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Nr. 14.
Dienstag den 17. Januar
Amtliches.
Stadtkreis Hanau.
Um Nachricht über den derzeitigen Aufenthalt des Dachdeckers, zuletzt Pulveihülfèarbeiters, Heinrich Weber, geboren am 7. August 1861 zu Hausen, Kreis Gießen, welcher sich im Monat Dezember 1892 unter Zurücklossung seiner Familie in hilfsbedürftiger Lage heimlich von hier entfernt hat, wird ersucht.
Hanau am 12. Januar 1893.
Königliche Polizeidirektion.
P. 409 J. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Bekanntmachung.
Um Nachricht über den derzeitigen Aufenthalt des Weißbinders, auch Taglöhners Thomas Hittel, geboren am 19. März 1864 zu Hainhausen, Kreis Offenbach, welcher sich unter Zurücklassung seiner Familie in hülfs- bedürftiger Lage heimlich von hier entfernt hat, wird ersucht.
Hanau am 13. Januar 1893.
Königliche Polizeidirektion.
P. 453 I. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
Auf Grund der §§. 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizeiverwaltung in den neuen Landestheilen betreffend, und der §§. 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird im Einverständnis; mit dem Stadtrath für den Umfang des Gemeindebezirks der Stadt Hanau folgendes verordnet:
§. 1. Bei anhaltendem Frostwetter wird das Auslassen oder Ausgietzen von Abwässern aus die Straßen bei Meidung einer Strafe bis zu 9 Mark subf. 3 Tage Haft verboten. Die Abwäffer find in die zunächst gelegenen Eintauchen anszngießen.
§. 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Hanauer Anzeiger in Krast.
Hanau am 29. Dezember 1892.
Königliche Polizeidirektion..
v. Derben.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Entlaufen: Ein rehfarbiger Hund mit rothem Bändchen um den Hals, m. Geschl.
Verloren: Ein goldener Zwicker.
Gefunden: Ein Messer. Ein Hackbeil. Ein rothkarrirter Damengürtel.
Hanau am 17. Januar 1893.
Kmmr KluchmesengmffkitMst.
Generalversammlung
DiMstag den 31. dieses Monats, nackm. 2 Uhr, im Wirthschaftslokal der Kais er'schen Brauerei in der Altstadt dahier.
Tagesordnung:
1. Geschäftliche Mittheilungen und Berathungen.
2. Bericht über ausgeführte und über noch erforderliche Herstellungen auf den Bruchwiesen.
3. Wirthschaftliche Fragen, als: Ueberstauung, Beschaffung künstlicher Düngemittel u. dgl. m.
4. Neue Schießstandanlage und dadurch bedingte Wegeverlegung.
5. Wahl eines Vorstandsmitgliedes.
Die Genossenschaftsmitglieder werden gebeten, in ihrem eigenen Interesse vollzählig zu erscheinen. . >
Hanau am 16. Januar 1893.
Der Vorsteher:
Bell, Domäneurentmeister. 761
1893 ainiiH—
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, nachstehende Bekanntmachung des Vorstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Hanau am 16. Januar 1893.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
Landwirthschaftlicher Kreis-Verein Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 21. Januar, nachmittags
2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau. Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Bericht über die neu errichtete Versicherungskasse für Schlachtschweine in Hanau. Referent Herr Kreisihierarzt Collmann. -
3) Vortrag des Herrn Dr. R. Hesse, Direktor der landwirthschaftlichen Schule in Marburg, über „Unkräuter und deren Vertilgung." Der Vorstand.
t Das neue Wahlgesetz.
I.
Der Inhalt des neuen Gesetzentwurfs über die Aenderung des Wahlverfahrens läßt sich kurz dahin zusammenfassen, daß in dem Dreiklassenwahlsystem für die Abgeordnetenwahlen, welches an sich unangetastet bleibt, die Urwähler nicht wie bisher nur nach dem Maßfrab der von ihnen zu entrichtenden direkten Staats st euern, sondern fortan nach dem Maßstabe aller direkten Staats-, Gemeinde-, Kreis- und Pro vinzialsteu ern in drei Abtheilungen getheilt werden sollen und daß von der Gesammtsumme aller dieser- Steuerbeträge nicht wie bisher je ein Drittel auf je eine Abtheilung, sondern fortan auf die erste Abtheilung fünf Zwölftel, aufdiezweite vier Zwölftel und auf die dritte drei Zwölftel fallen sollen. Während nun aber diese letztere Bestimmung sofort schon für die nächsten Abgeordnetenwahlen in Kraft treten soll, soll die erstere — nämlich die Ersetzung des Maßstabs der direkten Staatssteuern durch den Maßstab aller direkten Staats- und Gemeindesteuern — erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung direkter Staatssteuern, das einen Theil der gegenwärtig zu Berathung stehenden Steuern form bildet, zur Geltung gelangen. Für die Wahlen zu den Gemeindevertretungen wercen aber sofort beide Bestimmungen sowohl diejenige üb-r die Grundlage der Steuern — in den östlichen Provinzen und, soweit es sich um die Mitberücksichngung der Gemeindesteuern^ hand-.lt, in Westfalen war diese schon in Geltung und sie soll jetzt auch auf die übrigen Provinzen ausgedehnt werden — als auch diejenige über die Berechnung des Steuersolls nach fünf Zwölftel für die erste, vier Zwölftel für die zweite und drei Zwölftel für die dritte Abtheilung in Kraft treten; diese letztere Bestimmung würde für alle Gemeinden neu sein. Die anderen Bestimmungen sönnen wir hier vorläufig übergehen.
Was ist nun der Zweck dieser Vorschläge? Vor allem der, die Be- nachfheiligung des Wahlrechts der Minderbemittelten, weil sie durch die neue Einkommensteuer bereits bewirkt ist und durch die. völlige Durchführung der Steuerreform weiter bewirkt werden wird, auszugleichen. Es ist bekannt, daß die neue Einkommensteuer auf die Zahl der jeder Abtheilung zugehö- renden Wähler von Einfluß sein mußte. Denn auf der einen Seite w.urden zahlreiche Wähler in ihren Steuerbeträgen erniedrigt, andere wurden-' nicht nur mit einem stärkeren Prozentsatz besteuert, sondern infolge der Selbst- eiuschäyung vermehrte sich das zur Besteuerung herangezogene Einkommen. Die Wirkung wäre unzweifelhaft die gewesen, daß bei der Dreitheilung der in einem Bezirk vorhandenen Steuersummen die großen nunmehr bekannt gewordenen Einkommen ausgercicht hätten, schon eine kleinere Zahl von Steuerzahlern in die erste Abtheilung zu bringen, während die Zahl der mit niedrigeren oder gar keinen Steu sätzen • herangezogeren Steuerzahler sich hätte erheblich vergrößern müssen um das dritte Drittel in der dritten Abtheilung voll zu machen. Je weniger Urwühler aber in einer Abtheilung wählen, desto stärker ist das Gewicht der Stimme des Einzelnen, und je mehr Urwähler in eine Abtheilung kommen, desto geringer ist das Gewicht