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Nr. 48. Samstag
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Amtliches.
Bekanntmachung.
Die telegraphische Verbindung mit Kamerun ist hergestellt und am 21. Februar in Kamerun eine Kaiserlich Deutsche Telegraphenanstalt eingerichtet worden.
Die Wortgebühr für Telegramme aus Deutschland nach Kamerun beträgt 10 Mk. 10 Pf.; die Beförderung findet über England, die Eastern-Kabel und St. Vincent statt.
Berlin W., 23. Februar 1893.
Der Staatssekretär des Reichspostamts, von Stephan.
Landkreis Hanau. Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
An die Vorstände der eingeschriebenen Hülfskaffen «nd an die örtlichen Verwaltungsstellen der sogenannten Zentralkassen des Kreises.
In Gemäßheit des § 49 Absatz 5 des Krankenversicherungsgesetzes vom io' %prU 1892 'st s"r die Ortskrankenkasse des Landkreises Hanau eine gemeinsame Meldestelle errichtet und mit deren Verwaltung der Rechnungs- »nd Kassenführer Gasche beauftragt.
Unter Bezugnahme auf den § 49a a. a. O. werden Sie aufgefordert, jedes Ausscheiden eines versicherungspflichtigen Mitgliedes aus der Kasse und jedes Nebertreten eines solchen in eine niedrigere Mitgliedcrkasse inner halb Monatssrist bei der oben genannten Meldestelle schriftlich anzuzeigen.
Zur Erstattung der Anzeige ist für jede Hülfskasse, sofern deren Vorstand nicht eine andere Person damit beauftragt, der Rechnungsführer derselben, für die örtliche Verwaltungsstelle dasjenige Mitglied, welches die Rechnungsgeschäfte führt, verpflichtet.
Die Unterlassung der Anzeigepflicht wird nach § 81 a. a. O. mit Geldstrafe bis zu 20 Mk. bestraft.
Hanau am 21. Februar 1893.
Der Königliche Landrath
V. 1329 v. Oertzen.
Die Herren Ortsvorstände werden veranlaßt, die vorstehende Bekanntmachung ungesäumt den betreffenden Kasfenoorständen zur Kennniß- und Abschriftnahme vorzulegen und wie geschehen, innerhalb 5 Tagen anzuzeigen.
Hanau am 21. Februar 1893.
Der Königliche Landrath.
I. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein fast neuer Reger schirm (auf dem Stadthaus Zimmer Nr. 18) stehen geblieben. Auf dem Wochenmarkt am 21. d. M. stehen geblieben: eine Mahne mit weißem Bedeck. Ein Paar wollene Hand- jchuhe. Eine Quittungskarte für Christian Schmelzer in Hanau.
Verloren: Eine Damen-Photographie in Maskenkostüm.
Hanau am 25. Februar 1893.
Schutz gegen betrügerische Insolvenzen!
(Aus der Fachzeitschrift „Die Edelmetall-Industrie.")
Eine in letzter Zeit in Berlin vorgekommene Zahlungseinstellung, bei welcher „Schiebungen" stattgefunden zu haben scheimn, von denen wir auch an anderer Stelle sprechen, veranlaßte einige deutsche Fabrikanten, an uns mit oem Anträge heranzutrcbn, die Gläubiger dieser Firma zu einem gemeinsamen Vor gehen aufzurufen, damit eine stiafgerichtliche Verfolgung des Gimkinschuldners mit Erfolg eingeleitet werden könne. Wir Hasen uns diesem Anträge gegenüber allrhiend ve halten und dies damit motivirt, daß es nur Sache der Beschädigten s in kann, ihr Recht zu suchen, ebenso wie es nur im Interesse derjenigen Firmen, die Kredit gewähren, gelegen
den 25. Februar 1893
ist, eine Purifikation der Branche von leichtsinnigen und fraudulösen Schuldenmachern her beizuführen. Wir glauben aber im Interesse unserer Leser zu handeln, wenn wir, auf diese Angelegenheit zurückkommend,$ im Allgemeinen darauf Hinweisen, wie sehr sich von Zeit zu Zeit immer wieder die Nothwendigkeit erweist, eine Organisation zu schaffen, um die parasitischen Existenzen in der Branche zu vernichten und gesunde Kleditverhältnisse her- beizusühren. KULE ' W?
