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Nr. 141.

Montag den 20. Juni

1892.

Amtliches.

Stadtkreis Hanau. Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§. 143 u. 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der §§. 5 ff. der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 wird unter Zustimmung des Etadtraths der Stadt Hanau für den Bezirk des Stadtkreises Hanau Folgendes verordnet:

§. 1. Es ist nicht gestattet, daß Kinder vor vollendetem 14. Lebens- jahre Backwaaren, Blumen, Kurzwaaren oder andere Gegenstände in den Wirthshäusern, auf Straßen, öffentlichen Plätzen, Promenaden, oder auch in Privathäusern zum Verkauf oder um Geschenke dagegen zu erhalten umher tragen, oder daß dergleichen jugendliche Personen an gewerbsmäßigen Gesangs-, Mustk-, theatralischen oder gymnastischen Produktionen, denen ein höheres Kunstinteresse nicht beiwohnt, thätigen Antheil nehmen.

Jngleichen ist nicht gestattet, daß Kinder in dem bezeichneten Alter zum Ueberbringen von bestellten Backwaaren an Kunden der Bäcker oder etwaiger sonstiger Wiederverkäufer Verwendung finden.

§. 2. Mit Geldstrafe bis zu 9 Mark oder Haftstrafe werden unter Berücksichtigung des §. 55 Str. G. B. bestraft:

a. Kinder, welche den Bestimmungen des §. 1 zuwiderhandeln;

b. Inhaber oder Verwalter von Gast- und Schankwirthschaften, welche gestatten, daß Kinder zu den im §. 1 bezeichneten Zwecken die den Gästen geöffneten Lokalitäten betreten, bezw. welche diese Kinder nicht k sofort entfernen; Bäcker und Wiederverkäufer von Backwaaren, welche Kinder zum Ueberbringen von bestellten Backwaaren an Kunden rc. verwenden;

c. Eltern, Vormünder, Pfleger, welche dulden, daß ihre Kinder, Mündel oder Pflegebefohlenen dem §. 1 entgegen handeln.

Die Polizeiverordnung vom 14. Februar 1883 wird hiermit aufge- Hsien.

Hanau am 27. Mai 1892.

Königliche Polizeidirektion.

v. Oertzen, Landrath.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks- sâllen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1. das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich ver­boten ;

2. außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

3. Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

4. das Baden im offenen Mai, längs der Philippsruherstraße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie

5. das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen die Ä Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geld- von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet. Hanau am 18. Mai 1892.

Königliche Polizeidirektion.

° 4711 I. A.: Meister, Regierungs-Assessor.

Landkreis Hanau.

VÄkanntmachungen des Königlichen LandrathsaMtes.

Das von dem hier garnisonirenden 2. Bataillon Fustlrerregrments

* Gersdorff (Hess.) Nr. 80 in dem Wiesengelände bei Hüttengesäß am «. d. Mts. beabsichtigte Schießen mit scharfen Patronen findet nicht

Die betreffenden diesseitigen Ortsvorstände haben dies in ortsüblicher zu veröffentlichen.

Hanau am 18. Juni 1892.

Der Königliche Landrath

D, Oertzen.

Die erste katholische Schulstelle zu Großkrotzenburg, . mit welcher neben freier Wohnung und 90 M. Feuerungsentschädigung ein kompetenz- mäßiges Einkommen von 937 M. verbunden ist, soll infolge Ablebens ^des seitherigen Inhabers anderweit besetzt werden. Bewerbungsgesuche sind unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse binnen 3 Wochen bei dem Königlichen Lokalschulinspektor Herrn Pfarrer Kaufholz zu Großkrotzen­burg einzureichen.

Mit der Stelle ist der Kirchendienst verbunden.

Hanau am 15. Juni 1892.

Der Königliche Landrath.

V . 4057 I. V.: Schneider, Kreissekretär.

Jmpfordnung

für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden: Bruchköbel: den 21. Juni, vormittags 8 Uhr, Impfung,

28. Revision, im Rathhaus.

Rückingen: den 22. Juni, vormittags 7 Uhr, Impfung,

29. Revision, im Rathhaus.

Niederrodenbach: den 22. Juni, nachmittags 4 Uhr, Impfung, 29. Revision, im Rathhaus.

Oberrodenbach: den 22. Juni, nachmittags 5 Uhr, Impfung, 29. ff ff Revision, in der Fickert'schen Gastwirthschaft.

Rüdigheim: den 23. Juni, nachmittags 4 Uhr, Impfung,

30. Revision, im Rathhaus.

Ravolzhausen: den 24. Juni, vormittags 7 Uhr, Impfung,

1. Juli, Revision, im Schullokal.

Oberissigheim: den 25. Juni, vormittags 7 Uhr, Impfung,

2. Juli,- Revision,

im «chullokal.

Niederissigheim: den 25. Juni, vormittags 8 Uhr, Impfung, 2. Juli, Revision, im Rathhaus.

Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich auf die für die Ausführung des Jmpfgeschäftes vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1866, Seite 105) aufmerksam und erwarte insbe­sondere genaue Befolgung der zu Anlage II für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften.

Hanau am 10. Juni 1892.

Der Königliche Landrath

v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein gelber Kinderstrohhut. Ein Hundemaulkorb. Zwe' Theile - gelbes und weißes Atlasband. Ein Damenregenschirm. Eine Peitsche. Eine Brille mit Futteral. Ein Messer. Ein junger Aal (auf dem letzten Wochenmarkt). Auf dem Wege von Hanau nach Bruchköbel eine vierzinkige englische Mistgabel; Empfangnahme bei Max Müller zu Bruchköbel.

Zugelaufen: Ein kleiner? brauner Schooßhund mit rothem Hals­band,? darauf ein gelber Knopf, weibl. Geschl.; Empfangnahme bei Georg Mörschel zu Kilianstädten.

Entlaufen: Ein brauner deutscher Hühnerhund m. Geschl.

Hanau am 20. Juni 1892.

M. E. Z. tmb die Frankfurter Börse.

Vom 1. April nächsten Jahres oder vielleicht schon vom 1. Januar ab wird in ganz Norddeutschlard daher auch in Frankfurt die M. E. Z. eingeführt. Bleibt unsere Frankfurter Börsenzeit auf dieselbe Zeitziffer festgesetzt wie jetzt, so werden sich im Verhältniß zu den Ost- und West­europäischen Börsenplätzen bedeutende Veränderungen ergeben. Während bisher an der Frankfurter Börse der offizielle Beginn um 12*/* Uhr stattfand und zwischen Berlin, wo der offizielle Verkehr um 12 Uhr beginnt,