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Nr. 28.
Donnerstag den 2. Februar
1893
Amtliches.
Landkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Der Pfarrverweser Fast. extr. Rollmann zu Wachenbuchen ist für die Dauer seines dortigen Amtsverhällnisses mit der Wahrnehmung der Lokalschulinspektion in Wachenbuchen beauftragt worden.
Hanau am 28. Januar 1893.
V. 649
Der Königliche Landrath.
I. A.: Dr. Köhler, Regierungsafscsfor.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Oelkânnchen. Eine Brille. Ein schwarzer Umhängekragen. Am 29. v. Mts. im Gasthaus zum Schwanen in Kesselstadt ein Anhängsel in Hufeisenform.
Verloren: Am 27. v. Mts. auf der Chaussee von Frankfurt nach der Mainkur eine wollene Pferdedecke, gelb, zu beiden Seiten rothe und blaue Streifen, gez. F. F.
Zugelaufen: Ein kleiner schwarzer Hund. Ein kleiner junger schwarzer Wachtelhund mit gelben Abzeichen, w. Geschl.
Entlausen: Ein schwarzer Wachtelhund w. Geschl.
Hanau am 2. Februar 1893.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Das von dem Stadtrath und Gemeindeausschuß in Gemäßheit der §§. 3 und 77 der Gemeindeordnung für die Städte und Landgemeinden Kurhessens vom 23. Oktober 1834 beschlossene Nachtragsstatut, betreffend die Erhebung der Gemeindeumlagen in der Stadt Hanau vom 7. Oktober 1892, wird nach der Bestimmung des §. 3 der Gemeindeordnung vom Freitag den 3. Februar cur. an zur Einsicht von Jedermann auf dem hiesigen Rathhaus, Stadtkanzlei, offen gelegt, um binnen der nächsten zwei Monate die Erinnerungen zu vernehmen, welche Einzelne ober gewiffe Klassen von Gemeindegliedern dagegen etwa zu machen finden.
Hanau am 1. Februar 1893.
Der Oberbürgermeister Westerburg.
1402
Der Stadtrath hat mit Zustimmung des Gemeindeausschusses beschlossen, daß vom 1. April d. Js. ab die Schlachtgebühren für ein Rind von 40 Pf. auf 50 Pf. pro Stück erhöht werden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 31. Januar 1893.
Der Oberbürgermeister Westerburg.
1373
t Die Verhältnisse der Landarbeiter im Osten.
Von der vom Verein für Sozialpolitik veranstalteten Untersuchung über die Verhältnisse der Landarbeiter liegt jetzt ein zweiter starker Band vor, welcher die Lage der Landarbeiter im ostelbischen Deutschland beleuchtet. Der Bearbeiter der Untersuchungsergebnisse Dr. Max Weber hebt hervor, wie außerordentlich verschieden die Verhältnisse selbst schon bei benachbarten Gütern seien, daß aber dennoch die allgemeinen Grundlagen übereinstimmen, und eben diese kennen zu lernen ist von Nutzen, da vielfach falsche Vorstellungen davon verbreitet sind. Freilich über die materielle Lage der Arbeiter, wie sich ihre Ausgaben zu den Einnahmen gestalten, geben die Ermittelungen keinen vollkommenen Aufschluß, weil bei der Berichterstattung dem persönlichen Urtheil der Arbeitgeber freier Spielraum gelassen werden mußte und eine Ergänzung ihrer Urtheile durch Befragung der Arbeiter nicht möglich war. Immerhin ist durch die Untersuchung reiches Material zu Tage gefördert, wovon Einiges hier mitgelheilt werden möge.
Die Landwirthschaft, insbesondere der Großbetrieb, bedarf neben einem Stamm von Arbeitern, die das ganze Jahr verwendet werden, in der Zeit der Feldbestellung und der Ernte vorübergehend noch weiterer Arbeiterkrafte. Hieraus sind zwei Hauptarten von Arbeitern entstanden: kontraktlich gebundene Arbeiter, und solche, die nur zeitweise, jedenfalls nicht durch Kontrakt in Arbeit genommen werden, sog. „freie" Arbeiter. Zu den ersteren gehören das Gesinde, ferner die „Deputanten", die wie auch
die Wirthschaftsbeamten, Vögte, Oberschäfer u. f. w. einen festen Jnhreslohn I und ein „Deputat" in Getreide und Kartoffeln, daneben etwas Land zum I Bebauen, Viehweide u. s. w. erhalten; ebenso gehören zu den kontraktlich gebundenen Arbeitern die sogenannten „Jnstleute" oder Gutstagelöbner, die mit ihrer ganzen Familie sich dem Gutsherrn verdingen und in ^amilien- wohnungen untergebracht sind, ein festes Entgelt in Geld oder Naturalien, Landanweisung und Weideberechtigung, aber statt des festen Jalneslohns Tagelohn in der Zeit erhalten, wo nicht gedroschen wird, in der Dieschzeit aber dafür einen Antheil am Gesammtertrage des Dreschens beziehen. — Zu der zweiten Art der Arbeiter, den sogenannten „freien" Arbeitern, ge- hören solche, die nicht im Gutsbezirk ortsangehörig sind und reine Geldlöhnung erhalten. Sie werden fast nur in der Felsbestellungs- und namentlich in der Erntezeit in Arbeit genommen, wenn auch in vielen Bezirken ein großer Theil der Arbeiter gegen Geldlohn sür längere Zeit beschäftigt wird. Ferner sind hierher noch Arbeiter zu rechnen, welche eigenen Grundbesitz oder eine selbstständige Wirthschaft auf gepachtetem Lande haben, und schließlich die sogenannten Wanderarbeiter.
