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Amtliches ^rgan für Staöt- und Lcrrrökreis Kcrrrau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die Lsvalt. Zeile 20 A

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Nr. 68.

Dienstag den 21. März

1893

Amtliches.

Die diesjährigen Frübjrhrs-Kontrolversammlungen im Land- und Stadtkreise Hanau finden wie folgt statt:

Am 11. April, 8 Uhr vormittags, in Fechenheim (Lindenplatz) für Fechenheim.

Am 11. April, 10/i Uhr vormittags, in Bergen (vor der schönen Aussicht) für die Orte: Bergen, Enkheim und Niederdorfelden.

Am 11. April, 11 Vz Uhr vormittags, in Bergen tvor der schö­nen Aussicht) für die Orte: Dörnigheim, Hochstadt, Bischofsheim, Gronau, Wachenbuchen, Gronauerhof, Dottenfelderhof.

Am 12. April, 8V2 Uhr vormittags, in Wind ecken (Schloß- berg) für die Orte: Windecken, Kilianstädten, Roßdorf mit Butterstädter- höfe.

Am 12. April, 10 Uhr vormittags, in Wind ecken (Schloß­berg) für die Orte: Eichen, Erbstadt, Marköbel mit Hirzbacherhöfe, Ost­heim, Oberdorfelden, Niederissigheim und Baiersröderhof.

Am 13. April, 9 Uhr vormittags, in Langenselbold (Kirch­platz) für die Orte: Langenselbold mit Bruderdiebacherhof und Baumwieser­hof, Hüttengesäß.

Am 13. April, lOVs Uhr vormittags, in Langenselbold (Kirchplatz) für die Orte: Langendiebach mit Reuserhof, Neuwiedermuß, Ravolzhausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim, Rüdighcimerhof.

Am 14. April, 8 Uhr vormittags, in H a n a u (Paradeplotz) für die Orte: Grcßauheim, Kesselstadt, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof und Kinzigheimerhof.

Am 14. April. 9'/, Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für die Orte: Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großkrotzenburg, Mittel- buchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang und Neuhof.

Am 14. April, 11 Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für die Stadt Hanau mit Lehrhof: Jahrgänge 1880, 1881, 1882 und 1883.

Am 15. April, 8 Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für die Stadt Hanau mit Leh,Hof: Jahrgänge 1884, 1885, 1886 und 1887.

Am 15. April, 9Vs Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für die-Stadt Hanau mit Lehrhof: Jahrgänge 1888, 1889, 1890, 1891 und 1892.

Am 15. April, 11 Uhr vormittags, in Hana u (Paradeplatz) für sämmtliche Ersctzreservisten aller Jahrgänge, welche in Hanau wohnen, so­wie die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.

Vorstehendes wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den dies­jährigen Frütjahrs-Kontrolversammlungen zu erscheinen haben:

1. Sämmtliche Reservisten und Ersatzreservisten.

2. Sämmtliche Dispositionsurlauber, sowie diejenigen, welche wegen vor der Einstellung verübter Vergehen, sowie auf Grund von Reklamation und wegen Dienstunbrauchbarkeit zur Verfügung (Disposition) der Ersatzbehörden entlassen worden sind.

3. Sämmtliche Mannschaften der Landwehr I. Aufgebots mit Ausnahme derjenigen, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1881 eingetreten sind.

An ßerdem wird bemerkt:

1. Die Halbinvaliden und Garnisondienstfähigen erscheinen mit ihren Jahreèllasfen.

2. Diejenigen, welche wegen verbüßter Freiheitsstrafe oder wegen Kontrol- entziebulig nachzudienen haben, erscheinen mit den betreffenden jüngeren Jahresilassen, in die sie zurückversetzt sind.

3. Sämmtliche Militärpapiere sind mit zur Stelle zu bringen.

4. Befreiungen (Dispensationen) von den Kontiolversammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche, welche von der betr. Ortsbekörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage vor der be- tnffdibm Kontrolversammtung beim Bezirksfeldwebel in Hanau ein gereicht werden.

Frankfurt a. M., im März 1893.

Königliches Bezirkskommando.

Die Herren Ort-vorstände werden angewiesen die vorstehende Be- - kanntmachung dreimal in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen, sowie die

Plakate, welche ihnen von Königlichem Bezirkskommando übersendet werden, an besonders wichtigen ins Auge fallenden Stellen anzubringen.

