vom 1. Januar 1893 ab in nachstehenden Gemeinden eine Aenderung erfahren:
a) in den Gemeinden Enkheim, Philippsruhe und Wilhelmsbad wöchentlicher Beitrag für männliche Arbeiter ... 24 Pfg.
„ „ „ weibliche Arbeiterinnen . . 20 „
gegen 20 bezw. 14 Pfg. in den beiden Vorjahren.
b) in den Gemeinden Oberrodenbach und Wachenbuchen wöchentlicher Beitrag für männliche Arbeiter ... 20 Pfg. gegen 24 Pfg. in den beiden Vorjahren.
Für die Mitglieder der gemeinsamen Ortskrankenkasse des Landkreises Hanau, Klasse I, sind bei einem Durchschnittslohn von 3,20 Mark Beiträge der Lohnklasse IV zu 30 Pfg. zu entrichten.
Im klebrigen hat die anderweite Festsetzung der ortsüblichen Tagelöhne eine Aenderung der Beiträge für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung im hiesigen Kreise nicht zur Folge.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher, soweit dieselben an der Aenderung betheiligt sind, Vorstehendes in ihren Gemeinden 2C. in ortsüblicher Weise zur Kenntniß der Arbeitgeber und Versicherten zu bringen, auch dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen Quittungskarten, in welchen unrichtige Marken bereits verwendet sind, alsbald gemäß der Bestimmung der minist. Anweisung vom 17./10. 90 Ziffer 32—35 (Seite 135 und 136 des rothbr. Buchs) erneuert werden.
Hanau am 25. Februar 1893.
Der Königliche Landrath
J.-Nr. 82. I. V.: Schneider, Kreissekretär.
Nach Mittheilung des Großherzoglich Hessischen Kreisamts zu Offenbach a. M. ist die in Seligenstadt und Offenthal ausgebrochene Maul- und Klauenseuche erloschen und die angeordnete Stallsperre aufgehoben worden.
Hanau am 22. Februar 1893.
Der Königliche Landrath
V. 1360. I. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Der Georg Peter Fischer zu Großkrotzenburg ist zum Stellvertreter des dortigen Trichinenbeschauers bestellt und verpflichtet worden.
Hanau am 22. Februar 1893.
Der Königliche Landrath
V. 1358. J. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Paar Glacehandschuhe mit der Inschrift „Wörner, Weißbinder." Von der Post: ein Geldstück.
Hanau am 27. Februar 1893.
f Jnvaliditäts- und Altersversicherung.
Die schon im vorigen Jahr im Nachtrag vorgebrachten Klagen über die Unbequemlichkeiten des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes haben sich auch jetzt wieder im Reichstage wiederholt. Insbesondere para- dirten die Gegner dieses Gesetzes mit einer Nürnberger Petition, die, von einer Viertel Million Personen unterschrieben, die Aufhebung des Gesetzes verlangt. Der Staatssekretär von Boetticher wies mit Recht darauf hin, daß die große Zahl der Unterschriften nicht viel zu bedeuten habe, da alle Welt wisse, wie Petitionen gemacht und Unterschriften gesammelt werden, und daß indirekt aus der vereinzelt dastehenden Nürnberger Petition hervorgehe, daß die Auffassung über das Gesetz in anderen Theilen des Reichs doch eine andere sein müsse. Auf der anderen Seite hob er hervor, daß es auch nicht an Aeußerungen großer Zufriedenheit aus anderen Gegenden des Reichs über das Gesetz und seine Wirkungen fehle und daß insbesondere dort, wo die Gemeinden oder die Krankenkassen das Einkleben der Marken den Arbeitgebern abgenommen hätten, keine Klagen mehr zu Tage getreten seien: man empfindet dort die Beiträge nicht mehr als eine Belästigung, sondern man sieht darin ebenso wie in der Abführung von Steuern etwas Selbstverständliches; ja aus den Berichten der Alters- und Jn- validitätsversicherungsanstalten ergibt sich, daß auch dort, wo jene Erleichterung für die Arbeitgeber noch nicht eingetreten ist, das Gesetz sich je länger desto mehr eingelebt und Freunde gewonnen hat. Wie dem aber auch sei, der Staatssekretär erklärte mit aller Entschiedenheit, daß die Regierung die Aufhebung des Gesetzes nicht vorschlagen werde.
Schwerlich haben die Gegner des Gesetzes eine andere Antwort er- worten können. Wenn man bedenkt, welche Wohlthaten darin für etwa 11 Millionen Arbeiter enthalten sind, so liegt doch auf der Hand, daß man diese nicht rückgängig machen kann. Denn die Arbeiter haben einen Rechtsanspruch auf diese Wohlthaten erworben. Freilich läßt sich jedes Gesetz durch einen gesetzlichen Akt ausheben, aber dies findet doch seine Grenze nicht nur an dem thatsächlichen und erworbenen Recht, dessen Aufhebung eine Entschädigung erfordern würde, sondern auch an der politischen Nothwendigkeit. Diese macht die Aufhebung geradezu zu einer Unmöglichkeit. Daß das Gesetz über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung noch nicht überall volles Verständniß findet, spricht nicht gegen seine Brauchbarkeit, Nützlichkeit und Nothwendigkeit. Neue Einrichtungen — wir erinnern nur
an die gesetzliche Durchführung der Sonntagsruhe — stoßen stets auf Widerspruch und Abneigung. Daraus erwächst aber nur die Pflicht, daß alle besonnenen und einsichtigen Theile der Bevölkerung, welche ein besseres Verständniß für die große Bedeutung einer so nützlichen und segensreichen Einrichtung haben, wie es die Invaliden- und Altersversicherung ist, sich bestreben, der etwa noch vorhandenen Abneigung entgegenzutreten und für möglichst praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen Sorge zu tragen. Es wird nicht lange dauern, dann werden sich alle Theile daran gewöhnt und damit ausgesöhnt haben.
