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Nr. 33.

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Amtliches.

Die Anweisung vom 10. Juni 1892, beireffend die Sonntagsruhe im Handelsgermrbe (Amtsblatt S. 151 ff.), hat in Ziffer IV. 2. durch Erlaß des Herrn Rrssortministers folgende Abänderungen erfahren:

Die unteren Verwalturg-behöiden werden ermächtigt, das Feilbieten aus öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder von Haus zu Haus an So« n- und Festtagen außer von Blumen, Bockwaaren, geringwerthigen Gebrauchsgegenständen, Erinnerungszeichen und ähnlichen Gegenständen auch noch von Wurstwaaren, Obst, Fischen und sonstigen Lebensmitteln:

a. bei öffentlichen Festen, Truppenzusammenziehungen oder sonstigen außergewöhnlichen Gelegenheiten;

b. für solche Ortschaften, in denen an Sonn- und Festtagen regel­mäßig durch Fremdenbesuch ein gesteigerter Verkehr stattfindet, zuzulassen.

Cassel den 31. Dezember 1892.

Der Regierungspräsident. I. V.: v. Pawel.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Die Liste der Theilnehmer an dem zu Ehren des von hier scheiden­den Herrn Oberbürgermeister Westerburg am 11. d. Mts., abends 8 Uhr, imRiesen" stattfindenden Beflissen liegt Donnerstag und Freitag in der Hofbuchhandlung von G. M. Alberti zur gefälligen Einzeichnung öffnen. 1633

Hanau am 8. Februar 1893.

Im Auftrage:

Heraeus.

Das von dem Stadtrath und Gemeindeausschuß in Gemäßheit der 8§. 3 und 77 der Gemeindeoidnung für die Städte und Landgemeinden Kuihksfens vom 23. Oktober 1834 beschlossene Nachtragsstatut, betreffend die Erhebung der Gemeindeumlogen in der Stadt Hanau vom 7. Oktober 1892, wird nach der Bestimmung des §. 3 der Gemeindeordnung vom Freitag den 3. Februar cur. an zur Einsicht von Jedermann auf dem hiesigen Rathhaus, Stadtkanzlei, offin gelegt, um binnen der nächsten zwei Monate die Erinnerungen zu vernehmen, welche Einzelne oder gewisse Klassen von Gemeindegliedern dagegen etwa zu machen finden.

Hanau am 1. Februar 1893.

Der Oberbürgermeister

Westerburg. 1402

Auf Grund des §. 17 des Ortsstatuts vom 10. Dezember 1889 über die B Nutzung der städtischen Wasserleitung tritt infolge der überein- stiwwkndtU Beschlüsse des Stadtraths und Gcmeindeauèsckusses zu Position 111 A- Erhebung nach Veranlagung §. 11 ein neuer Absatz 5, welcher wie folgt lautet:

5. Für Viehhaltungen für landwirthfchastliche und andere Zwecke.

Für die Wasserentnahme für Viehhaltungen wird für jedes Stück Großvieh, nnlches zu landwirthschaftlichen oder anderen Zwecken gehalten wird, pro Jahr 3 Mark Wassergeld erhoben.

Zu- und Abgänge am Viehstande im Laufe des Jahres, für welches die Einschätzung zum Wossergeld bereits erfolgt ist, werden erst vom nächsten Halbjahre an berücksichtigt.

Bezüglich im Laufe des Jahres neu angemeldeter oder gänzlich ab- gemeldeter Betriebe gelten die Bestimmungen des §. 13 Abs. 7 und 8 des Statuts.

Für Vieh, welches in Gewerbebetrieben gehalten wird, in denen die Wasserabgabe auf Grund des §. 14 des Statuts nach Wassermesser erfolgt, wird kein besonderes Wassergeld erhoben."

Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1893 in Kraft. Hanau am 31. Januar 1893.

Der Oberbürgermeister Westerburg.

Mittwoch den 8. Februar

1893

t Die öffentliche Meinung.

Für jeden warm fühlenden, national gesinnten Patrioten, der die große Zeit der Erhebung und Einigung Deutschlands erlebt hat und nicht nur in der Erinnerung, sondern auch im Herzen trägt, ist es überaus be­schämend und betrübend zu sehen, wie man vielfach eine unklare mißmuthige Stimmung zu verbreiten suchte, welche von den Gegnern der Heeresreform jetzt als ein untrügliches Zeichen der Abneigung der sogenannten öffentlichen Meinung gegen die beabsichtigte Verstärkung und Verjüngung der Wehrkraft aus gegeben wird. Die auf diese Weise zu Stande gekommeneöffentliche Meii ung" ist jetzt dos Haupib weisstück für die angebliche Unmöglichkeit der Annahme der Militärreform im Reichstage. Man beruft sich auf sie als auf den entscheidenden Hinderungsgrund und es gibt wirklich auch Leute, die an die Wahrheit und Echtheit dieser Thatsache glauben.