Vergleicht man die beiden hauptsächlichsten Arbeiterarten — die Jnstleute und die einfachen freien Arbeiter — mit einander, so ergibt sich, daß erstere wesentlich dieselben wirthschafiliLen Inter effen haben, wie die Arbeitgeber. Der Jnstmann ist eine Art Kleinunternrhmer, der Schwerpunkt seines Hausbalts besteht in Posten, die schwankender Natur sind. Seinen Bedarf an Brod, Kartoffeln und Gemüse deckt er auch in weniger günstigen Jahren, wenn die Familie nicht zu stark ist, ganz durch die Naturalienaufkünfte aus dem Dreschertrag und den ihm zugewiesenen Lande, den Bedarf an Fleisch durch Schlachten von ein oder zwei Schweinen oder Schafen sowie Gänsen. Zur Befriedigung der übrigen Bedürfnisse reichen die Baareinkünfte aus dem Tugelohn aus; in mittleren Jahren aber können durch Verkauf von Getreide und Schweinen, sowie Gänsen, Eiern und Milch weitere Einnahmen, in guten Jahren aber sogar bedeutende Ueberschüsse erzielt werden, während Mißernten einen Fehlbetrag im Haushalt herbeiführen. Das allmähliche Aufsteigen zu sorgenfreier wwthschaft- licher Existenz oder zu einer Deputantenstelle ist gerade bei den Jnstleuten möglich. Anvers bei den „freien" Arbeitern, die in Geld abgelohnt werden. Die Interessen dieser in Bezug auf die Preise der Lebensmittel sind denjenigen der Jnstleute entgegengesetzt. Bei reiner Geldlöhnung erreicht der junge Arbeiter im dreißigsten Lebensjahr den höchsten Lohn, und regelmäßig bietet ihm die Zukunft nicht die Möglichkeit eines Hinaufsttigens, sondern eines Hinuntersteigens, es sei denn, daß die Höhe des Lohnes eine derartige ist, daß Rücklagen zum künftigen Erwerbe oder zur Pachtung einer kleinbäuerlichen Stelle gemacht werden können. Aber meist sind diese Leute wenig dazu geneigt oder geeignet, selbstständig zu werden: tni den Jnstleuten erhalten schon die Kinder die denkbar zweckmäßigste Vorbildung zu eigener Wirthschaftsführung, während der „freie" Arbeiter sich durch den reinen Geldlohn veranlaßt fühlt,' Vergleiche mit den industriellen Lohnbedingungen anzustellen und zu dem gewerblichen Arbeiterstand überzugeben. Seine Interessen sind in Bezug auf die Preisstellung der landwirthschafttichen Produkte nicht sowohl denen der Jnstleute, sondern auch der Arbeitgeber entgegenlaufend.
Was die Höhe der Löhne anbetrifft, so ist diese sehr verschieden. Die Ermittelungen scheinen dafür zu sprechen, daß da, wo ausschließliches Vorwiegen des Großgrundbesitzes mit intensiver Kultur zusammentrifft (wie in einigen Theilen dds Regierungsbezirks Stralsund), die Löhne die höchste Höhe erreichen, und daß andererseits da, wo bei mittlerem oder geringerem Kulturstande einige sehr große Güter zwischen einer großen Zahl parzellirter, der selbstständigen Existenz unfähigen Kleinbesitzungen vorhanden ist, deren Inhaber Tagetohn in der Nachbarschaft suchen (wie in einigen Theilen Schlesiens), die Löhne den Tiefstand erreichen.
Betrachten wir nun schließlich noch die sogenannten Wanderarbeiter, so stellt sich das Bedürfniß der Abwanderung meist dort heraus, wo neben einem stark parzellirten Kleingrundbesitz bei mangelhaften Ertragsverhält- nissen des Bodens große Güter in der Nähe, welche entsprechende Arbeitsgelegenheiten bieten würden, mangeln, wie z. B. der Oder- und Warthebruch Ausgangspunkte der Abwanderung sind. Aber es gibt auch andere Ursachen, z. B. Lohndifferenz, n und namentlich die Hoffnung, in anderen Gegenden während der Ernte, .zumal der Rübenernte, lohnende Beschäftigung zu erhalten. Daß die so^rcrmUn „patriarchalischen" Verhältnisse nicht zu I dem Abzug der Landarbeiter Veranlassung geben, ersieht man daraus, daß gerade Bezirke mit solchen Verhältnissen (Mecklenburg, Alt-, Vor- und