Beilage zu Nr. 68 des Hanauer Anzeiger.
Hanau den 21. März 1893.
t Die Aenderung des Wahlverfahrens.
Alle nüchtern.denkenden und besonnenen Poliliter sind darüber einig, daß es sich bei der durch die Steuerreform nothwendig gewordenen Aenderung des Wahlverfahrens für die Landtogswohlen nicht um eine Beseitigung des Dreiklassenwahlsystems, sondern nur um solche Aenderungen handeln kann, welche geeignet sind, die durch die Steuerreform etwa eintretende Be- nochtheiligung des Wahlrechts der Minderbemittelten auszugleichen. Bei den Berathungen des Gesetzentwurfs un Abgeordnetenhause ist zwar von freisinniger Stile der Versuch gemocht worden, das Dreikloffensystem zu beseitigen und für Re Ci' iüb'N" des gleichen und direklen Wahlrechts und der geheimen Abstimmung, also ihr die Einführung des Reichètagèwohl- systems eine Lanze zu brechen ; aber die Antragsteller selbst werden sich von vornherein darüber klar gewesen sein, daß es hiermit für sie nur darauf ar kam, ihre prinzipielle Stellung zu bekunden. Des Zentrum hat zwar aus Grundsatz auch hierfür gestimmt, aber bei der Aussichtslosigkeit tiefer Absicht sich des Weiteren bemüht, sich ouf den Boden der Vorlage zu stellen und nur solche Aenderungen mit den Konservativen zu vereinbaren, welche noch seiner Auffassung noch gce gneter sind, die Wirkungen der Steuer-, reform auf das Stimmverhâltniß auszugleichen. ;
Die wesentlichen Zustimmungen der Regierungsvorlage sind gut-! geheißen worden, und zwar: 1. Berechnung sâu mtlicher direkten Staats- s und Kommunolabgaben als Maßstab für lie Abtbeilungsbildung; 2. Ein- s theilu ng der Abtheilungen nicht mehr nach je einem Drittel der Steuerbeträge, i sondern Berechnung des Steuersolls nach fünf Zwölftel für die erste, noch vier Zwölftel für die zweite und nach drei Zwölftel der Steuerbeträoe für ; die dritte Abtheilung. Diese Bestimmungen werden die Zahl der Wöhler s der ersten Abtheilung vergrößern, das Stimmgewicht des einzelnen Wählers in dieser Abtheilung also verringern, während die Zahl der Wähler der dritten Abtheilui g entsprechend etwas verringert, der Werth ihres Stimmrechts also etwas vergrößert wird. Zentrum und Konservative aber haben nun ncch weitere Bürgschaften für die Verringerung des Stimmgewichts in der ersten Abtheilung verlangt, indem sie beantragten und durchsetzten, daß die den Betrog von 2000 Mark übersteigende Ctaotseinkommmsteuer, sowie die auf den Mehrbetrag dieser Steuer entfallenden G.memdestcucrzuscklöge bei der Berechnung des Steuersolls nicht zur Anrechnung gelangen. Auf der anderen Seite aber haben sie auch eine Einschränkung für nöthig befunden. Wenn s nämlich die dritte Abtheilung allein aus Personen besteht, die keine Staats- steuer bezahlen und für die demgemäß schon nach dem Wahlgesetz vom 24. Juni 1891 je 3 Mark angercchnet werden, dann sollen der Bildung der ersten und zweiten Abtheilung von dem übrig bleibenden Sleucrsoll fünf und vier Neuntel zu Grunde gelegt werden.
Daß die bezeichneten Anträge eine sehr wesentliche Wirkung noch der beabsichtigten Ricktung haben werden, ist freilich kaum zu erwarten und!
nur in der dritten Abtheilung wühlen sollen, die Wirkung des Ansatzes von 3 Mark, die manche Wähler in die zweite Abtheilung gebracht haben würde, wieder rückgängig gemacht; allem in Wirklichkeit wird es sich hierbei doch nur um wenige Fälle handeln, sodaß die Bestimmung nicht von praktischer Bedeutung ist. Die für diesen Fall vorgeschlagene neue Berechnung von fünf Neuntel für die erste und von vier Neuntel für die zweite Abiheilung erscheint gerechtfertigt. Die Aufstellung von Abtheilungsliste» für jeden Urwahlbezirk wird freilich in den großen Städten eine große Un- glerchmäßigkeit zur Folge haben, aber — wie der Ministerpräsident treffend sagte — es wird schwerlich eine Bestimmung gefunden werden, welche das Ueber wiegen des Einflusses großer Steuerbeträge in den Städten in gleichem Maße verhindert wie diese. Sie entspricht also vollkommen dem mit der Wahlreform verfolgten Znl und sie wird dazu beitragen, den Boden des bestehenden Wahlrechts befestigen zu helfen.
AM MadL, Provinz nnd VrrrßMSNv.
Ai s den diesjährigen Schirlprogrammen.
Der Chronik des diesjährigen Osterprogromms. der Realschule entnehmen wir folgendes:
Das Schuljahr 1892/93 wurde Dienstag den 25. April 1892 mit einer Feier eröffnet, wobei der Direktor den neu eintretenden Kollegen Herrn Baseler, der bisher an der hiesigen höheren Töchterschule gewirkt batte, begrüßte urd einige Worte an die Schüler richtete. Die Aufnahmeprüfung ter neu eintretenbin Schüler hatte Tags zuvor stattgefunden.
