Oonnment««
Preis:
Jährlich 9 M tcaj.4^50^ «iert-lsShrlich 2«* 25 A
Wir auswärtige toonnenien mit H«m betreffenden Postausschlag.
Die einzeln« Nummer 10 <4.
Hiina»er Ameiaer.
Zugleich
Arnlkiches g)rgan für Staöt- und Lcrnökreis Kanarr.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
L«sert?ons- Preis:
Die ispaltige Garmondzeile ober deren Raum 10 ^.
Die 1'/,sp. Zeil« 15 ^.
Die 2spalt. Zeile 20 ^.
Die 3spalr. Zeile 30 ^
Nr. 75.
Mittwoch den 29. März
1893
Amtliches.
Landkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die diesjährigen F ütj Hrs-Kontiolversammlungen im Land- und Stadtkreise Hanau finden wie folgt statt:
Am 11. April, 8 Uhr vormittags, in Fechenheim (Lindenplatz) für Fechenheim.
Am 11. April, 10'/« Uhr vormittags, in Bergen (vor der Minen Aussicht) für die Orte: Bergen, Enkheim und Niederdorfelden.
Am 11. April, 11'/, Uhr vormittags, in Bergen «vor der fchö- »tn Aussicht) für die Orte: Dörnigheim, Hochstadt, Bischofsheim, Gronau, Wachenbuchen, Gronauerhof, Dottenfelderhof.
Am 12. April, 8'/, Uhr vormittags, in Wind ecken (Schloß- berg) für die Oite: Windccken, Kilianstädten, Roßdorf mit Butterstädlec- höfe.
Am 12. April, 10 Uhr vormittags, in Windecken (Schloßberg) für die Oite: Eichen, Erbstadt, Marköbel mit Hirzbacherhöfe, Ost- heim, Oberdorfelden, Niederissigheim und Baiersröderhof.
Am 13. April, 9 Uhr vormittags, in Langenselbold (Kirch- platz) für die Orte: Langenselbold mit Bruderdiebacherhof und Baumwüser- hof, Hüttengesâß.
Am 13. April, 10'/, Uhr vormittags, in Langenselbold (Kirchplatz) für die Orte: Langendiebach mit Reuserhof, N-uwi-dermuß, Ravolzhiusen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdi^h im, Rüdigheimerhof.
Am 14. April, 8 Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für tie Orte: Großauheim, Kesselstadt, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad und Wilh-lmsbaderhof und Kinzigheimerhof.
Am 14. April, 9'/, Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für die Orte^ Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großkrotzenburg, Mittel- buchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang und Neuhof.
Am 14. April, 11 Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für die Stadt Hanau mit Lehrhof: Jahrgänge 1880, 1881, 1882 und 1883.
Am 15. April, 8 Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für die Stadt Hanau mit Lehrhof: Jahrgänge 1884, 1885, 1886 und 1887.
Am 15. April, 9'/, Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) sür die Stadt Hanau mit Lehrhof: Jahrgänge 1888, 1889, 1890, 1891 und 1892.
Am 15. April, 11 Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für sämmtliche Ersotzreservistcn aller Jahrgänge, welche in Hanau wohnen, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
Vorstehendes wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den diesjährigen Fmbjrhrs-Kontrolversammlungen zu erscheinen haben:
1. Sämmtliche Reservisten und Ersatzreservisten.
2. Sämmtliche Dispositionsurlauber, sowie diejenigen, welche wegen vor der Einstellung verübter Vergehen, sowie auf Grund von Reklamation und wegen Dienstui'brauchbaikeit zur Verfügung (Disposition) der Ersatzbehörden erliessen worden sind.
3. Sämmtliche Manu sch asten der Landwehr I. Aufgebots mit Ausnahme derjenigen, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1881 eingetreten sind.
Außerdem wird bemerkt:
1. Die Halbinvaliden und Garnisondienstfähigen erscheinen mit ihren Jahresklassen.
2. Diejenigen, welche wegen verbüßter Freiheitsstrafe oder wegen Kontrol- entziehung nachzudienen haben, erscheinen mit den betreff diDen jüngeren Jahresklassen, in die sie zurückversetzt sind.
