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Die Lspalt. Zeil« 20

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Nr. 25.

Montag den 30. Januar

1893

Amtliches. !

Bekanntmachung

wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4°/oigen Staatsanleihe von 1883.

Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Schuldverschreibungen der Preußischen konsolidirten 4prozentigen Staatsanleihe von 1883 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1893 bis 31. Dezember 1902 nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 1. Dezember 1892 ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92/94 unten links, vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, sowie in Frankfurt a/M. durch die Kreiskasse bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Zinsscheinanweisungen mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 1 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichnis einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Fall erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zins­scheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den Inhabern der Z insscheinanweisungen nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amts­blättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die Zinsscheinanweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin den 3. Novemn^ 1892.

Königliche Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I- 2799. gez. o. Hoffmann.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die in derselben bezeichneten Formulare von der hiesigen Regierungs-Hauptkasse und den Steuerkassen unseres Bezirks verabreicht werden.

Cassel den 12. November 1892.

Königliche Regierung.

Rothe.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 25. November 1892.

Der Königliche Landrath I. V.: Schneider, Kreissekretär.

Landkreis Hanau. Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Wie in den Vorjahren so findet auch für das Jahr 1892 eine Er­mittelung des Ernteertrages statt. Dieselbe ist auf die im Erhebungs- sormular B bezeichneten wichtigeren, feldmäßig gebauten Fruchtarten beschränkt And in der zweiten Hälfte des Monats Februar d. Js. vorzunehmen.

Den Herren Ortsvorständen des Kreises habe ich daher je 2 Exemplare

des genannten zur Ermittelung des Ernteertrages dienenden Formulars welche die im Kgl. statistischen Bürcau handschriftlich eingetragene« Ernte­ertragsziffern pro 1891, sowie die bei der Ernteermittelung vom Jahr 1891 und aus den Erhebungen der Bodenbenutzung im Jahr 1883 für die be­treffenden Fruchtarten ermittelten Anbauflächen enthalten, zugesandt, um in denselben unter genauer Beachtung der dem Formular vorgedruckten An­leitung den Ernteertrag im Jahr 1892 einzutragen.

Hierbei mache ich besonders daraus aufmerksam, daß die einzutragenden Ertragsangaben, wie im Kopfe des Formulars angegeben ist, Kilogramme auf 1 Hektar bedeuten und es durchaus unzulässig ist, sich auf andere Gewichts- oder Flächeneinheiten zu beziehen. L

Ferner ist zu besckten, daß die Gesammtsumme der in 1892 ange­bauten Flächen nicht hinter derjenigen von 1891 zurückbleibt; insoweit dies doch der Fall ist, muß ausdrücklich angegeben werden, daß die Minderfläche unbebaut geblieben ist bezw. worin die Differenz sonst ihren Grund hat.

Außerdem mache ich noch darauf aufmerksam, daß das Kgl. statistische Büreau in den Formularen selbst durch kurze Bemerkungen oder Frage­zeichen zweifelhafte Angaben oder sonstige Unregelmäßigkeiten angedeutet hat. Die Herren Ortsvorstände werden ersucht, diese Bemerkungen zu beachten und die Fragen sachgemäß zu beantworten, auch die Ursachen von Ernte­beeinträchtigungen in Spalte 10 der Nachweisung anzugeben und den An­hang, betreffend die näheren Angaben über vorgekommene Hagelwetter (auf Formular B), zuverlässig und möglichst vollständig auszufüllen.

Bis spätestens zum 1. März d. Js. ist mir das eine Exemplar des richtig und deutlich auszufüllenden Formulars B mit Datum und Unterschrift versehen, wieder eiuzureichen, während das andere ebenfalls auszufüllende Exemplar in der Gemeinderepositur aufzubewahren ist.

Zur vorläufigen Eintragung der im Jahre 1893 etwa eintretenden Hagelwetter sind die den Herren Ortsvorständen übersandten beiden Notiz­blätter zu benutzen. Eins derselben ist, falls Angaben über Hagelwetter zu machen waren, abweichend von der bisherigen Vorschrift spätestens am 1. November d. Js. an mich einzureichen. Das andere ebenfalls auszusüllende Notizblatt verbleibt in der Gemeindereposttur, um die in demselben enthaltenen Nachrichten über Hagclfälle in das später mitzutheilende Erhebungsformular für 1893 übertragen zu können. Da bis zum 1. November manche Entschädigungsansprüche noch nicht regulirt sei werden, müssen in den zurückbehaltenen Duplikaten bezw. im Anhänge zu Formular B (für 1893) die später erhaltenen Entschädigungen nachgetragen werden.

Hanau am 23. Januar 1893.

Der Königliche Landrath

V. 303 v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Zugelaufen: Ein kleiner junger rehbrauner Dachshund m. Geschl.

Gefunden: Ein Rezeptenbuch mit Rezepten, lautend auf Vogel­sang rc. Ein weißer Kindeihandschuh.

Entlaufen: Ein Kirschrother Dachshund, auf der Brust ein weißer Fleck, m. Geschl.

Hanau am 30. Januar 1893.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Mit dem eingetretenen Thauwetter mache ich wiederholt darauf auf­merksam, daß Eis und Schnee im Stadtbezirk nur an folgenden Stellen abgelagert werden dürfen:

1. am Main;

2. in der Ausschachtung hinter dem großen Viadukt der Frankfurt- Bebraer Eisenbahn;

3. an dem Kinzig- und Fallbachufer jenseits der Fallbachbrücke.

Sofern das Abladen an anderen Stellen und Wegen statifindet, wird dasselbe nach Maßgabe der Polizeiveroidnungen vom 6./5. 1780, 4,/7. 1804 und 7./1. 1839 mit 315 Mark bestraft.

Hanau am 24. Januar 1893.

Der Oberbürgermeister

Westerburg. 1049