begeben, dahier ein: Ankunft Wsstbahnbof nach 2 Uhr: 1) Ihre Königliche Hoheit die Landgräfin, 2) Ihre Königb Hoheit Prinzessin Friedrich Karl, 3) Seine Hoheit Prinz Friedrich Karl, 4) Ihre Hoheit Erbprinzessin von Anhalt, 5) Ihre Hoheit Prinzessin Sibylla von Hessen; Ankunft am Ostbahnhof um 2 Uhr 45 Min.: 6) Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Hessen, 7) Ihre Großherzogliche Hoheit Prinzeß Alix. Außerdem kommen noch: 9) Ihre Königl. Hoheit Prinzeß Louise von Preußen, 10) S. Hoheit Prinz von Holstein.
Korpstrauer. Anläßlich des Hinscheidens des Generals v. Grol- mann ist für bas 11. Armeekorps eine dreitägige Trauer angeordnet worden.
Prüfung. Die Prüfung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst findet am 27. Februar in Cassel statt.
Prüfungskommisston. Zu Mitgliedern der Kommission für die diesjährige Prüfung der Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten, welche nach Maßgabe der Bestimmungen der Prüfungsordnung vom 22. Oktober 1885 (s. Zentralblatt für die Unterrichtsverwaltung in Preußen 1885, S. 733, Nr. 204) in Cassel abgehalten werden wird, sind von Königl. Provinzial - Schulkollezium zu Cassel ernannt worden: 1) der Direktor der höheren Mädchenschule und des Lehrerinnenseminars zu Cassel, Dr. Krummacher, Vorsitzender, 2) Fräulein Förster, Inspizientin des Handarbeitsunterrichts an den städtischen Mädchenschulen zu Cassel, 3) Fräulein Zülch, Lehrerin an der höheren Mädchenschule zu Cassel, 4) Frau Rentier Stroh zu Cassel und 5) Frau Kaufmann Zwenger zu Cassel.
Eine für Lehrer wichtige Entscheidung hat der Kultusminister getroffen. In der Stadt Nordhausen wird den Lehrern, welche kirchliche Nebenämter (Aedituus, Kantor und Organist) übernehmen, das aus diesen Nebenämtern fließende Einkommen reglementsmäßig nur bis zur Höhe von 215 Mark pro Jahr gewährt, das Mehr aber zu Gunsten der Kämmereikasse auf das Lehrergehalt ungerechnet, d. h. dieses wird um jenes Mehr gekürzt. — Jetzt hat nun der Kultusminister an ine Königliche Regierung zu Erfurt eine Verfügung erlassen, nach welcher „das Einkommen aus kirchlichen wie aus anderen Nebenämtern, welche mit dem Lehramte nicht organisch verbunden sind, auf das aus dem Hauptamte fließende Einkommen nicht anzurechnen ist. Die Königliche Regierung wird angewiesen, dafür Sorge tragen zu wollen, daß in den Bcsoldungsordnunzen für die Volksschullehrer ein entsprechender Zusatz ausgenommen wird." (H. M.)
Stndtthenter. Ein ganz besonderes interessantes und bedeutendes Werk wird uns die Sonntagsoorstellung bringen. Es sind dies „Die Karlsschüler", das rühmlichst bekannte Schauspiel von Heinrich Laube, welches neu einstudirt zur Darstellung gelangen wird. Der Verfasser führt uns in seinem Werke einige Episoden aus dem bewegten Leben unseres großen Dichterfürsten Schiller, vor Augen, und hat es verstanden den historischen Stoff so geschickt zu dramatisiern, daß das Schauspiel ein Lieblingsstück des deutschen Volkes geworden ist.
Benefiz. Fräulein Franziska Hesse, welche sich während ihrer zweijährigen Wirksamkeit an unserer Bühne die Gunst aller Theaterfreunde durch ihre vorzüglichen Leistungen als muntere sowie auch als sentimentale Liebhaberin erworben, wird am Mittwoch, den 1. Februar, ihren Benefizabend haben. Die junge Künstlerin wird in der Titelrolle des Schauspiels „Dora" auftreten, welches ein.hervorragendes Werk des geistreichen französischen Schriftstellers Viktor Sardou ist. Wir wünschen der geschätzten Benefiziantin zur Anerkennung für ihr redliches Streben einen guten Erfolg, an dem es bei der Beliebtheit derselben wohl auch nicht fehlen wird.