Hanau am 20. März 1893.

Der Königliche Landrath

M. 1410. J. A.: Dr. Köhler, Regicrungsaffessor.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Kekanntmachmlg, betreffend Hausentwäfferungen

Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichungen vom 20. Juli v. I., fowie vom 3. März d. I., woraus ersichtlich ist, daß nunmehr in einer beträchtlichen Anzahl Straßen die städtischen Siele betriebsfähig fertiggestellt und somit zum Anschluß von Hausentwässerungen hergerichtet sind, mache ich diejenigen Grundstückseigenthümer, die gewillt sind, sich die Vortheile und Annehmlichkeiten der Kanalisation noch vor Eintritt des im Ortsstatut vorgesehenen obligatorischen straßenweisen Zwangs, gemäß den in der stadträthlichen Bekanntmachung vom 5. Juli v. I. angegebenen Be­dingungen, zu Nutz zu machen, darauf aufmerksam, daß die d esjährige Bauzeit für die Herstellung von Hausentwässerungen am 15. März be­ginnt. Ein vom Stabilatd genehmigtes Verzeichnis; derjenigen Bauunter­nehmer, welche für die Ausführung von Hausentwässerungsanlagen als befähigt erachtet wurden und dem Stadtrath eine förmliche Erklärung darüber ausgestellt haben, daß sie sich zur Einhaltung der ihnen bekannten Bedingungen und Normalien, sowie etwaiger im Einzelsall zu erlassender besonderen Vorschriften verpflichten, ist auf dem mit der Entgegennahme und Prüfung der einlausenden Entwössernngsgesuche, sowie mit der Ueber- wachung der Ausführung und der Abnahmeprüfung der fertiggestellten Ent­wässerungsanlagen beauftragten

Städtischen Sielban-Bnrean",

Vor dem Kanalthor 1, zur Einsicht von Jedermann öffentlich aufgelegt.

Ebenso kann daselbst von den aufliegenden Vorschriften des von Stadt­rath und Gemeindeausschuß genehmigtenOrtsstatuts und der Polizei- verordnung, betreffend die Entwässerung der Grundstücke in der Stadt Hanau", sowie der zugehörigenTechnischen Bedingungen" und der vorhandenen Normalien und Muster Einsicht genommen werden. Auch wird dort jegliche nähere Auskunft bereitwilligst ertheilt werden.

Hanau am 10. März 1893.

Der Oberbürgermeister

I. V.: Heraeus. 3565

Tagesschau.

Berlin, 20. März. DerReichs- und Staatsanz." veröffentlicht: Gesetz, betreffend die Verlegung der Landes-Buß- und Bettage. Vom 12. März 1893. Der § 2 des Gesetzes lautet:Dem Mittwochvor dem letzten Trini- tatis-Sonntag wird die Geltung eines allgemeinen Feiertags beigelcgt." Der einzige Artikel der Alleihöchsten Verordnung sagt:Das Gesetz vom 12. März 1893, betr. die Verlegung des Landes-Buß- und Bettags, tritt am 1. April 1893 in Kraft."

Berlin, 20. März. Heute Vormittag arbeiteten Seine Majestät der Kaiser und König von 10 Uhr ab längere Zeit mit dem Chef des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Lucanus und nahmen sodann die rezelmäßischen Mariuevorträge durch den kommandireuden Ad­miral Frecheren von der Goltz, den Staatssckretär dis Reichsmarineamts Vizeadmiral Hollmann sowie den Chef des Marinekabinets Admiral â la suite Frecher von Senden-Bibran entgegen. Um 1 Uhr meldete sich bei Seiner Majestät der Wirkliche Geheime Raih von Unruhe-Bomst, und hier­auf empfingen Allerhöchstdreselben den Geheimen Oberregierungsrath Freiherrn von Wilmowèki behufs Rückgabe der Orden seines verstorbenen Vaters.

Berlin, 20. März. S. M. S.Gneisenau", Kommandant Korvetlenke pitân Stubenrauch, ist am 17. d. M. in San Juan auf Porto Rico an gekommen und beabsichtigt, am 21. desselben Monats nach San Domingo in See zu gehen. S. M. KreuzerSperber",