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Nr. 31.
Montag den 6. Februar
1893
Amtliches.
Die Anweisung vom 10. Juni 1892, betreffend He Sonntagsruhe im Handelsgewribe (Amtsblatt S. 151 ff.), hat in Ziffer IV. 2. durch Erlaß des Herrn Ressortministers folgende Abänderungen erfahren:
„Die unteren Verwaltungsbehörden werden ermächtigt, das Feilbieten aus öffee llichen Wegen, Straßen, Plätzen oder von Haus zu Haus an Sonn- und Festtagen außer von Blumen, Backwaaren, gcringwerthiaen Gebr'auchsgegenständen, Erinnerungszeichen und ähnlichen Gegenständen auch noch von Wurstwaaren, Obst, Fischen und sonstigen Lebensmitteln:
a. bei öffentlichen Festen, TruppenZusammenziehungen oder sonstigen außergewöhnlichen Gelegenheiten;
b. für solche Ortschaften, in denen an Sonn- und Festtagen regelmäßig durch Fremdenbesuch ein gesteigerter Verkehr stattfindet, zuzulassen.
Cassel den 31. Dezember 1892.
Der Regierungspräsident. I. V.: v. Pawel.
Bekanntmachung.
An der Landwirthsch- fiâschule zu Weilburg soll auch in diesem Jahre ein Fortbilbungskursus für Elementarlehrer abgehalten werden und ist hierzu Termin in der Herbstferienzeit (gegen Ende August bis gegen Ende September) in Aussicht genonimen.
Die in dem Kursus zu behandelnden Gegenstände find folgende:
Chemie I. Theil (Lauerstoff, Wasserstoff, Kohlenstoff, Stickstoff); Pflanzenproduktior slehre;
Zoologie (Anatomie und Physiologie der landwirthschaftlichen Hausthiere) ;
Unterrichtswesen.
Den Theilnehmern wird ein staatlicher Zuschuß in Aussicht gestellt, sofern die Gemeinde bczw. der Lehrer selbst einen Beitrag von mindestens 35 Mk. zu leisten bereit ist. Der staatliche Zuschuß beträgt für die Lehrer aus dem Regierungsbezirk Cassel 80 Mk. Den Gemeinden, welche einen Beitrag leisten, wird anheimg g den, sich durch einen von dem Lehrer aus- zustelltnden Revers dahin zu sichern, daß derselbe die erhaltene Summe zulückzuzahlen hat, wenn er innerhalb Jahresfrist nach stattgehabiem Kursus die Gemeinde verläßt.
Diejenigen Lehrer, welche an dem in Rede stehenden Kursus Theil nehmen willen, werden aufgefordert, ihre Gesuche bis zum 1. Mai d. J. durch Vermittelung des Königlichen Landraths bezw. der Stadtschuldeputation anher einzureichen.
Cassel den 21. Januar 1893.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
LKttvtreis Hanau.
Bekannimachangen des Königlichen Landraihsamtes.
Der O-konom Philipp Jung von den Butterstädter Höfen ist als Trichine beschauer genannter Nebengemeinde bestellt und verpflichtet worden.
Hanau am 1. Februar 1893.
Der Königliche Landrath
v. Oertzen.
Die Herren Bürgermeister, in deren Gemeinden sich eingeschriebene Hilfskassen befhiben, werden veranlaßt, die Kassen umstände aus die in Nr. 5 des Regierungs-Amtsblatts (Seite 37 ff) erschienene Bekanntmachen g der Herren Ressortminister vom 3. Januar d. I., betreffend die neuen Formulare für die Uebersichten und Rechnungsabschlüsse der Krankenkassen, ausdrücklich hinzuweisen.
Hanau den 4. Februar 1893.
Der Königliche Landrath
434 v. Oertzen.
Bekanntmachung.
