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Nr. 12. Samstag
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Bekanntmachung.
Postpacketverkehr mit Tasmanien.
Mittels der deutschen Reichspostdampfer können von jetzt ab Post- pa ckete ohne Werthangabe im Gewicht bis 5 kg nach der Britischen Kolonie Tasmanien auf dem direkten Seewege über Bremen und Melbourne versandt werden.
Die Poilpackete müssen frankirt werden. Die Taxe beträgt ohne Rücksicht auf das Gewicht 6 Mk. 40 Pf. für jedes Packet.
Ueber die Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., 9. Januar 1893.
Der Staatssekretair des Reichspostamts, von Stephan.
Landkreis Hanan.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Gemäß §. 25 der Wehrordnuvg vom 22. November 1888, sowie der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der Rekrutirungs- Stammrollen betreffend (Amtsblatt S. 109), haben die Herren Orts- und Gutsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen,
Alle Militârpstichtige vom Jahrgang 1873 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatzbehörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande zur Aufnahme in die Rekrutirungs-Stammrolle anzumelden.
Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheins beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.
Dienstboten, Haus- und Wirthschaflsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.
Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes. •
Wer innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.
Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugniß vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt.
Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsgehülsen, auf See befindliche Seeleute u. s. w.), so haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
Die Anmeldung zur Stammrolle ist in vorstehend vorgeschriebener Weise seitens der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist.
Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Loosungsschein vorzulegen.
Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, des Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen.
Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das lausende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind.
Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungâbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben
den 14 Januar 1893
diejes behufs Berichligung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Be Hörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht.
Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Gel. strafe bis zu Dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen.
In der Stammrolle sind nicht bloß die angemeldeten Militärpflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aufhalrenren Militär pflichtigen zu ermitteln.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stammrollen werden die Herren Orts- und Gutsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1870, 1871, 1872 und 1873 nebst Belägen sind bis zum 4. Februar d. Js. einzureichen.
Hanau am 2. Jannar 1893.
Der Zivilvorsitzende der Ersatztomwission des Aushebungsbezirls Hanau. M. 1 v. Oertzen.
Von dem 3. Bataillon des Infanterieregiments Nr. 118 wird am 17. und 18. d. M. in der Gemarkung Bischofsheim und Hochstadt im Gelände südlich der beiden Loben mit der allgemeinen Schußrichtung gegen den Hühnerberg ein Gefechtsschießen mit scharfen Patronen abgehalte».
Das Schießen wird an den genannten Tagen in der Zeit von 8'/» Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags stattfinken und werden folgende Wege in der angeführten Zeit durch Mannschaften des Bataillons abgesperrt:
Wachenbuchen- Niederdorfelden, Hochstodt-Nieder- bezw. Oberdorfelden, Bischofsheim-Niederdorfelden, Kilianßakten-Wachenbuchen, Kilianstädten- Mittelbuchen, sowie Hohe Straße (Weg von Bergen-Kilianstädten).
Den ausgestellten Sicherheitsposten ist bei Meldung einer Strafe bis zu 9 Mark subs. 3 Tage Haft Folge zu geben.
Die Herren Ortsvorftände wollen dies wiederholt veröffentlichen lassen. Hanau am 11. Januar 1893.
Der Königliche Landrath.
M. 201 I. A.: Dr. Köhler, Regierungsassessor.
T s ^ e K s ch a n« : /
Berlin 13. Januar. Kaiser Wilhelm kehrte, nach dem „Rh. K.", ( heute Vormittag lODa Uhr von Karlsruhe hierher zurück und begab sich ; vom Bahnhöfe alsbald nach dem Reichskanzlerpalais, wo er längere Zeit / mit dem Reichskanzler Graf Caprivi konferirte. . /
Berlin, 13. Januar. Der „Post" wird bestätigt, daß die russ^ schen Gegenvorschläge zu den Handelsvertragsverhandlungen mit Deutschland an den entscheidenden Stellen in einiger Fühlung mit den meistbethe^r ligten Interessentenkreisen einer wohlwollenden eingehenden Prüfung unter^^ liegen. Der jetzige Stand dèr Ding eröffne in keiner Weise günstige Aussichten auf den Abschluß. Es existire aber auch kein Grund, nicht zu hoffen, daß dem beilerseitigen guten Willen schließlich eine annehmbare Verständigung gelinge.
Berlin, 13. Jan. Amtlich wurden von vorgestern bis heute mittags aus Hamburg 2 Erkrankungen an Cholera g meldet.
Berlin, 13. Jan. S. M. Kreuzerksrvelte „Arcona", Kommandant Korvettenkapitän Hofmeier, ist am 12. Januar von Neapel nach Port Said in See gegangen.
Infolge der beim Reichstage eingebrachten Jnserpcllation ist die allgemeine Aufmerksamkeit auf die bevorstehende Aenderung des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarife gelenkt worden. Die Umgestaltung des letzteren hatte sich theils infolge der durch die Handelsverträge gebrachten Neuerungen theils infolge verschiedener bei der Handhabung der bisherigen Vorschriften ausgetretenen Mißstände als nothwendig erwiesen. Als man an diese Arbeit heranging, glaubte man, sie bis zum Herbste vorigen Jahres bewältigen zu können. Der Staatssekretär des Reichsschatzamres sprach auch in einer Reichslagssitzung der vorigen Tagung eine diesbezügliche Hoffnung aus. Diese Hoffnung hat sich jedoch nicht erfüllen lassen. Und zwar ein-