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und jeden Uebertretungsfall unnachsichtlich zur Bestrafung zu bringen, auch diejenigen Wirthe, welche sich einer Uebertretung schuldig machen, mir be­hufs weiteren Vorgehens zu bezeichnen.

Letztere warne ich vor Allem vor solcher Uebertretung, indem ich sie darauf Hinweise, wie besonders auch auf die Schulkinder es entsittlichend und entkirchlichend wirken muß, wenn sie sehen, daß ihre Angehörigen während des Gottesdienstes im Wirthshause sitzen. Die Lust, es ihnen möglichst bald nachzumachen, wird in den Kindern dadurch zweifellos rege.

Hanau am 15. März 1893.

Der Königliche Landrath

V. 2050. v. Oertzen.

In dem Gehöft des Landwirths Heinrich Schmidt zu Mittelbuchen ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau am 20. März 1893.

Der Königl. Landrath

V. 2215. J. V.: Schneider, Kreissekretär.

Die Räude unter der Gemeindeschafheerde zu Geislitz, Kreises Geln­hausen, ist erloschen.

Hanau am 21. März 1893.

Der Königliche Landrath

V. 2207. J. V.: Schneider, Kreissekretär.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermetsteramtes.

Diejenigen Eltern, deren Kinder zu Ostern d. Js. in die hiesigen Schulen ausgenommen werden sollen, ersuche ich die hierzu erforderlichen Geburtsurkunden rechtzeitig bei hiesigem Standesamt zu bestellen.

Hanau den 28. Februar 1893.

Der Oberbürgermeister

2751 I. V.: Heraeus.

Nvalsâulv zu Kanau.

I. Beginn des Schuljahres 1893/94: Montag den 10. April 1893.

II. Entgegennahme der Anmeldungen, wobei Geburts- und Impf­schein oder Schein über die Wiederimpfung und Abgangszeugniß vorzulegen sind, am 6., 7. und 8. April, vormittags von . 912 Uhr, im Geschäftszimmer des Direktors.

III. Aufnahmeprüfung: Montag den ' 10. April 1893, vormittags 8 Uhr.

Hanau den 21. März 1893.

Der Realschuldircktor

_________ Dr» Schmidt. 3997

^odelsfduile.

Oeffentliche Prüfung:

Montag den 27. März, vormittags von 9 Aula der Realschule.

Hanau den 21. März 1893.

Der Dirigent der Handelsschule

Dr» Schmidt.

11 Uhr, in der

3998

Schnluachricht.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 10» April d. J. Die Anmeldungen finden unter Vorlage der Geburts- und Impfscheine vormittags von 9 Uhr ab in den betreffenden Schulgebäuden statt und erfolgen

1. in der Höheren Töchterschule, soweit es nicht bereits geschehen ist, im Geschäftszimmer des Unterzeichneten, Steinheimerstraße 37, Samstag den 8. April,

2. in den städtischen Bürgerschulen Freitag den 7. u. Samstag den 8. April und zwar

a. für die Knabenmittelschule bei Herrn Rektor Bartmuß, Schulhaus am Johanniskirchplatz,

b. für die Mädchenmittelschule bei Herrn Rektor Jckler, Bebraer Bahnhofstraße 9,

c. für die Knabenvolksschule bei Herrn Rektor Ropp, Neu­bau neben dem Knabenmittelschulgebâude,

d. für die Mädchenvolksschule bei Herrn Rektor Umbach, Rebengasfe 13 (Neustadt).

Schulpflichtig werden zu Ostern d. J. alle Kinder, welche das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben oder bis zum 30. September d. J. zurücklegen werden.

Wenn schulpflichtig gewordene Kinder geistig oder körperlich so wenig entwickelt sind, daß sie noch keiner Schule zugeführt werden können, fo haben die Eltern oder Vormünder unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung hiervon Anzeige zu erstatten.

Kleinkinderschulen dürfen Kinder nicht über das bezeichnete Lebens­alter hinaus in Pflege behalten.

Die Unterlassung der rechtzeitigen Beschulung schul­pflichtiger Kinder unterliegt den Strafbestimmungen über unentschuldigte Schulversäumnisse.

Hanau den 22. März 1893.

Der Schuldirektor

4041 Jungh enn.

Tagesschau.

Berlin, 21. März. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag von 1011 % Uhr den Vortrag des Chefs des Militär- kabinets und anschließend daran einige militärische Meldungen entgegen. Hierauf begaben Sich Seine Majestät in die Wohnung des kommandirenden Generals des Gardekorps, Generals der Infanterie Freiherrn von Meerscheidt- Hüllessem, um ihm Allerhöchstseine Glückwünsche zum fünfzigjährigen Dienst­jubiläum auszusprechen.

Berlin, 21. März. Die auf Grund des Reichsgesetzes vom 20. April 1892 gebildeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterliegen nach einem von dem Finanzminister dem Vorsitzenden einer Einkommensteuer- Berufungskommisfion ertheilten Spezialbescheide als solche der Einkommen­steuer nicht, weil sie nach ihrer rechtlichen Natur zu keiner der im § 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes bezeichneten Kategorien von nicht physischen Personen zu rechnen sind.

