untersuchen, und eventuell bei der brasilianischen Regierung nachdrücklichst die energische Bestrafung der schuldigen brasilianischen Beamten sowie die Gewährung einer vollständigen Entschädigung für die betroffenen Deutschen zu bean­tragen.

Köln, 6. April. DerKöln. Ztg." zufolge beschloß das Ruhr- kohlensyndikat keine Förderungsbeschränkung.

Bonn, 6. April. Kaiserin Friedrich trifft, nach demK. Tbl.", heute Nachmittag 4 Uhr 20 Min., aus England kommend, zum mehr­tägigen Besuche des Schaumburg-Lippe'schen Prinzenpaares hier ein. Letzteres ist bereits vorgestern Abend aus Bückeburg, wo es im elterlichen Hause die Ostertage verbrachte, hier wieder eingetroffen. Besondere Empfangs­feierlichkeiten bei Ankunft der Kaiserin Friedrich unterbleiben auf Wunsch der hohen Frau.

München. Wie dasMilitärblatt" mittheilt, nimmt die fünfte Bayerische Division am Kaisermanöver theil; außerdem finden für die beiden Bayerischen Armeekorps besondere Manöver statt.

Rom, 6. April. Vorgestern Nacht wurde, nach demK. Tbl.", die Post zwischen Palma und Canicatti von 10 Räubern überfallen, zwei Karabinieri, welche die Post begleiteten, wurden erschossen. Die Passagire blieben unverletzt.

Venedig, 5. April. DemB. Tgbl." wird von hier gemeldet: Im hiesigen Dogenpolast ist ein Akt von ruchlosem Vandalismus begangen