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Die 3spalt. Zeile 30 4.

Nr. 50.

Dienstag den 28. Februar

1893

Amtliches.

Bekanntmachung.

Fortan sind im Verkehr mit Britisch-Betschuanaland und Maschonaland auch Postkarten und Postkarten mitAntwort zulässig.

Berlin W., 23. Februar 1893.

Reichspostamt, I. Abtheilung.

In Vertretung:

Dambach.

Bekanntmachung.

Jeder Landbriefträger führt auf seinen Bestellgängen ein Annahmebuch, in welches er die angenommenen Sendungen mit Werthangabe, die Ein­schreibsendungen, die Postanweisungen und gewöhnlichen Packete, sowie die Nachnahmesendungen und die für Zeitungen vorausbezahlten Beträge einzu­tragen hat. Wünscht der Absender die Eintragung selbst zu bewirken, so ist diesem das Annahmebuch vorzulegen. Auch kann der Absender die Vor­legung des Buches verlangen, um von der seine Sendung betreffenden Ein­tragung des Landbriefträgers Kenntniß zu nehmen.

Cassel am 13. Februar 1883.

Der Kaiserliche Oberpostdirektor Frank.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Bekanntmachung.

Infolge der anderweiten Festsetzung des ortsüblichen Tagelohns ge- wöhnlicher Tagearbeiter vom 24. August 1892 hat gemäß § 22 Ziff. 5 des Reichsges. v. 22./6. 89 die wöchentliche Beitragsleistung für die Jnva- liditâts- und Altersversicherung für alle nicht in der Land- und Forst­wirthschaft beschäftigten und einer Kranke, kaffe nicht angehörigen Personen vom 1. Januar 1893 ab in nachstehenden Gemeinden eine Aenderung erfahren:

a) in den Gemeinden Enkheim, Philippsruhe und Wilhelmsbad wöchentlicher Beitrag für männliche Arbeiter ... 24 Pfg.

weibliche Arbeiterinnen . . 20

gegen 20 bezw. 14 Pfg. in den beiden Vorjahren.

b) in den Gemeinden Oberrodenbach und Wachenbuchen

wöchentlicher Beitrag für männliche Arbeiter ... 20 Pfg.

gegen 24 Pfg. in den beiden Vorjahren.

Für die Mitglieder der gemeinsamen Ortskrankenkasse des Landkreises Hanau, Klasse I, sind bei einem Durchschnittslohn von 3,20 Mark Bei­träge der Lohnklasse IV zu 30 Pfg. zu entrichten.

Im Uebrigen hat die anderweite Festsetzung der ortsüblichen Tage­löhne eine Aenderung der Beiträge für die Jnvaliditäts- und Altersversiche­rung im hiesigen Kreise nicht zur Folge.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, soweit die­selben an der Aenderung betheiligt sind, Vorstehendes in ihren Gemeinden rc. in ortsüblicher Weise zur Kenntniß der Arbeitgeber und Versicherten zu bringen, auch dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen Quittungskarten, in welchen unrichtige Marken bereits verwendet sind, alsbald gemäß der Be­stimmung der minist. Anweisung vom 17./10. 90 Ziffer 3235 (Seite 135 und 136 des rothbr. Buchs) erneuert werden.

Hanau am 25. Februar 1893.

Der Königliche Landrath

J.-Nr. 82. I. V.: S ch n e i d e r, Kreissekretür.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Vom Wasenmeister am 27. d. Mts. eingefangen: Ein schwar­zer Neufundländer Hund und ein weißer Fox-Terrier mit gelben Ohren, beide m. Geschl.

Zugelaufen: Ein gelber Pinscher m. Geschl.

Gefunden: Ein Herrn Filzhut. Ein Sporn. Ein goldener Ring mit Stein. Ein Volksschulatlas. Eine Korallenbroche.

Hanau am 28. Februar 1893..

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Lberbürgermeisteramtes.

Stadtkaffe.