Ist es so möchten wir fragen überhaupt möglich, daß im Deutschen Reiche, dessen Ursprung nicht so weit zuiücklieqt, als daß man vergessen haben könnte, wie cs entstanden, eine solche öffentliche Meinung in Wahrheit existirt? Ist es möglich, daß man vergessen hat, daß nur durch die Anspannung aller Kräfte, wie sie von der Militärverwaltung, den jeweiligen Anforderungen der Lage entsprechend, für nothwendig erklärt wurde, der norddeutsche Bund und das deutsche Reich geschaffen und erhalten wurde? Ist cs möglich anzunehmen, daß auch nur ein besonnener Wähler, wenn er im Stillen mit sich zu Rathe geht und auf's Gewissen gefragt wird, jetzt der Ansicht sein könnte, daß die gegenwärtigen Forderungen der Militärvorlage weniger gerechtfertigt und begründet seien als die früheren? Ist es denkbar, daß, wo es sich um die Existenz Deutschlands handelt und hierum handelt es sich nach dem Worte des Reichskanzlers ! irgend ein Deutscher, sei es wer es wolle, die Verantwortung für die furchtbaren Folgen und Gefahren zu übernehmen sich getrauen würde, wenn er sich klar macht, daß für eine verlorene Schlacht, für einen verlorenen Krieg, für die G.fährdung des Reichs er von dem Volke zur Rechenschaft gezogen werden würde.

Nein, die öffentliche Meinung, auf die sich die Gegner berufen, ist dasselbe künstliche Produkt, mit welchem die Opposition in der preußischen Konfliktszeit paradiren ging. Wo aber blieb j,ne öffentliche Meinung der Konflckszeit, als die Siege auf den böhmischen Schlachtfeldern der so lange bekämpften Heeresorganisation das glänzendste Zeugniß aussiellten? So weit wird es sicherlich jetzt nicht kommen; denn in Erinnerung an die Erfah­rungen der Vergangenheit rühren sich schon jetzt allenhalben die besonnenen Elemente im Volke. Es haben hiervon in Len letzten Tagen manche be­deutenden Kundgebungen Zeugniß abgelegt. Das Gewissen des Volkes regte sich und cs sucht das Joch abzuschütteln, welches ihm unversehens und unbemerkt die Agitatioskunst auferlegt hat und unter welchem cs auf eine nur allzu schüfe Ebene gerathen wäre. Die warnenden Zeugnisse zu Gunsten der Militärvorlage mehren sich und zeigen an, daß die öffentliche Meinung auf dem Wege der Gesundung ist.

Die gegnerische Presse ist nun begreiflicher Weise ängstlich bemüht, jede dieser Kundgebungen zu bemängeln oder gar in's Lächerliche zu ziehen, denn sie sirht allmählich ihre Felle fortschwimmen. Aber das wird, das darf den Gefundungsprozeß nicht aushrlten. Wo so fragen wir wären wir hirgekommen, wenn wir der Opposition bei der Berathung der ersten Militärvorlage im Reichstag im Jahre 1874 gefolgt wären? Wir 'den noch keine 400 000 Mann Friedenspräsenzstärke haben, w nn wir überhaupt Früden behalten hätten. Die Argumente gegen die jetzige Ver­mehrung sind im Grunde keine anderen wie früher; früher wies man sie entschlossen zurück, und jetzt will man ihnen Glauben und Beachtung schenken? T äte man es, dann aber anch nur dann wäre wirklich der Beweis für die so oft gehörte Behauptung geliefert, daß Deutschlands Verhältnisse sich auf einer abschüssigen Bahn b-wegen. Doß dies nicht der Fall, davon hat die wahre öffentliche Meinulig jetzt die beste Gelegenheit Zeugniß abzulegen.

Ueber die Bildung von Rentengütern

machte der Minister für Landwirthschaft v. Ahden im Abgeordnetenhause eine Reihe nât erer Mittleilungen, denen, wir Folgendes entnehmen:

Vollständig abgefdblnff.it ist die Errichtung von 572 Rentengütern

mit einem Areal von 6550 ha, und zwar sind gebildet: in Schleswig-