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Nr. 76.
Donnerstag den 30. März
1893
Amtliches.
Landkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
In der am 20. b. Mts. stattgehabten Kreistagssitzung sind folgende Beschlüsse gefaßt worden:
Jos. 1. Die durch die Krankenversicherungsnovelle vom 10. April 1892 neu velsicherungspflichtig gewo, denen Peisonen werden der ge- m'insamen Oitskiankenkaffe des Landkreises Hanau zur Ver- sicheiuug überwiesen.
^- 2. Auf Grund der §§. 2 und 54 des Krankenversicherungsgesetzes 15. Juni 1883 . . m m „ vom a it lb92 wirb die Verpflichtung zur Versicherung gegen Krankheit erstreckt auf:
a) die in Kommunalbetlieben und in Kommunaldiensten beschäftigten Personen, auf welche die Anwendung des §. 1 des Gesetzes nicht durch anderweite reichsgesetzliche Vorschriften erstreckt ist;
d) selbstständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Auftiage und für R chr ung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden (Hausindustrie) und zwar auch für den Fall, daß sie die Roh- und Hülfs- sroffe selbst beschaffen und auch für die Zeit, während welcher sie vorübergehend für eigene Rechnung arbeiten, sofern sie Arbeiter und Arbeiterinnen nicht beschäftigen;
<9 Handlurgsgehülfen und Lehrlinge soweit dieselben nicht nach §. 1 oersicherungspflichtig sind.
p®»> 3. Bon den aus der Unterhaltung der hiesigen Verpflegungsstation erwachsenden Kosten pro 1893/94 werden zwei Fünftheile — veranschlagt auf 1400 Mk. — auf den Kreis übernommen.
M». 4. Der seither von dem Kreis zur Besoldung des Obstbaulehrers geleistete B-itrag von 400 Mk. wird weiter verwilligt. Das von bim Kreis garantirte Einkommen bet âgt daher mit Einrechnung des Beitrags der Stadt Hanau (200 Mk.) und desjenigen des landwirthschaftlichen Kreisvereins (100 Mk.) zusammen 700 Mk.
Der Tagelohn für die Inanspruchnahme des Obstbau Wanderlehrers wird vom 1. April 1893 ab für die Stadt Hanau auf 4 Mk. 50 Pf. und für die Landgemeinden und Wrnoecken auf 3 Mk. fcstgesrtzt.
-a». 5. Die Kreiskommunalkafse-Rechnung pro 1891/92 wird in Einnahme auf 224 031 Mk. 21 Pf.
in Ausgabe auf 217 834 „ 34 „ und einen Kassenbestand von 6196 Mk. 87 Pf. festgesttllt und dem Rendanten Decharge ertheilt.
Mr. 6. Ter Houshaltsetat für das Etatsjrhr 1893/94 wird in Einnahme und Ausgabe auf den Betrag von 107 504 Mk. fest- gest.llt.
D«. 7. Das Projekt über die Korrektion des Landwegs von Roßdorf nach Ostheim wird begutachtet und gleichzeitig beschlossen bei dem Bezilküverband die Bewilligung einer Unterstützung in Höhe der Hälfte der auf 1360 Mk. veranschlagten Baukosten — als 680 Mk. — zu beantragen.
>o«. 8. Gegen das vorliegende Projekt über den Ausbau eines direkten Verbindungswegs von Langendiebach nach Hanau ist nichts zu erinnern. Es wird beschlossen bei dem kommunalständischen Verwaltungsausschuß die Aufnahme der Projektil ken Wegestrecke in den Landwegtbauverband sowie die Bewill gung einer Unterstützung in Höhe der Hälfte der auf 15 600 Mk. veranschlagten Kosten — also 7800 Mk. — zu beantragen.
_:,<MB. & Als Schiedsmänner werden gewählt:
a) für den Bezirk K.sselstadt mit Philippsruhe, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof Gemeinderechner Louis Griesheimer zu Keffelstadt;
b) für den Bezirk Mltt.lbuchen - Wachenbuchen Kantor Bischoff zu Wachenbuchen;
c) für den Bezirk BiuLköbel, Roßdorf, Niederissigheim, KinzigheimeiHof und Neuhof als Schiedsmann-Stellvertreter Konrad Glaub II. zu Bruchköbel.
pos. 10. In die Gebâudestäuer - Veranlagungskommission werden 4 weitere Mitglieder und 4 Cüllve,trcter gewählt und zwar
a) zu Mitgliedern:
1) Zimmermeister Philipp Craß, Fechenheim,
2) Bürgermeister Geibel, Klsfeistadt,
3) „ Hofmann, Hüttengesäß,
4) früh. Bürgermeister Goy, Roßdorf.
b) zu S tellvertretern:
1) Bürgermeister Haupt, Nüderrosenbach,
2) Zimmermeister Ditzel, Langenselbold,
3) Bürgermeister Weber, Hochstadt,
4) „ Klemann, Bergen.
pos. 11. Zu Jmpfârzten pro 1893 werden die seitherigen Aerzte wieder bestellt und pro Impfling eine Vergütung von 50 Pfg. bewilligt. Die Remuneration für Bearb.itung der Jmpfsache» wird auf 200 Mk. festgesetzt.
pos. 12. Zu Vertrauensmänner für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen pro 1894 werden gewählt:
a) für den Amtsgerichtsbezirk Hanau:
l) Oberamtmann Schuppius, Rüvigheimerhof,
2) Bürgermeister Kopp, Großkiotzenburg,
3) „ Geibel, Ksselstadt,
4) Landwiith Peter Stein, Hochstart.
b) für den Amtsgerichtsbezirk Bergen:
1) Bürgermeister Ebert, Bischofsheim,
2) „ Baumert, Fechenheim,
3) „ Klemann, Bergen,
4) Gastwirth Conradi, daselbst,
5) Beigeordneter Theodor Weil, Fechenheim,
6) Landwirth Andr. Reuhl I., Bischofsheim,
7) Bürgermeister Böckel, Gronau.
c) für den Amtsgerichtsbezirk Langenselbold:
1) Ludwig Müller, Kaufmann, Langenselbold,
2) Johannes Hixt 3r, daselbst,
3) Bürgermeister Hofmann, Hüttengcsâß,
4) „ Haldy, Neuwiedermuß,
5) „ Klein, Ravolzhausen,
6) „ Pessel, Langendiebach,
7) „ Bissert, Rückingen.
d) für den Amtsgerichts bezirk Windecken:
1) Bürgermeister Reul, Windecken,
2) „ Stroh, Marköbel,
3) „ Brodt, Ostheim,
4) „ Laubach, Eichen,
5) Rechner und Landw. Feiedr. Andr. Zeh, Kilianstädten,
6) stelloertr. Bürgermeister Hofmann"' Niederdorfelsen,
7) Bürgermeister Jung, Roßeorf.
Hanau am 25. März 1893.
Der Königliche Landrath
A. 900. v. Oertzen.
Außcrordkkilliche Ge«cralvcrsiimmlu»g behufs Konstiluirung des Bundes der Landwirthe am Montag den 3. April, nachmittags 4 Uhr, rm Saale der „Centrolhall-".
Es wird über die Versammlung in Mainz berichtet und die weitere Organisation zur Sprache gebracht werden. Gäste insbesondere Mitglieder der Bauernvereine willkommen.
Hanau am 27. Mmz 1893.
Der Vorstand des landw. Kreisvereins.