Berlin, 21. März. Die Abendblätter melden: An der neuen brasilianischen Anleihe sind die Häuser Rothschild in London und Frank­furt a. M., die Diskontogesellschaft und das Haus Bleichröder hier be- theiligt.

Barmen, 21. März. Schlußergebniß der Reichstagswahl im Wahlkreise Olpe - Meschede - Urnsberg: Fusangel 12916, Böse 3335 Stimmen.

In Leipzig fand am Sonntag eine zahlreich besuchte Versammlung der Kürschnergehilfen von Leipzig, Markranstädt, Rötha, Schkeuditz, Weißenfels rc. statt. Es handelte sich derLpz. Ztg." zufolge darum, die in Markranstädt sehr zahlreich vertretenen Gehilfen dem Deutschen Kürschnerverbande wieder zu gewinnen, aus dem sie ausgetreten waren, weil der Verband die Beiträge erhöht und die Hilfsarbeiter für aufnahme­fähig erklärt hatte. Der Versuch scheiterte, wie vor einiger Zeit der vom Gewerkschaftskartell unternommene. Die Markranstädter erklärten, sie wüßten, was sie wollten und blieben dabei. Nach sechsstündigen Verhand­lungen ging die Versammlung unverrichteter Sache auseinander.

Aus Oker a» H. wird demVorwärts" berichtet, daß der Lohn­streit zwischen den Arbeitern der Glasfabrik der Gebr. Jordan und den / Arbeitgebern beigelegt sei. Die Arbeiter gaben zu einer Lohnherabsetzung ihre Zustimmung, und die Firma setzte die Arbeitszeit an der Wanne von täglich elf aus zehn Stunden herab, brachte auch die sogenannte Ueberarbeit i in Wegfall.

Sachsen Koburg Gotha Der gemeinschaftliche Landtag hatte im vorigen Jahre die Abkürzung der vierjährigen Etatsperioden beantragt. Darauf hat jetzt die Regierung, wie dieKob. Ztg." berichtet, eine ab­lehnende Antwort ertheilt ; sie begründet dies mit entgegenstehenden Schwierig­keiten. So fei der Begriffgemeinschaftliche Angelegenheiten" so unbe­stimmt, daß bei kürzeren Finanzperioden gewisse Streitfragen sich zu oft wiederholen würden; ferner sei der gemeinschaftliche Etat von den Einzel­etats und Forsterträgen beider Herzogthümer abhängig, was eine kürzere Etatsperiode nicht gestatte. Eine solche werde auch nicht durch die Be­ziehung zum Reich bedingt, da neben den vierteljährlichen Abrechnungen doch die Hauptabrechnung erst nach Ablauf des Reichsfinanzjahres erfolge. Wenn die bestehenden Schwierigkeiten behoben würden, sei die Regierung einer Abkürzung der Etatsperioden nicht abgeneigt.

München, 21. März. Der Großherzog von Hessen ist um 8 Uhr 55 Minuten hier eingetroffen. Auf dem Bahnhof waren, nach denFr. N.", der Prinzregent, sowie sämmtliche Prinzen, der Ministerpräsident, die Ehrenkompagnie, der Ehrendienst, Divisionär Nylander und der bayerische Gesandte Graf Taufkirchen anwesend. Nach herzlichster Be­grüßung fuhren beide Bundesfüsten unter der Ehreneskorte zum Residenz­schloß, woselbst der Großherzog abstieg und Logis nahm. Morgen findet ein Galadiner und eine Festoper statt. Am Donnerstag mittags erfolgt die Weiterreise nach Stuttgart, um dem dortigen Königspaar den ersten , Besuch abzustatten.

Madrid Die Einweihung der neuen protestantischen Kirche in Madrid ist ohne Zwischenfall verlaufen.

Paris, 21. März. Panamaprozeß. Von den Angeklagten wur­den Lesseps und Blondin unter Annahme mildernder Umstände verurtheilt, und zwar Lesseps zu 1, Blondin zu 2 Jahren Gefängniß. Gegen Bät- Haut erkannte der Gerichtshof auf 5 Jahre Gefängniß und eine Geldbuße von 750 000 Francs sowie auf Verlust des Bürgerrechts. Ba'thaut, Blondin und Leffeps wurden außerdem auf Antrag der Zivilparteien zur Schadloshaltung derselben verurtheilt, wobei der Staat die Höhe der Ent­schädigungssumme bestimmt. Ferner müssen dieselben an die Liquidatoren der Panamagesellschaft 375 000 Francs zahlen. Die sechs anderen An­geklagten wurden, wie bereits gemeldet, freigesprochen. Die parla­mentarische Untersuchungskommission vernahm heute Loubet betreffs der zur Verhaftung Arton's getroffenen Maßnahmen. Loubet erstatte, es seien alle Vorstchtsmaßmaßregeln getroffen; über die Einzelheiten und die hier­bei verwandten Personen verweigerte jedoch Loubet die Auskunft. Seit