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Jährlich 9 -^ taCbj.4^60-4. Vierteljährlich 2^t 25^.

Wr auswärtig« Abonnenten mit tem betreffenden Postanfjchlag. Dir einzeln« Nummer 10 -d.

Hlinauer Ammtr.

Zugleich

Amtliches Zrrgcrn für Sicröt- unö ^anöâreis Kclnarr.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

J«sertlo«s-

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Die Ispaltige Garmondzeile oder deren Raum

10 A

Die 1'/-sp. Zeile 15

Die 2spalt. Zeile 20 -4.

Die 3spalt. Zeile 30 A .

M. 73.

Montag den 27. März

1893

Kvonnemenls-Kinladung.

Mit bent 1» April 1893 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger", welcher

^gleich amtliches Organ für den Stadt- «ud Landkreis Hanau, und nachweislich das weitverbreitetste und umfang­reichste Blatt Hanans ist.

Derselbe bringt täglich die amtlichen Bekanntmachungen für dm Stadt- und Landkreis Hanau, hält seinen Leserkreis stxts bezügl. der Wichtigsten politischen und Tagesereignisse aus dem Laufenden, Bietet Kurs- unb Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Auszüge aus den Verhandlungen des Keichs- und Landtags, aus denen des Provinziallandtags, die Protokolle der Sitzungen der Handelskammer sowie des Gemeinde- Ausschusses, Berloosungen, ferner Geschäfts- und Privat- Anzeigen, sowie die vollständigen Ziehungslisten Königl. Preutz. Klaffen-Lotterie. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannenden Erzählungen reiches Mannigfaltige, auch bringt der .Hanauer Anzeiger" noch die im Laufe des Vormittags (am Tage 'der. Ausgabe) beim Depeschen-Bureau Herold einlaufcnven Drahtnachrichten, i Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der I /Hananer Anzeiger" seiner st a r k e n Verbreitung halber ganz besonders wnb kostet die Ispaltige Zeile nur 10 Pf.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.

Nm zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung bis Anfang des Quartals unentgeltlich.

Die Expedition des Hanauer Anzeigers.

Amtliches.

Landkreis Hanan.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Die nachstehende Bekanntmachung des Kaiserlichen Qberpoüdirektors ju Cassel vom 2. b. Mts., die Beschädigung der Reichstelegraphenanlagen betreffend, wird hiermrt veröffentlicht.

Zugleich werden die Polizeibehörden des Kreises auf die gehörige Be- tchtnng der Bekanntmachung noch besonders hingewiesen.

Hanau am 24. März 1893.

Der Königliche Landrath

V. 2411. v. Oertzen.

Bekanntmachung.

die Beschädigung der Reichs-Telegruphlnanlagen betreffend.

• Zum Schutz der Reichs-Telegraphenanlogen sind durch das Gesetz »om 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Ctrafgesetzbuches für das Deutsche Reich, nachstehende Bestimmungen er= lassen:

$. 317. Wer vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert ober gefährdet, daß er Theile oder Zu- behörungen derselben beschädigt oder V.ränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Zahlen bestraft.

8- 318. Wer fahrlässigerweise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Schieb einer zu öffentlichen Zwecken die­nenden Telearaphenanlage verhinder t oder gefährdet, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre oder mit Geld­strafe bis zu neunhundert Mark bestraft.

Unter Tclegraphenanlagen im Sinne der §§. 317 und 318 sind Fernspi echanlagen milbegriffen.

Da die Reichs-Telegraphenanlagen in letzter Zeit häufig theils vor­sätzlich (durch Zertrümmern der Isolatoren mittels Steinwürfen w ), theils fahrlässig (namentlich beim Fällen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche ober fahr­lässige Beschädigungen der Reichstelegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen den Thäter mit Erfolg eingeschritten werden kann, in jedem ein­zelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mk. Hiermit zugesichert.

Cassel den 2. März 1879.

Der Kaiserliche Oberpostdirektor gez. Frank.

Um die Begutachtung des wirthschaftlichen Reinertrages der Besitzun­gen und der Nutzungswerthe der Gebäude durch die Herren Kataster kon- troleure zu erleichtern, erscheint es nothwendig, daß die letzteren hierbei in den ländlichen Gemeindebezirken den G e m e i n d e v o r st e h e r oder ein sonsti­ges ortskundiges Mitglied des Gemeindevorstandes zuziehen, um so auf dem kürzesten Wege die Auskunft zu erhalten, deren sie zur Erledigung ihrer Aufträge noch bedürfen.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden des Kreises werden daher unter Hinweis darauf, daß die Gemeinden nach $. 13 des Gebäude- steuerges-tzes vom 21. Mai 1861 zur Beschaffung der Vorarbeiten für die G bâudesteuerveranlarung auf ihre Kosten verpflichtet sind, angewiesen, die Herren Katasterkontroleure bei der demnächst erfolgenden örtlichen Besich­tigung der Gebäude entweder persönlich zu begleiten oder ein anderes dem Gemeinbevorstand angehöriges Mitglied zu bezeichnen, welches für die noth­wendige Auskunftsertheilung geeignet erscheint.

Von dem Tage der örtlichen Besichtigung werden die Herren Bürger­meister rechtzeitig durch die Herren Katasterkontroleure benachrichtigt werden.

Hanau am 25. März 1893.

Der Ausführungstommisfar für die Revision der Gebäudesteuerveranlagung St. 1033. v. Oertzen, Landrath.

Den Herrn Ortsvorständen wird die Kreisblattverfügung vom 13. April 1885, V. 3974, abgedruckt im „Hanauer Anziizer" Nr. 89, und die dadurch anzeordnete alljährliche Berichterstatlug bis zum 31. März mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß an stelle der da­selbst bekannt gegeben en Regierungs Polizciverordnunq vom 22 März 1884, betreffend das Beschneiden lebendiger Hecken, und derjenigen vom 4. Oktober 1883, abwelkende Obstbäume betreffend, die zur Ausführung des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 erlassene Polizeiverordnung des Kgl. Regierungspräsidenten zu Cassel vom 22. April 1892, §§. 19, 23 und 24 — siehe „Hanauer Anzeiger" für 1892 Nr. 115 — getreten ist.

Damit der Termin für die jährliche Berichterstattung — 31. März — nicht vergessen wird, haben die Herren Ortsvorstände das Erforderliche im Terminkalender zu notiren.

Hanau am 24. März 1893.

Der Königl. Landrath

V. 2444. v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Zirka 3 Mk. baar. Vor etwa 14 Tagen ein schwar­zer halbstidener Regenschirm mit rundem Horngriff und kleiner Metallplatte. Ein Petschaft „Johs. Herz".

Gefunden: Eine Brille. Einige Pfennige baar. Ein Hunde- halsband mit Zeichen Nr. 515. Eine Husarenmütze (in der Kinzig). Eine Zylinderuhr (auf dem Wege nach Rückingen).

Zugetrieben: Fünf Kiefern-Bohlen. Näheres beim Herrn Bürger­meister zu Langendiebach.

Zugelaufen: Ein junger dunkelbrauner Jagdhund mit gelben Ab­zeichen m. Geschl.

Hanau am 27. März 1893.