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Amtliches Hvgan für KtcröL- unö Lcrnökveis Kanau. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 34. Donnerstag den 9 Februar 1893

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Mmtliches.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 16. Verloosung von Kurmärkischen Schuldverschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern*) gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern zum 1. Mai 1893 mit der Aufforde­rung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapital­beträge vom 1. Mai 1893 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuld­verschreibungen und der später zahlbar werde-den Zinsscheine Reihe XIV. Nr. 4 bis 8 bei der Staatsschuldentilgungskasse, Taubenstraße 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festlage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshauptkaffen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zweck können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. April 1893 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschuldentilgungs­kasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Aus­zahlung vom 1. Mai 1893 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 1. Mai 18 9 3 hört die Verzinsung der ver­los st en Kurmärkischen Schuldverschreibungen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der obigen An­lage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den Kündigungsterminen aufgeböit hat.

^Die Staatsschuldenlilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 10. Januar 1893.

*) Die Nummernliste liegt in den Geschäftslokalen des Landrathsamts und der Steuerkassen offen.

Die Anweisung vom 10. Juni 1892, betreffend He Sonntagsruhe im Handelègtw-rbe (Amtsblatt S. 151 ff.), hat in Ziffer IV. 2. durch Erlaß leg Herrn Ressortministers folgende Abänderungen erfahren:

Die unteren Verwalturgtbehöiden werden ermächtigt, das Feilb-eten auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder von Haus zu Haus an Corn- und Festtagen außer von Blumen, Backwaaren, geringweiihigen Gebiauchsgegenständen, Erinnerungszeichen und âhnlicken Gegenständen auch noch von Wurstwaaren, Obst, Fischen und sonstigen Lebensmitteln:

a. bei öffentlichen F-sten, Truppenzusammenziehungen oder sonstigen außergewöhnlichen Gelegtnheiten;

b. für solche Ortschaften, in denen an Sonn- und Festtagen regel­mäßig durch Fremdenbcsuch ein gesteigerter Verkehr stattfindet, zuzulassen.

Cassel den 31. Dezember 1892.

Der Regierungspräsident. J. V.: v. Pawel.

Bekanntmachung.

In der Zusammenlegungssacke von

Hanau-Bruchwiesen

ist die Nebenkostenrechnung für das Jahr 1892 durch die unterzeichnete Behörde geprüft und dem Herrn Oberbürgermeister hierselbst mit dem Er­suchen übersandt worden, dieselbe während eines Zeitraums von 4 Wochen jur Einsicht sür die Jnterisscnten im Sekretariat des Oberbürgermeister- vmtes offen zu legen.

, Dieses wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß etwaige Erinnerungen gegen die Rechnung innerhalb 14 Tagen nach Ablauf obiger Frist beim Unterzeichneten geltend zu machen sind, widrigen- !

I falls der Ausführungskommlssion und dem Rechnungsführer Decharge er­theilt werden wird.

Hanau den 8. Februar 1893.

Königliche Spezialkommission.

Dr. Holtermann,

1693 Regierungsrath.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine Waqenkapsel. Ein kleines Hardkörbchen. Ein kleines Portemonnaie mit etwas Geld. Ein katholischer Katechismus.

Zugelaufen am 3. b. Mts.: Ein großer schwarzer Hund m. Geschl.; Empfangnahme bei Nikolaus Peter zu Oberrodenbach.

Vom Wasenmeister am 7. d. M. eingesangen: Ein kleiner gelb und weißer Hund w. Geschl.

Hanau am 9. Februar 1893.

Stadtkreis Hanau.

BekanttiM-chungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.

Nachdem in den Sitzungen des Stadtraths vom 10. Januar sowie des Gemeinde- Ausschusses vom 19 Januar 1893 die Übergangsbe­stimmungen zum Ortsstatut betreffend den Anschluß der Hauseniwässeiungen an die städtischen Siele anderweil fistzest llt worden sind, werden nunmehr diese neuen Bestimmungen für die vorläufigen Hausanschlüsse zur Anwendung kommen.

Es wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß die im 8 26 des Ortsstatuts bezw. im § 28 derTechnischen Bedingungen" enthaltenen erleichternden Ueberganasb stimmungenmit für solche Bestand­theile von Vrtwâfserunüsanlagen Geltung haben, welche vor dem 1. Januar 1893 bereits existirten".

Hanau den 7. Februar 1893.

Der Oberbürgermeister

Westerburg. 1723 ßendelshammer in Kanau.

Oeffentliche Sitzung Freitag den 10. Februar er., nach­mittags 5 Uhr, im unteren tonale des Ralhhauscs in Hanau. 1668

t Die Sozialistendebatte.

Die sozialdemokratische Partei hat in den letzten Tagen im Reichstage eine Niederlage erlitten, so gründlich wie ihr wenige widerfahren sind. Wunderlich genug entspann sich die Debatte über den sozialdemokratischen Zukunftsstaat bet dem Etat des Reichsamtes des Innern. Der Abg. Bebel wollte die Gelegenheit benutzen, um abermals den Nothstand unter den Arbeitern der Großstädte aufzubauschen, verlor sich dabei nach ge­wohnter Art ins Allgemeine dieser schlechten Gesellschaftsordnung und rief so eine Generalabrechnung der anderen Parteien mit dem sozialdemokratischen Treibtn hervor.

Die Bedeutung dieser Debatte sehen wir vor Allem darin, daß die Redner sämmtlicher Parteien ihre polnischen Meinm gsversckiedenheiten fast ganz zurücktreten ließen und vereint den kommunistischen Wahngebilden zu Leibe gingen. Ferner ober hat sich die Verlegenheit der Sozialdemokraten, auf die Frage, wie sie sich die VerwiMichung ihrer Lehren denken, eine halbwegs befriedigende Antwort zu geben, wohl noch niemals so armselig enthüllt.

Nach den Aeußerungen der Sozialdi mokraten soll ihr Zukunftsstaat vor der Thür stehen. Nach Betel soll sich der Zeitpunkt mit fast mathematischer Genauigkeit vorher bestimmen lassen, wann die Sozialdemo­kratie die Macht au sich reißen werde. Noch vor dem Ausgange des Jahr­hunderts soll es g-schehen, nach einem der Propheten im Jahre 1898. Bebel hat früher behauptet, daß der Plan des Zukunstsstaates noch vor seiner Verwirklichung in allen Theilen klar ausgearbeitet und fertig sein müsse. Es ist also höchste Zeit, da" man erführt, wie es gemacht werden soll.Heraus mit eurem Flederwisch !" Wie soll die kommunistische Riesen-