Schon im Vorjahre brachten wir diesbezüglich die Anregung eines Fabrikanten, und wir stellten unsere Publizität zur Unterstützung der Sache zur Verfügung, haben aber damit, aufrichtig gesagt, nichts erreicht. . Es ist — man nehme uns den Vergleich nicht übel — immer dieselbe Geschichte. Einer sagt zum Andern: „Kapitän, geh' Du voran, Du hast die größten Stiefel an !" Man will das Federvieh schlachten, aber ihm nicht weh' thun, den Pelz waschen, aber ihn nicht naß machen. Solange sich nicht Großhändler und Fabrikanten finden, welche sich nicht scheuen, die Sache in die Hand zu nehmen, mit ihrer Autorität für die Idee einzutreten, solange wird nichts zustande kommen.
Wir begreifen, aufrichtig gesagt, durchaus nicht, warum die Herren denn eigentlich sich gar so scheuen, offen aufzutreten und zu sagen: „Ich bin schon so oft betrogen worden, daß ich es für nothwendig erachte, Schutz gegen diesen Betrug zu suchen, und da dieser Schutz nur in einer Vereinigung liegen kann, so fordere ich Diejenigen auf, welche die gleichen Schmerzen mit mir haben, zusammenzutreten, um' über Mittel und Wege schlüssig zu werden, wie dieses von Allen erstrebte Ziel erreicht werden kann "
Warum Niemand so spricht, das begreifen wir nicht; aber da es nun einmal so ist, so könnte unserer Ansicht nach eine solche Vereinigung in der Weise angebahnt werden, daß in besonders krassen Fällen, wie die oben angedeutete Berliner Insolvenz, die Gläubiger einander zu finden suchen und für den speziellen Fall gemeinsame Maßregeln unternehmen. Das kann doch nicht schwer sein, ein solches Zusammengehen von Fall zu Fall herbeizuführen, und es würde dadurch sich allmählich jener Kreditorenverband in der Branche herausbilden, der wohl von Allen als Nothwendigkeit empfunden wird, ohne daß sich, wie gesagt, die Leute finden, um die Aktion energisch in die Hand zu nehmen. Wir schlagen also Folgendes vor: Sobald eine bedeurende Insolvenz bekannt wird, erhalten dre Gläubiger doch meistens eine Aufstellung, aus der sie entnehmen können, wie viel der Mann schuldet, und es wird aus der Art des Geschäftes in den meisten Fällen auch leicht zu ermitteln sein, wer die Gläubiger sind. Die Gesammlh it dieser Gläubiger nun bilde ein Konsortium, welches allein berechtigt sein soll, mit dem Schuldner oder dessen Vertreter zu unterhandeln und Vergleiche abzuschließen, beziehungsweise jene gerichrlichen Schritte zu unternehmen, welche nothwendig erscheinen, um nicht nur die Interessen der zunächst Behelligten, sondern die der ganzen Branche zu schützen. Man wird sich in Kurzem überzeugen, daß durch eine solche Vereinigung von Fall zu Fall nicht nur die Position des einzelnen Gläubigers gegenüber dem Schuldner eine viel bessere werden wird, sondern auch daß jene Leute, die es von vorneherein auf einen Betrug anlegen,' sich wohl überlegen werden, der geschlossenen Reihe ihrer Gläubiger mit Vorschlägen gegenüberzutreten, wie sie heute oft dem einzelnen Gläubiger gemacht werden, Vorschläge, welche eher einem Hohn ähnlich sitzen, als dem ehrlichen Bestreben des Schuldners, seinen Verpflichtungen nach Möglichkeit gerecht zu werden.
Der Berliner Fall, von dem wir oben geschrieben, scheint uns sehr geeignet, damit einmal ein Anfang gemacht werde. In diesem Sinne haben wir auch jenen Fabrikanten geantwortet, welche unsere Intervention begehrten, und es wird uns freuen, wenn diese Anregung auf fruchtbaren Boden fällt, was wir bei der Lage der Dinge diesmal sogar zu lassen wagen. Vielleicht sind wir demnächst in der Lage, über die ersten Schritte dieser Vereinigung von Gläubigern zu berichten, und cs wird sich dann sofort zeigen, daß dieselben in jeder Beziehung mehr Autorität besitzt, und beste.e Erfolge erzielen kann und erzielen wird, als der einzelne Gläubiger, selbst wenn er durch den erlittenen Verlust und das infame Vorgehen seines Schuldners ausgebracht, Mittel und Wege sucht, sich Satisfaktion zu verschaffen, ohne direkt auf seine materiellen Vortheile bedacht zu sein.