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Nr. 2^.
L»u»titchkS.
Stadtkreis Hanau.
Nachstehendes Ausschieiben wird hiermit veröffentlicht.
Hanau am 31. Januar 1893.
Königliche Polizeidirektion, k 927 J. A.: Dr. Köhler, Regierungsaffessor.
Ausschreiben.
Der Bahnarbeiter Ludwig Dönges,, am 15. Mai 1853 zu Darmstadt geboren, 1,68 m groß, untersetzter Statur, blonde Haare, rother Schnurr- und Knebelbart, gekleidet mit schwarzem Rock, englisch lederner Hose, schwarzer Pelüschmütze mit Ohrenklappen, trug am linken Ringfinger einen Trauring, gez. M. Roth 1880, ist seit dem 22. Januar l. J. aus seiner Wohnung unter Umständen verschwunden, welche darauf schließen lassen, daß er sich ein Leid zugesügt.
Man ersucht um Anordnung von Recherchen und Nachricht, falls über den Verbleib des Vermißten etwas bekannt werden sollte.
Darmstadt, 30. Januar 1893.
Großherzogliches Posizeiamt.
J. V.: Kran ach.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Zwei zugeschnittene Kammgarnwesten; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Vom Wasenmeister am 2. d. M. eingefangen: Ein Spitzhund m. Geschl.
Gefunden: Am 30. v. Mts. in Kesselstadt eine silberne Herrnuhr mit gelber Kette.
Hanau am 3. Februar 1893.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Auf Grund des §. 17 des Ortsstatuts vom 10. Dezember 1889 über die Benutzung der städtischen Wasserleitung tritt infolge der übereinstimmenden Beschlüsse des Stadtraths und Gemeindeausschusses zu Position III. A. Erhebung nach Veranlagung §. 11 ein neuer Absatz 5, welcher wie folgt lautet:
5. Für Viehhaltungen für landwirthschastliche und andere Zwecke.
„Für die Wasserentnahme für Viehhaltungen wird für jedes Stück Großvieh, welches zu landwirthschaftlichen oder anderen Zwecken gehalten wird, pro Jahr 3 Mark Wassergeld erhoben.
Zu- und Abgänge am Viehstande im Laufe des Jahres, für welches die Eiuschätzung zum Wassergeld bereits erfolgt ist, werden erst vom nächsten Halbjahre an berücksichtigt.
Bezüglich im Laufe des Jahres neu angemeldeter oder gänzlich ab- gemeldeter Betriebe gelten die Bestimmungen des §. 13 Abs. 7 und 8 des Statuts.
Für Vieh, welches in Gewerbebetrieben gehalten wird, in denen die Wasserabgabe auf Grund des §. 14 des Statuts nach Wassermesser erfolgt, wird kein besonderes Wassergeld erhoben."
Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1893 in Kraft.
Hanau am 31. Januar 1893.
Der Oberbürgermeister
Westerburg. 1428
Tagesschau.
Berlin, 2. Februar. Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag die Vorträge des Kriegsministers, des Chefs des Militärkabinets sowie des Hausministers und empfingen um 1 Uhr in feierlicher Abschiedsaudienz den bisherigen Königlich spanischen Botschafter Grafen von Banuelos.
Breslau, 2. Februar. Amtlich wird mitgelheilt, daß am Sonntag nachmittags im Bismarckschachte der Königsgrube ein Kohlenbrand ausgebrochen sei, wodurch eine Anzahl Bergleute sowie ein Steiger betäubt, aber
Freitag den 3. Februar
1893
5 alsbald zu Tage befördert wurden und der Besserung entgegensetzen. Jn- j folge des Brandes wurde der Schacht II gesperrt und die Förderung bald- * möglichst nach dem Schacht I verlegt.
Bochum, 2. Ftbruar Eine allgemeine Bergarbeiterversammlung, von etwa 3000 Personen besucht, beschloß die früheren Forderungen dem bergbaulichen Verein nochmals zu unterbreiten und bis zum 10. d. M. Antwort zu verlangen. Am 12. d. M. soll dann abermals eine Versammlung statlfinden, um über, nach dem Ausfall der Antwort, zu unternehmende Schritte zu beschließen. (Fr. N.)