Mit dem Schluffe bt§ Schuljahres 1891/92 hatte uns Herr Kollege Voll Hase verlassen, um eine Sielle beim Kgl. Kadett-nkorps zu Cöslin anzunehmen. Herr Vollhase hatte zwei Jahre an der Realschule gewirkt und sich die Liebe der Schüler, die Achim g und Freundschaft der Kollegen erworbin.
Am 31. Mm mußte wegen zu großer Hitze der Nachmittagsunterricht cuscefitzt werden.
Am 15. Juni sowie am 18. Oktober 1892 und am 9. März 1893 wurde durch Ansprachen in den einzelnen Klassen das Andenken Kaiser Friedrichs III. und Kaiser Wilhelms I. gefeiert.
Am 15., 16. und 17. Juni wohnte Herr G-neralsuperintendcrt Fuchs aus Cassel dem evangelischen Religionsunterricht in mehreren Klassen bei.
Am 16. August machten die Klassen der Realschule und der Vorschule die üblichen Ausflüge in die nähere urd weitere Umgegend.
Am 18, 19., 22. und 23. August mußten die Nachmitragsstunden wegen zu großer Hitze auèfollen.
Am 2. September beging die Anstalt in herkömmlicher Weise den
das ist auch der Grund, weshalb die Regierung sich ihnen nicht widersetzte Sedavtog, die Festrede hielt Herr Oberlehrer Knoop.
hat, zumal dadurch die Hauptgrundlagen des Entwurfs gesichert wurden.! Den Geburtstag Er. Majestät des Kaisers und Königs feierte die Von gegnerischer Seite wurde nicht nur die Steuergrenze von 2 660 Mark, I Schule mit Tetlcmatton und Gesang. Die Festrede hielt Herr Oberlehrer sondern auch die Aufrechterhaltung der 3 Mark für die von der Ein-! Forst.
komwinsteuer Befreiten angefochten upd überdies die gleichfalls schon vomj Der Gcsundheitszustond wer bei Lehrern und Schülern in dem ver- Wahlgesetz vom 24. Juni 1891 eingeführte Bestimmung bekämpft, wonach floffenen Schuljahr im allgemeinen günstig. Nur von Ende November bis in jedem einzelnen Urwahlbezirk (also auch in solchen Gemeinden, wo mehrere Weilncättn waren namentlich in Vorsâultlcffe 3 und 2 zahlreiche Schüler,
Urwahlbezirke bestehen) das Steuersoll für sich berechnet und hiernach die ciößtenlheils an Mumps, einige euch an Dèphtheritis erkrankt. Leider hat Abtheilungen gebildet werden sollen. I die letztgenai nte Krankheit auch ein Opfer aus den Reihen unserer Schüler
Was zunächst die Steuergrenze von 2 000 Mark anbetrifft, so sind
von im Ganzen 5 Vs Millionen Urwählern nur 4 117 Personen mit einem höheren Steuerbetrug vorhanden und von den im Ganzen 2C0 660 Urwählern der ersten Abtheilung entfallen nur zwei Personen mit einer höheren Steuer auf das Tausend dieser Uhrwähler. Wenn nun dieser höhere
Steuerbetrag bei der Berechnung ausscheiden soll, so wird die Folge die sein, daß einzelne Wähler der zweiten Abiheilung dadurch in die erste
gefordert. 9lm 4 § ezember erlog ihr ein braver und fleißiger Schüler der Klasse Ilb, Oskar Sachsenweger. Der Direktor und einige Kollegen gaben ilm dos Geleite zu seiner letzten Ruhestätte.
Das Kuratorium setzt sich wie feiet zusammen: Vorsitzender: Oberbürgermeister W ester bu re. Mitglieder : Vizebürgerweisül Heraeus, Schuldirektor Jung Henn, TürgeicusschusmilUied I Fritz, Kaufmann
: Fr. Canthal, Brjouteriefabrrkont C. Böhm, Rcalschultirektor Dr. hinaufrvcken werden; aber dies wird doch nur mit rerhölinißmäßig w-niaen Schmidt.
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der Fall sein. Was ferner der Ansatz von 3 Mark für die von der Ein-^ Dos Lehrerkollegium besteht aus de-m Direktor, 10Oberlehrern, kommensteuer Befreiten anbetrifft, so kann dieser nicht gut aufgegeben werden, 1 wissen sä astl. Hülsslehrer, 1 stP f^ch.^ Fäch^, 1
da er verhindert, daß infolge der Steuerreform eine Beeinträchtigung des Mittelschullehrer tüt mott m. nclurwffstnsch. Fächer, 1 Zeichenlehrer, 4 Ele- Wahlrechts für die untersten Klaffen eintritt. Nun wird freilich durch die uuntarlehrer, 1 Tun lehr er und 1 Lehrer der kath. Religion.
«rwâhnte Einschränkung wonach die von der Eiukommevsteuer Befreiten ~
1 Miltelschyllkhrer für sprachliche Fächer, 1.
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Seligenstadt den 12. März 1893.
Die Gruben Verwaltung : A. B u ch r u ck e r.
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I. K. Michel.
Kochherd, U* **'"!
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