Mit dem Ende des Iain es 1892 haben sich folgende eingeschriebene Hilfskassen des Kreises aufgelöst, bezw. zum Theil in Zuschußkusfen umgewandelt :
a. Eingeschriebene Hilfskasfe Nr. 2 Kranken- und Sterbekasse „Teutonia zu Offenbach.
b. Eingeschriebene Hilfskasse Nr. 5 Kranken-, Unterstützungs- und Sterbekasse „Germana" zu Offenbach.
c. Eingeschriebene Hilfskasse Nr. 11 Kranken- und Sterbekasse „Hassia" zu Offenbach.
d. Eingeschriebene Hilfskasfe Nr. 34 Kranken und Sterbekasfe „Sattler- gesellschaft" zu Offenbach.
e. Eingeschriebene Hilfskasfe Nr. 38 St. Josephs Krankenkasse des katholischen Gcsellenvereins zu Offenbach.
f. Eingeschriebene Hilfskasse Nr. 39 Männer-Krankenunterstützungs- und Sterbekasse zu Rumpenheim.
g. Eingeschriebene Hilfskasse Nr. 46 Krankenunterstützungskasse „Hoskasse" zu Rumpenheim.
h. Eingeschriebene Hilfskasse Nr. 59 Buchbinder- und Portefeuillec- krankenkasse zu Offenbach.
Insoweit die versicherungspflichtigen seitherigen Mitglieder einer dieser Kassen nicht zugleich Mitglieder einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden anderen Hilfskasse sind, haben die Arbeitgeber die Pflicht, dieselben binnen drei Tagen bei der Gemeindekrankenversicherung des Be- schâftigun sorts anzumelden. Eine Zuwiderhandlung oder Umgehung dieser Vorschrift ist strafbar.
Offenbach den 12. Januar 1893.
Großherzogliches Kreisamt.
Haas.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 28. Januar 1893.
Der Königliche Landrath
V. 547 v. Oertzen.
T K g e K f ch g u.
® stillt, 4. Februar. Seine Majestät der König haben geruht: Seiner Kaiserlichen Hoheit dem Câsarewttsch Nikolaus Alexandrowitsch Großfürsten und Thronfolger von Rußland die Kette zum hohen Orden vom Schwarzen Adler zu verleihen.
Berlin, 4. Februar. Seine Majestät der Kaiser und König trafen heute früh 12 Uhr 20 Minuten, von Räuden kommend, wieder in Berlin ein. — Allerköchstdieselben hörten heute im Laufe des vormitttags He Vorträge des Chefs des Generalstabs der Armee und des Chefs H5 Militärkabinets und nahmen um 1 Uhr mittags militärische Meldungen entgegen
Berlin, 4. Februar. Zu Ehren des Generaloberst Pape fand heute abends 7 Uhr bei dem Offizierkorps des zweiten Garderegiments ein größtes Festmahl statt, woran auch der Kaiser theilnahm. Kommandeur Hartmann brachte das Hoch auf den Kaiser aus, worauf der Kaiser in einer (ärgeren Ansprache den Jubilar feierte und ihm als Gesckeuk des Offiz'e korps einen Fahnenträger des Regiments in Bronze mit Wumung überreichte.
Magdeburg, 5. F bruar Das königliche Eiserbahubetriebsamt Mag'eburu-Halbcrsiadt macht, nach der „Franks. Ztg", btfar.nl : An der Unfall stelle in Lüngenweddiugln (Stricke Magdeburg-Halberstadt) ist ein Geleife wieder fahrbar gestillt, das andere wird im Laufe des I Tages frei.
Hamburg, 4. Februar. Der Dampfer der Hamburg-AmerikanEchen Packetfahriatliengkfkllschoft „Colonia" ist nach Verlust aller Schraubenflügel in Samara (Ripublik San Domingo) ein getroffen. Die Gesellschaft läßt von St. Tbomas aus Hilfe dorthin abgehen. (Reichsarz.)
Christi ania, 4. Februar. Der Stapellauf des für CH cags erbauten Wiking erschiffcs in Sandefjord gestaltete sich zu einer glänzenden Feierlichkeit; der eine große Menschenmrnge beiwohnte. Admiral Koren war anwest i d.
Rom, 4. Februar. Kammer. Noch der Verlisung des Antrags Rudini, betreffend die Unter fick ui g wegen der Erklärung Tankongo'v, daß er mehreren Ministkipröfids! un Enn men ouè getheilt habe, erklärte Rük ini, nach den „Fr. N.", er habe niemals irgend eine Summe von ber Banka