Welche günstigen Wirkungen das Gesetz schon jetzt ausgeübt hat, läßt sich nicht besser bekunden als dadurch, daß der Wortführer der Sozialdemokraten, die bekanntlich seiner Zeit gegen das Gesetz gestimmt haben, sehr nachdrücklich jetzt dafür eingetreten ist und auch in Aussicht gestellt hat, daß der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete für Nürnberg trotz der Nürnberger Petition für seine Aufrechterhaltung eintreten werde. Wenn Bebel aber die Mißstimmung über das Gesetz auf die Opfer zurückführt, die die Arbeitgeber für die Arbeiter ohne Gegenleistung bringen müssen, so ist das, wie man zur Ehre der Arbeitgeber sagen muß, eine unberechtigte Auffassung. Die Opfer mögen im Einzelnen schwer sein, aber an Opferbereitschaft fehlt es trotz alledem nicht, und sie werden auch gern getragen werden, wenn die Gewerbe wieder einen Aufschwung nehmen und die Einnahmen sich vergrößern werden. Die Unzufriedenheit, die sich in dieser Beziehung letzhin auch auf landwirthschaftlicher Seite geltend gemacht hat, liegt nicht in der Last, die ihr zugemuthet wird, sondern in den Schwierigkeiten, die mit dem landwirtschaftlichen Gewerbe verbunden sind und die Last augenblicklich schwer erträglich scheinen lassen. Schwerlich würde man auf dieser Seite mit dem Gedanken einer Aufhebung des Gesetzes Ernst machen wollen. In jedem Falle würde ein solcher Schritt beweisen, daß die Zahl der Freunde des Gesetzes erheblich größer ist, als man gemeinhin annimmt: man würde sich in den zunächst dabei betheiligten Kreisen fest daran klammern und die Aufhebung als ein großes Unrecht, als eine Be- nachtheiligung der Arbeiterinteressen empfinden. Hierzu wird aber keine staatserhaltende Partei, vor Allem nicht die Regierung die Hand bieten.
Tagesschau.
Berlin, 25. Februar. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Vorträge des Ministers des Königlichen Hauses von Wedel, des Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenraths Barkhausen, des Kriegsministers Generals von Kaltenborn-Stachau, des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals Grafen Schlieffen, des Inspekteurs der 1. Kavallerieinspektion General von Krosigk, sowie des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke entgegen. Um 1 Uhr fanden militärische Meldungen statt. Hierauf empfingen Seine Majestät den Königlich sächsischen Generallieutenant und Generalatjutanten Freiherrn von Hodenberg anläßlich seiner Ernennung zum Kommandeur der 2. Königlich sächsischen Division Nr. 24, sowie den Kaiserlich und Königlich österreichischen Obersten Freiherrn von Steininger.
Berlin, 25. Februar. Bei dem gestrigen Abendessen beim Staatssekretär von Bötticher brachte der Kaiser dem Vernehmen nach einen Toast auf den abwesenden Reichskanzler aus. Der Kaiser unterhielt sich bis gegen Mitternacht auf das Lebhafteste mit den Gästen des Staatssekretärs und berührte auch große schwebende Tagesfragen, namentlich die Militärvorlage. Unter den Anwesenden bemerkte man auch besonders Künstler, wie Begas, ferner Helmholz rc. (Fr. N.)
Berlin, 25. Februar. Für die Zeit vom Beginn des Etatjahres bis zum Schluß des Monats Januar 1893 haben die Einnahmen der Post- und Telegraphenverwaltung 206 856 948 Mark (gegen denselben Zeitraum des Vorjahres + 10 002 800 Mark), und die Einnahmen der Reichseisenbahnverwaltung 49 498 000 Mark (+ 1358 000 Mark) betragen.
Wilhelmshaven, 24. Februar. Die neues Dreischraubenkorvette „Kaiserin Augusta" ist zur Vertretung Deutschlands auf der internationalen Flottenrevue bei Hamptonroad in Amerika ausersehen.
Hamburg, 25. Februar. Das Gerücht von einem Ausbruch der schwarzen Pocken im hiesigen Auswandererhause beruht, wie die „Fr. N." melden, auf der Unterbringung eines unter pockenartigen Erscheinungen leicht erkrankten Kindes im Krankenhause. Die schwarzen Pocken sind jedoch nicht festgestellt.
Antwerpen, 24. Februar. Auf dem benachbarten Artillerieschießplatz Brasschaet platzte gestern Nachmittag bei einer Uebung eine Granate. Mehrere Unteroffiziere und Soldaten sind schwer verletzt. Zwei Kanonieren wurden die Hände abgerissen und dem Lieutenant Chevalier, der die Uebung leitete, wurde die Kinnlade zerschmettert.
Paris, 25. Februar. Kammer. In der heute fortgesetzten Budgetberathung wurde das Amendement Robert Mitchell's mit 215 gegen 204 Stimmen angenommen, wonach 20 Francs jährliche Steuer für jeden Livree tragenden Diener zu entrichten sind.
Paris, 25. Februar. Andrieux, der von den Boulangisten im siebenten Pariser Arrondissement als Kandidat für die nächsten allgemeinen Wahlen aufgestellt ist, versprach in seiner Kandidatenrede, zu geeigneter Zeit