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Nr. 32.

Dienstag den 7. Februar

1893

Amtliches.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich bewirkten 16. Verloosung von Kurmärkischen Schuldverschreibungen sind die in der Anlage verzeichneten Nummern*) gezogen worden.

Dieselben werden den Besitzern zum 1. Mai 1893 mit der Aufforde­rung gekündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapital- beträge vom 1. Mai 1893 ab gegen Quittung und Rückgabe der Schuld­verschreibungen und der später zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe XIV. Nr. 4 bis 8 bei der Staatsschuldentilgungskasse, Taubenstraße 29 hierselbst, zu erheben.

Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshauptkassen und in Frankfurt a/M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zweck können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. April 1893 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschuldentilgungs­kasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Aus­zahlung vom 1. Mai 1893 ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapitale zurückbehalten.

Mit dem 1. Mai 1893 hört die Verzinsung der ver- loostcn Kurmârkischen Schuldverschreibungen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der obigen An­lage verzeichneten, noch rückständigen Kurmärkischen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben mit den Kündigungsterminen aufgehört hat.

Die Staatsschuldentilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht einlassen. '

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin am 10. Januar 1893.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

") Die Nummernliste liegt in den Geschäftslokalen des Landrathsamts und der Steuerkassen offen.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung.

Am 28. Mai v. Js. ist in Kunzendorf im Kreise Bolkenhain ein Blödsinn und Stummheit vorspiegelnder unbekannter Mann wegen zweck­losen Umhertreibens aufgegriffen und dem Königlichen Amtsgerichte in Bolken- Hain zugeführt, von letzterem aber der Polizeiverwaltung in Bolkenhain zur vorläufigen Fürsorge überwiesen worden.

Die in den Regierungsbezirken Liegnitz, Breslau und Oppeln ange- , stellten Ermittelungen nach der Herkunft dieses Mannes find bisher im Wesentlichen erfolglos geblieben. Es hat nur ermittelt werden können, daß derselbe mit dem von dem Königlichen Amtsgerichte zu Grünberg unter dem 19. September 1891 wegen Landstreichens und Bettelns zu zwei Monaten 'Haft verurtheilten angeblichen Arbeiter Holtz identisch ist, welcher zwar nicht Stummheit vorspiegelte, aber jede Auskunft über seine Persönlichkeit ausdrücklich verweigerte.

Indem ich eine Beschreibung des Unbekannten Beifüge, ersuche ich er- zebenst, nach Nomen, Stand und Heimalh desselben sorgfältige Nach­forschungen anstcllen zu lassen, und, falls dieselben von Erfolg sein sollten, fofort mir und der Polizeiverwaltung in Bolkenhain Mittheilung zu machen.

Der Unbekannte ist 1,54 m groß, Hot dunkelblonde Haare, hohe Stirn, blonde Augenbrauven, blaue Augen, spitze Nase, starke Oberlippe, unvollständige Zähne, rundes Kinn, ovale Gesichtsbildung, gesunde sonnen ^"^vnte Gesichtsfarbe, ist von schwächlicher Statur, hat krumme Beine (0-Beine) und trägt Hauskleider gezeicknet (K. G. G. Gr.) und zwar

Ströhlut, eine alte graubraune Jacke (K, G. G. Gr.), ein graues Jaquet, Trillichweste, braune Hosen, blaugestreiftes Hemd gez.: K. G. G.

I Gr. 1/6. 90, blaues Halstuch gez.: K. G. G. Gr. und ein Paar alte Lederschuhe.

Hanau am 4. Februar 1893.

Königliche Polizcidirektion.

P. 1033. v. Oertzen.

Landkreis Hanan.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Der Schneidermeister Johannes Walther zu Windecken hat als Vormund der minderjährigen Kinder des verstorbenen Ackermanns Heinrich Ruß von Ostheim, 1) Katharine Philippine Ruß, geb. den 25. Februar 1874, und 2) Heinrich Ruß, geb. den 12. April 1879, um Entlassung derselben aus dem preußischen Staatsverbande nachgesucht.

Hanau am 31. Januar 1893.

Der Königliche Landrath v. O ertzen.

Nach Mittheilung des Großherzoglichen Kreisamts zu Offenbach ist in Offenthal und Seligenstadt die Maul- und Klauenseuche bei 7 bezw. 8 Stück Rindvieh festgestellt worden.

Hanau am 3. Februar 1893.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

In dem Gehöft des Peter Wenzel in Bruchköbel ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.

Hanau am 4. Februar 1893.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine Brille. Eine Peitsche. Ein weißer Hemden­knopf. Ein Regenschirm und ein Zirkel (auf der Post). Auf der Straße von Frankfurt nach Dörnigheim eine gelbe Kolter mit blauen Streifen.

Entlaufen: Ein brauner Doggenhund mit gelben Abzeichen, m. Geschl.

Hanau am 7. Februar 1893.

t Wirthschaftliche Lage und Handelsverträge.

Das wirihichasiliche Leben der Völker bewegt sich in Wellenlinien, und je höher eine Welle war, um so tiefer pflegt das folgende Wellenthal zu sein. Mit der außerordentlichen Beschleunigung des Verkehrs ist es immer schwerer geworden, An. ebot und Nachfrage im Geichgewicht zu halten; die Perioden bis zu einer Absatzstockung sind kürzer geworden, sie folgen sich häufiger. Gehen die Geschäfte gut, so spannt jeder Produzent seine Kräfte aufs Äußerste an, bis schließlich der Markt mit Waaren über- füllt ist, die keine oder nur säumige Abnehmer finden. Hat sich das Ge­schäft eine Weile lang im Zeichen des Niederganges sortgeschleppt, so kehren dann allmählich mit der größeren Nachfrage der Verbraucher Zeichen eines neuen Aufschwungs wieder. Diese Beobachtung wird in allen In­dustriestaaten gemacht, die für den Weltmarkt produziicn. Die Lage des Weltmarkts wirkt auf jeden einzelnen zurück, nicht immer ganz gleichzeitig und in gleicher Stärke, aber doch für alle fühlbar. Ein 'Mittel, diesen Lauf der Dinge zn ändern, die wirthschaftliche Bewegung in eine weniger auf- und absteigende Linie zu zwingen, ist bis jetzt nicht gefunden und ins­besondere sind Welthandelèkriscn von den Maßregeln eines einzelnen Staates fast ganz unabhängig.

Obgleich dies Auf und Ab, das sich mir der Stärke einer Naturkraft vollzieht, eine ganz offenkundige Erscheinung ist, kann man doch in Zeiten des wirihschafilichen Tiefstandes immer wieder beobachten, daß sie völlig vergessen zu werden pflegt. Dann wird gewöhnlich der Grund für die ungünstige Geschäftslage, obgleich sie allgemeiner Art ist, in diesem oder jkmm besonderen Umstande gefunden; dann wird'namentlich diese oder jene Maßregel einer Regierung vei antwortlich zu machen gesucht, obgleich wie gesagt solche allgemeinen Stockungen in der Natur der Konkurrenz Aller gegen Alle liegen und deshalb für das einzelne mm Weltmärkte