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Mittwoch den 11. Januar-
1893
Amtliches.
Stadtkreis Hanau.
Auf Grund der §§. 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizeiverwaltung in den neuen Landestheilen betreffend, und der §§. 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird im Einverständnis; mit dem Stadtralh für den Umfang des Gemeindebezirks der Stadt Hanau folgendes verordnet:
§♦ 1. Bei anhaltendem Frostwetter wird das Anslaffen oder Ansgietzen von Abwässern aus die Straßen bei Meldung einer Strafe bis zu 9 Mark snbs. 3 Tage Hast verboten. Die Abwässer sind in die zunächst gelegenen Eintauchen auszngießen.
§. 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Hanauer Anzeiger in Kraft.
Hanau am 29. Dezember 1892. Königliche Polizeidirektion, v. Oertzen.
Landkreis Hanau.
Bekannimachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Bekanntmachung.
Die beteiligten Gewerbetreibenden mache- ich darauf aufmerksam, daß der Künigl. Keeislhierarzt lIs Beamter der Veterinärpolizei nach §. 2 u. 3 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln je, befugt ist, in den dem Verkehr geöffneten Räumlichkeiten Proben von Nahrungsmitteln (Fleisch) zu entnehmen und Revisionen vorzunehmen.
Hanau am 9. Januar 1893.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher.
Abschrift erhalten Sie mit dem Auftrage, für hinlängliche Verbreitung meiner im Kreisblatt erschienenen Bekanntmachung vom heutigen Tage Sorge zu tragen und der vorstehenden Verfügung gemäß die Namen derjenigen Personen, welche auf Grund der §§. 10, 12, 13 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1879 zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurtheilt sind, alsbald nach Eingang der Benachrichtigung der Gerichtsbehörden dem Königl. Kreisthierarzte mitzutheilen.
Hanau am 9. Januar 1893.
Der Königliche Landrath
V. 114 v. Oertzen.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 30. April 1887 — Hanauer Anzeiger Nr. 106 — bringe ich die Einrichtung in Erinnerung, daß in jedem Frühjahr und Sommer in der Baumschule zu Breitenau zur Förderung des Verständnisses und Interesses für Obstbamvzircht prak tische Unterweisungskurse in den verschiedenen Verevelungsmettzoden mit 4- bis ktägiger Dauer unentgeltlich stattsinden.
Hanau am 3. Januar 1893.
Der Königliche Landrath
V. 32 v. Oertzen.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine weiße wollene Kaputze. Eine farbige Schürze. Ein grauer Winterhandschuh (linker). Eine Sturmlaterne. Ein Zirkel. Ein Buch über gelieferte Spezereiwaaren.
Verloren: Eine Reisedecke (von der Post bis Westbahnhof).
Zugelaufen: Am 8. d. Mts. dem Wascnmeister zu Bruchköbel ein großer schwarzer weißgtfl.ckier Hofhund m. Geschl.
Hanau am 11. Januar 1893.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisters«^^
Jeder Militärpflichtige, welchem über seine Dienstpflicht eine endgültige Entscheidung der Ersotzdehöidm nock nicht ertheilt ist, bat sich in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar d. I. bei dem hiesigen städtischen Meldeamte zur Rekrutirungsstammrolle zu melden, bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Für solche Militärpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im deutschen Reich einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Falnikherren die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Vermeidung der im Gesetze angedrohten Nachtheile.
Hanau am 2. Januar 1893,
Der Oberbürgermeister Westerburg. t Europa im Jahre 1892.
I.
Der Gang der inneren Entwickelung der Staaten Europas ist in dem verflossenen Jahre durch größere internationale Reibungen nirgends gestört worden. In den meisten Staaten vollzogen sich größere politische Umwandlungen, die in einem Wechsel der Ministerien ihren Ausdruck fanden. In den Staaten des Westens gelangten bie Arbeiterbewegung und deren Ausartungen, die auch hier und da zu verbrecherischen Kundgebungen führten, zu größerer Bedeutung als früher und als in den mitteleuropäischen Staaten. Andererseits waren für einen größeren Theil der Stamm die wirthschaft- lichen und finanziellen Verhältnisse der Hauptgegm md, welchem die öffentliche Aufmerksamkeit sich zu widmen hatte, während der Kampf um Ver- fassungs- und Parteifr agen sowie arich um kirchenpoiitische Fragen verhält- nißmäßig nur in wenigen Ländern eure Rolle spielte.
Die politische Bewegung in Frankreich drehte sich vornehmlich um zwei Pole — der eine war das Verhältniß des Staates zur Kirche, der andere der Anarchismus. Das Jaâr 1892 war das hundertste Jahr nach Begründung der ersten Republik. Es fehlte zwar liiert an Kundgebungen des Enthusiasmus für die hundertste Wiederkehr dieses Ereignisses; aber wie wenig die Zustände dem Ideal der republikanischen Staatsform entsprechen, welches in so verschiedener Gestalt in den Köpfen der hauptsächlichsten Parteien und Richtungen lebt, davon sind nur allzuviel Beweise hervorgUreten Um sein Ideal zu erreichen, setzte der Radikalismus seine Bemühungen um Trennung der Kirche vom Staat uns Aufhebung des Konkordats fort, stieß aber hier auf keinen geringeren Gegner als den Papst, der wiederholt seinen Einfluß für Aufrechterhaltung des bestehenden Zustandes und für Anerkennung und Unterstützung der gegenwärtigen Republik bei den Katholiken im Allgemeinen wie bei den Bischöfen im Besonderen geltend machte, freilich ohne bei letzteren sofort nachhaltigen Erfolg zu erzielen. Er gab die Parole dahin aus, daß die Katholiken „die Republik unbedingt, ohne Hintergedanken und mit vollkommenster Ehrlichkeit anerkennen und ihr als der von Gott gewollten Staatsforni Unterthan" sein sollen. Auch die katholische Rechte im Parlament glaubte in dieser politischen Frage sich dem Papst widersetzen zu können, und die stolze war, daß das Ministerium Frepeinet, welches sich nahezu zwei Jahre im Sattel gehalten und manche Erfolge auch aus dem Gebiete der auswärtigen Politik zu verzeichnen gehabt hatte, dem Ansturm der Rechten und der Radikalen, die beide für ihre kirchenpolitischen Bestrebungen in ihm ein Hinderniß erblickten, im Februar unterlag.' Das neue Ministerium Loubet machte sich zwar auch die Aufrechterhaltung des Konkordats zur Aufgabe, aber bald wandte sich die Aufmerksamkeit von den kirchenpotilischen Fragen ab zu den Gefahren des Anarchismus, der mit einer ganzen Reihe unerhörter Dynamit- verbrechen die Ruhe von Staat und Gesellschaft störte. Zudem nahmen die Wahlen von Sozialisten bei Gemeindewahlen, ferner Arbeiterausstände und Unruhen überhand, welche der sozialen Unzufriedenheit Ausdruck gaben. Der Versuch, durch einen Schiedsspruch eine Vermittelung in den wochen- langen Bergarbeiterunruhen in Carmeaux her beizu führen, mißglückte, und schließlich erwirkten die Arbeiter durch die Unterstützung radikaler Deputirten einen Sieg, indem sie die Begnadigung der wegen Gewaltthätigkeit von Gerichtswegen verurtheilten Rädelsführer durchsetzten. Das hat scheinbar