Versteigerungs- und Verpachtungs- re. Kalender für Montag den 30 Januar
Vormittags 9 Uhr soll im landrâthlichen Geschäftszimmer dahier die Lieferung der Fourage für das Etatsjahr 1893/94 für die zu Hanau, Bruchköbel und Dörnigheim stationirten Gendarmeriepferde verdungen werden. — Vormittags 10 Uhr beginnt der Ausverkauf des Restbestandes des Markus Grünebaum'schen Waarenlagers Lothringergasse 1. — Vormittags 11 Uhr kommt im hiesigen Stadtkämmereilokal die der Stadt Hanau links der Kinzig zustehende Gemeind-jagd zu öffentlicher Verpachtung; Pachtzeit vom 1. Februar 1893 bis 1899. — Nachmittags 3 Uhr wird durch Herrn Auktionator und Taxator C. Meerbott im Gasthause der Herren I. L. Kaiser Söhne hier 2. Termin zum Verkauf des den Eheleuten H. Mesenberg dahier gehörigen Grundvermögens (Brandversicherung Nr. 19 Gr. Dechaneigasse) abgehalten werden.
Für heute. Hanauer Kunstverein: Vormittags von 10 Uhr bis nachmittags 3 Uhr in der Aula der Königl. Zeichenakademie: Ausstellung von Gemälden. — Turn- und Fechtklub: Abends von 8V, bis 10 Uhr Fechten. — Original - Weltpanorama der Herren Gebrüder Kitz im Gasthaus zur „Karthaune": Geöffnet täglich von nachmittags 2 bis abends 10 Uhr (Dienstags und Samstags von vormittags 10 Uhr ab); zur Ansicht aufgestellt: „Vereinigte Staaten von Amerika, I. Abtheilung (von morgen ab: „Versailles").
Für morgen. Homöopathischer Verein: Abends 7 Uhr in der Restauration „zur Eisenbahn": Vortrag des Herrn Moser aus Frankfurt a. M. über „Diphteritis und die Homöopathie"; Gäste haben Zutritt.
Frankfurt a. M., 28. Januar. Gestern wollte ein Musikus, welcher in seinen freien Stunden dem Rattensange obliegt, eine in einer
Falle gefangene Ratte, die hier zur Dressur von Hunden benutzt werden sollte, mittelst der Waldbahn hierher transportiren. Als er jedoch unterwegs einmal nach seinem Gefangenen sah, hatte sich das Thier bereits frei gemacht; es sprang, als es sich verfolgt sah, zum Schrecken der Passagiere über Sitze und Menschen hinweg, bis es durch die rasch geöffnete Thüre den Weg in's Freie fand. (Fr. Nachr.)
Wiesbaden, 27. Jan. Eine gefährliche Flucht unternahm vorgestern ein junger Dachdecker von hier, welcher seit längerer Zeit von der Polizei gesucht wird. Als sich derselbe vorgestern von einem Schutzmann erkannt sah, flüchtete er in ein Haus in der Bleichstraße und erschien plötzlich auf dem Dache desselben. Hier kletterte und lief er mit „affenartiger Geschwindigkeit" über die Dächer der Bleich- und Walramstraße, dabei den Schutzleuten zurufend: „Ihr kriegt mich doch nit!" In der Walramstraße ließ sich der Wagehals an einem Kändel herunter auf die Straße und setzte dann seine Flucht in das Wellritzthal fort, so daß es nicht gelungen ist, ihn abzufassen. (W. Tbl.)
Bon der Bergstraße, 26. Jan. Dem vorgestrigen am Mannheimer Schwurgericht verhandelten Billigheimer Mordprozesse wohnte auch Herr Geheimrath Professor Heinze, der bekannte Rechtsgelehrte, mit fast sämmtlichen seiner Studenten als Zuhörer bei. Den Herren wurden besondere Plätze reservirt. Das allgemeine wissenschaftliche und psychologische Interesse, welches man mit Recht von den Verhandlungen erwartete, hatte die Herren zur Betheiligung an dem Verfahren veranlaßt.
Sprecht a a !♦*)
Die Handhabung der hiesigen Schlachthofordnung betreffend.