3. Sämmtliche Militärpapiere sind mit zur Stelle zu bringen.
-4. Befreiungen (Dispnsationen) von den Kontrolversammlungen können Eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche, welche von der betr. Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, späten enâ 3 Tage vor der be- Keff.nden Kontroloersammlung beim Bezirksfeldwebel in Hanau ein- : gereicht werden.
Frankfurt a. M., im März 1893.
Königliches Bezirkskommando.
Die Herren Ortsvorßânre werden a, gewiesen die vorstehende Bekanntmachung dreimal in ortsüblicher Weise zu verèff nilcheii, sowie die Plakate, welche ihnen von Königlichem Bezirkskommando übersendet werden an besonders wichtigen ins Auge sollenden Stellen anzubringen.
Hanau am 20. März 1893.
Der Königliche Landrath
M. 1410. J. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Die technischen Revisionen der Maße und Gewichte im Landkreise Hanau finden in diesem Jahre wie folgt statt:
In Großauheim am 11., 12. und 13. April.
„ Großkrotzenburg am 14. und 15. April.
„ Langenselbold am 17. und 18. April.
„ Langendiebach am 19. und 20. April.
„ Marköbel und Ostheim am 21. und 22. April.
„ Windeck-n am 24. und 25. April.
„ Bergen mit Eukheim am 26., 27., 28. und 29. April.
„ Fechenheim am 1., 2. und 3. Mai.
Die Revisionen werden durch die Organe der Ortspolizeiverwaltungen und den Rittmeister Trost hier ausgeführt.
Die Gewerbetreibenden werden hierdurch aufgefordert, ibte Maße p. p., soweit deren fortdauernde Richtigkeit zweifelhaft erscheint, vorher zur aich- amtlichen Prüfung zu bringen. Werden zweifelhafte Maße p. p. bei den Revisionen vorgefunden, so wird Einziehung bezw. Bestrafung nach §. 369 Nr. 2 des Strafgesetzbuches erfolgen. Den ungestempelten Maßen p. p. gelten diejenigen gleich, deren Aickstempel unkenntlich geworden sind.
Hanau am 13. Mâ>z 1893.
Der Königliche Landrath
P. 2124. J. L.: Schneider, Kreissekretär.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Zugelaufen: Ein schwarzer Dachshund mit gelblichen Pfoten.
Ein langhaariger schwarzbrauner Dachshund (Bastard).
Gefunden: Vier Muster Fenstervorhänge.
Verloren: Zirka 25 Meter weiße schmale Litze.
Hanau am 29. März 1893.
Außerordentliche Generalversammlung
behufs Konstiiuirung des Bundes der Landwirthe
am Montag den 3. April, nachmittags 4 Uhr, im Saale der „CentralhaUc".
Es wird über die Versammlung in Mainz berichtet und die weitere Organisation zur Sprache gebracht werden. Gäste insbesondere Mitglieder der Bauernvereine willkommen.
Hanau am 27. März 1893.
Der Vorstand des landw. Kreisvereins.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeiftrramtes.
Das Reichsgesetz vom 12. März l. Js., betnffenb die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung, wird am 1. April d. Js. in Kraft treten. Die Differenz der f. g. mitteleuropäischen Zeit gegen die bisherige Ortszeit beträgt in Hanau 24 Minuten und ist demgemäß Anordnung getroffen, daß am 31. März d. Js. nachts 11 Uhr 36 Minuten die öffentlichen städtischen Uhren um 24 Minuten vorgerückt, also auf 12 Uhr gestellt werden. Wir ersuchen die Bevölkerung in gleicher Weise bezüglich der Privatuhren vorzugehen.
In den Dienststunden der städtischen Aemter tritt infolge der ander- weiten Zeitrechnung eine Aenderung nicht ein, bezüglich des Anfangs und des Schlusses der Schulen werden bezügliche Bekanntmachungen der Schulbehörden ergehen.
Hanau am 28. März 1893.
Ter Stadtrath :
4395 Heraeus.