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Nr. 20.
Dienstag den 24. Januar
1893
Amtliches.
Wenn Erkrankungen an Cholera im deutschen Reiche in der letzten Zeit auch nur vorübergehend vorgekommen sind, diese Krankheit in den ausländischen Grenzdistrikten überdies erheblich abgenommen hat, so ist doch die Gefahr eines erneuten Auftretens der Seuche, sei es durch Einschleppung von auswärts, sei es durch Auflodern aus ungetilgt gebliebenen Resten des ihr zu Grunde liegenden Giftes, keineswegs ausgeschlossen. Zur sicheren, nur durch sofortiges energisches Einschreiten der Sanitäts- polizei zu ermöglichenden Verhütung der Entstehung neuer Seuchenheerde sowie zur Abwendung der großen, von solchen Seuchenheerden ausgehenden Gefahren ist allen der Cholera irgend verdächtigen Krankheitsfällen, insbesondere bei gruppenweisem Auftreten, aber auch bei nur vereinzeltem Vorkommen der Krankheit, die größte Aufmerksamkeit zu widmen und deren sofortige Anzeige an mich zu erstatten.
Als choleraverdächtig sind alle Fälle von Brechdurchfall aus nicht bekannter Ursache, mit Ausnahme von solchen bei Kindern im Alter bis zu zwei Jahren, zu erachten.
Unter Bezugnahme auf die hierunter abgedruckte Polizeiverordnung vom 30. November 1877, welche ich hiermit in Erinnerung bringe, fordere ich daher alle zur Anzeige verpflichteten Personen, insbesondere die Herren Aerzte, die Haushaltungsvorstände und die Herren Bürgermeister auf, nicht allein von jedem unzweifelhaften Cholcrafall, sondern auch von jedem der Cholera verdächtigen Krankheitsfall unverzüglich Anzeige an die Orts- polizeibehörde und bezw. direkt an mich zu erstatten.
Ebenso ersuche ich die Herren Geistlichen und die Herren Lehrer, mir von allen zu ihrer Kenntniß kommenden irgend der Cholera verdächtigen Krankheitsfällen schleunigst, ev. telegraphisch, Nachricht zu geben.
Der Landgendarmerie aber mache ich es zur ganz besonderen Pflicht, allen derartigen Krankheitsfällen nachzuforschen und dieselben auf dem schnellsten Wege zu meiner Kenntniß zu bringen.
Hanau am 19. Januar 1893.
Der Königliche Landrath.
f- 606 J. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Polizeiverordnung. betreffend die Verpflichtung zur Anzeige ansteckender und gemeingefährlicher Krankheiten.
Im Anschlusse an die Verordnung vom 31. Dezember 1828 (Kurhesf. G. S. S. 65) wider die Verbreitung der Menschenblattern und an unsere Polizeiverordnung vom 5. September 1873, betreffend Maßregeln wider die Verbreitung der Cholera (Amtsblatt S. 157) bestimmen wir hiermit auf Grund des §.11 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 20. September 1867 und unter Hinweisung auf den §. 327 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich für den Umfang unseres Verwaltungsbezirks Folgendes:
§. 1, Haushaltungsvorstände und Aerzte, sobald sie innerhalb ihrer Haushaltung beziehungsweise in ihrer Praxis von dem Auftreten der int 2 genannten Krankheiten Kenntniß erlangt haben, sind verpflichtet, von jedem dieser Krankheitsfälle alsbald, spätestens innerhalb 12 Stunden unmittelbar der Ortspolizeibehörde unter Angabe des Tages der Erkrankung, des Vor- und Familiennamens des Erkrankten, sowie seines Alters, seiner Beschäftigung und Wohnung schriftlich Anzeige zu machen.
§. 2. Die Anzeige ist zu erstatten in jedem Falle von Cholera oder Pocken vom Haushaltungsvorstande und von dem behandelnden Arzte, in ^tn Falle von Typhus exanthematicus, Wuthkrankheit, Milzbrand- Karbunkel und Trichinose von dem behandelnden Arzte allein.
§• 3- Eine gleiche Anzeigepflicht kann den Aerzten für einzelne Orte und Kreise auch beim Ausbruch anderer epidemisch-kontagiöser Krankheiten, als: Unterleibs- u. Rückfall-Typhus, Ruhr, Scharlach, Diphtherie, Kind- bettfttber, kontagiöse Augencntzündung, durch besondere Erlasse unsererseits auferlegt werden.