In dem Berichte über die Versammlung des landwirthschaftlichen Kreisvereins Hanau am 21. Januar 1893 heißt es einmal wieder nach Erwähnung, daß ein hiesiger Metzger wegen starken Ausschneidens der Schweine gerichtlich um 15 Mark bestraft wurde. „Dieser Handlung hätte sich der Betreffende wohl nicht schuldig gemacht, wenn eine strengere Handhabung der Schlachthausordnung — wie in Frankfurt — hier üblich wäre." Solche und ähnliche Aeußerungen über die Handhabung der hiesigen Schlachthofordnung kehren seit Jahren fast in jedem öffentlichen Berichte über die Versammlungen des landwirthschaftlichen Kreisvereins Hanau wieder und müssen irrige Vorstellungen erregen über die Art und Weise, wie die Schlachthofordnung im hiesigen Schlachthofe gehandhabl wird. Es dürfte deshalb auch gerechtfertigt erscheinen, auch den Grund zu diesen Bemerkungen öffentlich klar zu legen.
Der Schlußsatz zu § 14 der Schlachthofordnung der Stadt Hanau (das Ausschneisen der Schweine betreffend) lautet:
„Glaubt der Verkäufer durch zu viel Herausschneiden sich benachthm, ligt, so hat er zunächst den Hallenmeister davon in Kenntniß jif' setzen. Nur bei eventueller Nichlve>eUigung ist der Schlachthofver- walter durch den Hallenmeister zur Begutachtung und eventuellen Vor-j nähme der Anzeige heranzuziehen."
Hiernach hat der Eigenthümer, um sich vor Uebervortheilung zu^ schützen, nichts zu thun, als dem Hallenmeister zu sagen, daß er mit bet Schlachtung nicht zufrieden ist und die Sache wird untersucht und geregelt Daß der Eigenthümer zunächst dafür sorgt, nicht übervortheilt zu werden, ist doch ganz selbstverständlich, besonders wenn er dabei steht und mit ansteht, wie er geschädigt wird. Was er zu thun hat, um zu seinem Recht zu kommen, ist ja äußerst wenig. Aber die Angst, der Metzger möcht« ihm seine Schweine nicht mehr abkaufen, hält ihn von der Beschwerdefüh- rung ab und nun sollen die Schlachthofbeamten für ihn die Kastanien aus dem Feuer holen, sie sollen für ihn aufpassen, daß er nicht übervortheilt wird. Natürlich, andere für sich sorgen zu lassen, ist bequemer. Weil sij nun aber die Schlachthofbeamten zu diesem Aufpasserdienste nicht verstehen, wozu sie auch gar nicht verpflichtet sind, deßhalb immer diese Bemerkung« über die Handhabung der hiesigen Schlachthofordnung. Uebrigens ist ei schon wiederholt vorgekommen, daß der Schlachthofvorsteher auf Verlang« der Landwirthe Metzger zur Anzeige brachte und hintenher liefen diese Verkäufer zum selbigen Metzger und baten, man möge ihnen doch wieder Schweine abkaufen, sie hätten gar nicht gewollt, daß es zur Anzeige komme, auf 1 Pfd. mehr oder weniger komme es ihnen nicht an.
Wenn also die Verkäufer immer wieder übervortheilt werden bei« Schweineschlachten im hiesigen Schlachthofe, so ist es nur ihre eigene Schuld und nicht die Folge der jederzeit gerechten Handhabung der hiesigen Schlachthofordnung.
*) Für die unter dieser Rubrik eingefandten Notizen übernimmt die Redakti« dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.
Marktbericht.
Hanau, dm 28. Januar, 91/« Uhr vormittags. Lebensmittelpreß folgende: Hülsensrüchte: Bohnen 38—40 Pfg., Erbsen 40 Pf. das Dos- pelliter; Geflügel: Tauben, das Pärchen 70—80 Pfg.; ein alter Hahl 1,20—1,30 Mk.; ein junger Hahn 1,20—1,50 Mk.; ein Huhn 1—1,2$ Mk.; eine Ente 1,60—2 Mk.; eine Gans 3,30—4,50 Mk.; Gans, ge rupft, 70Pfg. das V* kg; Gemüse: Merrettig, die Stange 5—15 Pfg-