Hamburg, 2. Februar. Die drei vom Wrack der „Thekla" geretteten Matrosen Ole Andersen aus Tinsberg, Christian Hjalmar Jakobsen aus Christiansund und Alexander Joha, sson aus Fiskerbekskilde, die einen ihrer Unglücksgefähiten tövteten und verzehrten, wurden in Cuxhaven wegen verübten Kannibalismus verhaftet. (Reichsanz.)
Christiania, 2. Februar. Der Storthing ist heute Nachmittag eröffnet worden. Die Thronrede besagt, das Verhältniß zum Auslande sei unverändert. Von Gesetzesvorlagen sei ein neues Seegesetz, das Schiffsregister, ein Pensionsgksetz für Militär und Beamte, sowie ein Gesetz, betr. die Begrenzung der Arbeitszeit und Versicherung der Arbeiter gegen Krankheit und Unglücksfälle, in Vorbereitung. (Rh. K.)
Madrid, 2. Februar. Die Krankheit des Königs verläuft normal.
Madrid, 2. Februar. In Gador (Provinz Almeria) fand eine Dynamitexplosion statt, durch welche ein Haus zerstört und zehn Personen getödtet be;w. verwundet wurden.
Palermo, 2. Februar. Die Leiche des Exsindaco von Palermo und Direktors der sizilianischen Bank, Barkolos, wurde in der Nähe der Station Alteville von Dolchstichen durchbohrt,aufgefunden. Er scheint von zwei gutgekleideten Individuen ermordet und aus dem Waggon geworfen worden zu sein. Die Verfolgung ist eingeleitet. Wahrscheinlich liegt ein Racheakt vor. (Fr. N.)
Paris, 2. Februar. Die Plaidoyers sind, nach den „Fr. N.", beendigt. Der Prozeß wurde behufs Uriheilsverkündigung bis Donnerstag vertagt. Mau glaubt jedoch, daß das Urtheil an diesem Tage noch nicht verkündigt werden kann.
Marseille, 2. Febr. Der Aus stand der Bäcker dauert fort, die Deckung des Brodbedarfs der Bevölkerung ist aber gesichert.
London, 2. Februar. Noch einer Meldung des „B. R." aus Athen ist auf den Inseln Zante und Kephalonia gestern Morgen um 2 Uhr ein zweiter heftiger Erdstoß erfolgt; mehr als hundert Gebäude sollen eingestürzt, verschiedene Dörfer völlig zerstört sein. Die Anzahl der durch das Erdbeben verletzten Personen beträgt zweihundert. Die Regierung hat bei der Kammer einen Kredit von 100 000 Fr. zur Unterstützung der von dem Erdbeben Heimgesuchten beantragt.
Bremen, 31. Januar. Der Dampfer des Norddeutscher A yd „Habsburg" ist gestern in Genua und der Dampfer „Neckar" vorgestern in Aden eingetroffen.
London, 30. Januar. Der Castle - Dampfer „Doune - Castle" ist aus der Ausreise vorgestern in Durban angekommen.
Reichsgerichts-Entscheidungen.
Die Beleidigung einer Behörde kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts I. Strassenats, vom 7. November 1892, im Wege der Privatklage verfolgt werden, und ebenso kann die Behörde, wenn die Beleidigung durch öffentliche Klage vom Staatsanwalt verfolgt wird, dieser Klage als Nebenklägerin sich anschließen.
Die Presse hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 11. November 1892, nickt das allgemeine Recht das öffentliche Interesse wahrzunehmen und dabei straflos die Ehre anderer durch Behauptung nicht erweislich wahrer Thatsachen anzugreifen; der Schutz des § 193 L-trafgesetzbuchs (betr. ehrverletzende Aeußerungen in Wahrnehmung berechtigter Interessen) steht der Presse nicht mehr als jeder Privatperson zur Seite.
Depeschen-Bureau „Herold".
2. Februar, abends 9 Uhr:
Berlin, 2. Februar. Der Abgeordnete Werner (Antisemit) brachte