Alle Diejenigen, welche mit Umlage und Schul­geld noch im Rückstände sind, werden an alsbaldige Zahlung mit dem Bemerken erinnert, daß bis 10. März d. J. Zahlung bis März einschl. zu leisten ist und daher vom 11. März an die Beitreibung aus die Monate Januar bis einschl. März 1893 sich erstrecken wird.

Hanau am 16. Februar 1893.

Stadtkasse. 2133

Das von dem hiesigen Stadtrath unter Zustimmung des Gemeinde­ausschusses fest est UteOrtsstatut, betreffend die Ruhegehalte der Gemeindebeamten und die Fürsorge für die Hinter­bliebenen derselben in der Stadt Hanan", wird der Vorschrift im § 3 der Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 entsprechend vom 20. d. Mts. im hiesigen Rathhaus, Stadlkanzlei, öffentlich aufgelegt, um binnen der nächsten zwei Monate die Erinnerungen zu vernehmen, welche Einzelne oder gewisse Klassen von Gemeindegliedern dagegen zu machen finden.

Hanau, 17. Februar 1893.

Der Oberbürgermeister.

J. V.: Heraeus. 2359

t Der Kaiser und die Landwirthschaft.

Unser Kaiser hat am Mittwoch in Gegenwart des Ministerprä­sidenten und des Ministers für Landwirthschaft eine Abordnung der land- wirthschafilichen Zentralvereine der östlichen Provinzen empfangen und eine Denkschrift über die Schwierigkeiten, mit denen die ackerbautreibende Bevöl­kerung zu kämpfen hat, entgegengenommen. Die Erwiderung unseres Kaisers reiht sich ebenbürtig früheren Kundgebungen an, in denen er sich über die hohe Bedeutung der Landwirthschast für den Staat ausgesprochen hatte. Wir erinnern nur an die Königsberger Rede vom Mai 1890, in der es hieß:Ein gutes segenbringendes Königthum ist vor allem fundirt auf die Grundlage eines fest und zuversichtlich zum Rechten strebenden, Ackerbau treibenden Volkes"; ferner an die Worte, die der Kaiser am 18. Dezember 1891 dem Tage der Annahme der Handelsverträge im Reichstage bei der Einweihung des Teltower Kreishauses sprach :Ich habe das Gefühl und hege keinen Zweifel, daß nicht nur die Landwirthe speziell dieser Provinz, sondern Meines gestimmten Reiches die Empfindung haben werden, daß nach w e vor wir zusammengehören, wir miteinander arbeiten und miteinander fühlen, und daß stets das hohenzollernsche Wort suum cuique auch im höchsten Maße auf die Landwirthschast in Anwendung gebracht ist."

Konnte schon hiernach kein Zweifel darüber sein, daß die Landwirth­schast auf das wärmste Interesse für ihr Gedeihen an den höchsten Stellen zu rechnen habe, so darf sie aus der neuesten Kundgebung die feste Zuver­sicht entnehmen, daß ihre Leiden gründlich geprüft werden, und daß die Staatsgewalt nicht daran denkt, sich der wichtigen Aufgabe der Förderung der landwirthschastlichen Interessen zu entziehen.

Um so mehr aber muß die Mahnung beherzigt werden, die in fol­genden kaiserlichen Worten liegt:Die Mittel und Wege, die hierzu ein­zuschlagen, sind mannigfacher Art und schwieriger Natur. Für längere Zeit wird es auch bei voller Hingabe der Regierung an die gestellte Auf­gabe nicht gelingen, dem angestrebten Ziele näher zu kommen." Die durchaus sachlich gehaltene Denkschrift, welche die Abordnung dem Kaiser unterbreitete, enthält eine Reihe von Wünschen, die sich, wie der weitere Ausbau von Bahnen und Wasserstraßen, die Förderung der inneren Kolo- lonisation, erst in längeren Zeiträumen ausführen lass» und deren Verwirk­lichung zum Theil erst späteren Geschlechtern zu Gute kommen kann. Auch von derschwierigsten Statur" manches vorgeschlagenen Mittels legt die