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10 ^.
Die 1V< Zeile 15
Die Lspalt. Zeile 20 -et.
Die Zspalt. Zeile 30
Nr. 18.
Samstag den 21 Januar
1893
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Bekanntmachnng, die Hauptergebnisse der Rechnung der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkaffe des Regierungsbezirks Cassel für das Rechnungsjahr 1. April 1891/92 betreffend.
Nachdem die vorgedachte von der Königlichen Regierungshauptkasse hier aufgestellte Rechnung revidirt, den K'sseukuratoren nebst den Belägen vorgelegt, von denselben als richtig anerkannt und daraufhin abgeschlossen, sowie die Entlastung von uns ertheilt worden ist, theilen wir deren Hauptergebnisse nach §. 48 der Statuten den Mitgliedern dieser Wittwen- und Wiüsenkasse in Nachstehendem mit:
Zusammenstellung
der Einnahme und Ausgabe bei der Elementarlehrer-Wittwen- und Waisenkasse des Regierungsbezirks Cassel für das Rechnungsjahr 1. April 1891/92.
Soll
Dagegen ist
Mithin wiikliches Soll
â 1 ^
Titel
Gegenstand.
Zst
Rest
Bemerkungen.
Nach der vorigen Rechnung
Nach dem Etat
Ueberhaupi
Zugang
Abgang
-^
'è
-è
369
16
21048
22418
347
28980
75
48
36
61
369 21048 22418
347 28980
16
75
48
36
61
449
7150
73
92
49
50
369 21048 22868
297 36131
16 75 21 8b 53
I II III IV
I
II III
Einnahme.
Rest aus Vorjahren.......'.
Kapitalzinsen ..........
Jahresbeiträge der Gemeinden.....
Sonstige Einnahmen.........
Zuschuß aus der Staatskasse . • . . .
198 21048 22856
297 36131
33
75
21
86
53
170
12
83
• 369
1b
72795
21
72569
203
20
81
44
95
73164
21 72569 203
36
81
44
95
7600
65
49
50
80715
98
80421
12
51
90
78
Sa. der Einnahme
Ausgabe.
Verwaltungskosten ........
Pensionen...........
Sonstige Ausgaben ........
80d32
■ 98 80421
12
68
90
78
182
83
7551
77 7852
15
09
34
191
95
—
—
72795
20
72795
20
7929
7737
43
48
191
1
95
80532
68
Sa. der Ausgabe Vergleicht sich mit der Einnahme.
80532
68
—
—
Cassel den 4. Januar 1893.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, v. Altenborkum.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 14. Januar 1893.
V. 323
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
Amtliches
Bekanntmachung.
B ersendung von Ausstellungsgütern in Postfrachtstücken für die Weltausstellung in Chicago.
Für die Weltausstellung in Chicago bestimmte Ausstellungsgüter aus Deutschland, welche in Postfracht- st ü ck en auf dem Wege überBremey oder Hamburg zur Absendung gelangen, können, ohne in New-York einer zollamtlichen Revision unterzogen zu werden, unter Zollverschluß direkte Beförderung bis nach dem Ausstellungsplatz für die Weltausstellung in Chicago erhalten. Die Ueberführung daselbst nach der Ausgabestelle innerhalb des Ausstellungsplatzes wird durch die Zweigniederlassung der Firma Hensel, Bruckmann & Lorbacher, 113 Adams Street, wahrgenommen.
Bei der Ausgabestelle sind die Sendungen alsbald nach dem Eingänge durch einen von der Kommission seines Landes hierzu ermächtigten Vertreter des Ausstellers in Empfang zu nehmen.
Die Packete, sowie die zugehörigen Begleitadressen müssen in hervortretender Weise die Angabe „Objects from Germany for the World’s Columbian Exposition 1893" tragen; außerdem ist jeder Sendung eine
vom Absender unterzeichnete Rechnung (Faktura) in dreifacher Ausfertigung auf besonders starkem, haltbaren Papier offen beizugeben. In den Rechnungen, deren Beglaubigung durch einen amerikanischen Konsul nicht erforderlich ist, müssen die in der Sendung enthaltenen Gegenstände einzeln bezeichnet und deren Werth, Preis u. s. w. genau angegeben sein.
Die vorstehenden Vergünstigungen erstrecken sich nur auf Packete, welche bis einschließlich den 26. März 1893 in Bremen oder Hamburg vorliegen.
Berlin W., 13. Januar 1893.
Reichspostamt, I. Abtheilung.
Sachs e.
Stadtkreis Hanau.
Auf Grund der §§. 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizeiverwattung in den neuen Landestheilen betreffend, und der §§. 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird im Eiuverstöndniß mit dem Stadtrath für den Umfang des Gemeindebezirks der Stadt Hanau folgendes verordnet:
§. 1. Bei anhaltendem Frostwetter wird das Anslassen oder Ausgietzen von Abwässern auf die