8- 4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§. 1, 2 'M. 3 werden mit einer Geldbuße von 3 bis 3® Mark, im Unvermögenssalle mit entsprechender Haft bestraft.
§• 5. Die Vorschriften dieser Verordnung treten mit dem 1. Januar 1878 in Kraft.
Casfel den 30. November 1877.
Königliche Regierung, Abth. des Innern.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Ein Portemonnaie (Beutel) mit 15 Mark; dem Wiederbringer eine Belohnung. Ein Portemonnaie mit Geld. --^ -I
Zugelanfen: Ein junger Hund, weiß mit gelben Flecken auf dem Rücken; Empfangnahme bei Metzger Georg Wilhelm Günther zu Bergen.
Hanau am 24. Januar 1893.
Stadtkreis Hanau.
'Oekannimachungen des ObrrbürgermeiKeramtes.
Am Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers und Königs, den 27. d. Mts., sind die Bureaus der städtischen Verwaltung geschlossen.
Die Heuwaage und das städtische Steueramt werden von 10 Uhr vormittags geschlossen.
Hanau am 21. Januar 1893.
Der Oberbürgermeister
Westerburg. 985
Tagesschau.
Berlin, 23. Januar. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag von 10 Uhr ab die Vorträge des Chefs des Zi- vilkabinets, des den Siaatssikietär des Marineamts vertrete- -en Kontre- admirals Hoffmann und des Chefs des Marinekabinets entgegen.
Berlin, 23. Januar. Zu Ehren der Prinzessinbraut Margarethe fand nachmittags ein Reitcrfest, veranstaltet vom ersten Gardedragonerregiment, statt, an welchem der Kaiser, die Kaiserin und die Prinzessinbraut, der Bräutigam Prinz Friedrich Karl von Hessen und sämmtliche hier anwesenden Fürstlichkeiten, darunter der König von Sachsen, theilnahmen. Das Fest nahm einen glänzenden Verlauf. Abends 702 Uhr fand Galatafel bei dem Kaiserpaar statt, wozu 300 Einladungen ergangen waren. (Fr. N.)
Wien, 23. Januar. Ein Berliner Brief der „Pol. Korr." führt aus: Gewisse zu der Panamaaffaire hinzugctretene Momente verliehen der letzteren gewissermaßen eine internationale Bedeutung. Vielleicht gelange die Frage auf die Tagesordnung, ob es nicht int Interesse wünschenswerter freundlicher Beziehungen der Mächte zu Frankreich liege, fortab zur diplomatischen Vertretung daselbst Funktionäre zu entsenden, die bloß die Regierung des betreffenden Staates vertreten, ohne zugleich den Souverän zu repräsentiren.
Kopenhagen, 23. Jan. Der Marineminister Ravn wird beim Folkething die Genehmigung zur Repräsentation Dänemarks bei der internationalen Flottenrevue, die anläßlich der Chicagoer Weltausstellung vor New-Aork abgehalten wird, nachsuchen.
Paris, 23. Jan. (Reichsanz.) Der Minister des Aeußern Develle suchte gestern den deutschen Botschafter Grafen Münster auf, um ihm sein Bedauern über die verleumderischen Angriffe der französischen Presse auf andere Vertreter der Dreibundsmächte auszusprecheu.
Petersburg, 23. Januar. Der Großfürst-Thronfolger ist, nach, den „Fr. N.", mittags nach Berlin abgereist.
Bremen, 22. Januar. Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „HohenzoUern" ist gestern in Colombo angekommen.
London, 21. Janaur. Der Castle - Dampfer „Hawarden - Castle" ist aus der Ausreise vorgestern in Capctown angekommen.
Triest, 21. Jan. Der Lloyddampfer „Vorwärts" ist, aus Konstantinopel kommend, heute Mittag hier eingetroffen.
New Uork, 21. Januar. Der Dampfer „Didam" der Niederländisch-Amerikanischen Packetfahrt Aktiengesellschaft in Rotterdam ist wohlbehalten hier eingetroffen.
Depeschen-B«rea« „Herold".
23. Januar, abends 9 Uhr:
Deutscher Reichstag.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, bktriffend die Einführung einer einheitlichen Zeitbestimmung. Die Kommission beantragt, die Vorlage unverändert anzunehmen und schlägt eine Resolution vor, den Bundesregierungen und dem Reichstage eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, den l'ctelständen abzuhelfen, welche dadurch entstehen, daß mit der Ciiiju^ru-.g ter Einheitszeit im Osten und Westen des Reiches vielfach Verschiebungen gegenüber den auf Ortszeit berech-