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Nr. 140.

Samstag den 18. Juni

1892.

Amtliches.

Landkreis Hanau.

V,kanntm«ch«ngen des Königlichen Landratk-amte-.

Das von dem hier garnisonirenden 2. Bataillon Füsilierregiments von Gersdorff (Hess.) Nr. 80 in dem Wiesengelände bei Hüttengesäß am 23. d. Mts. beabsichtigte Schießen mit scharfen Patronen findet nicht statt.H>

Die betreffenden diesseitigen Ortsvorstände haben dies in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen.

Hanau am 18. Juni 1892.

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

I Die erste katholische Schulstelle zu Großkrotzenburg, mit welcher neben freier Wohnung und 90 M. Feuerungsenisch ädigung ein kompetenz- uiähiges Einkommen von 937 M. verbunden ist, soll infolge Ablebens des seitherigen Inhabers anderweit besetzt werden. Bewerbungsgesuche sind unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisfe binnen 3 Wochen bei dem Königlichen Lokalschulinspektor Herrn Pfarrer Kaufholz zu Großkrotzen­burg einzureichen.

Mit der Stelle ist der Kirchcndienst verbunden.

Hanau am 15. Juni 1892.

Der Königliche Landrath.

V. 4057 I. V.: Schneider, Kreissekretär.

Jmpfordnung

für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden: Langendiebach: den 20. Juni, nachmittags 5 Uhr, Impfung, 1 27. Revision, ! im Rathhaus. Aruchköbel: den 21. Juni, vormittags 8 Uhr, Impfung, 28. Revision, im Rathhaus.

Rückingen: den 22. Juni, vormittags 7 Uhr, Impfung, 29. Revision, : im Rathhaus.

' Niederrodenbach: den 22. Juni, nachmittags 4 Uhr, Impfung, 29. Revision, im Rathhaus.

Oberrodenbach: den 22. Juni, nachmittags 5 Uhr, Impfung, ; f 29. Revision, in der Fickert'schen Gastwirthschaft.

Rüdigheim: den 23. Juni, nachmittags 4 Uhr, Impfung, 30. Revision, im Rathhaus.

Ravolzhausen: den 24. Juni, vormittags 7 Uhr, Impfung, 1. Juli, Revision, im Schullokal.

Dbe'llssigheim: den 25. Juni, vormittags 7 Uhr, Impfung, 2. Juli, Revision,

; im Schullokal.

f Riederifsigheim: den 25. Juni, vormittags 8 Uhr, Impfung,

2. Juli, Revision, im Rathhaus.

I Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich : auf die für %ie Ausführung des Jmpfgeschästes vom Bundesrath getroffenen s Vorschriften (Amtsblatt 1866, Seite 105) aufmerksam und erwarte insbe- I sondere genaue Befolgung der zu Anlage II für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften.

Hanau am 10. Juni 1892.

Der Königliche Landrath

6_____ v. Oertzen.

Tagesschau-

I m Berlin, 17. Juni. Der deutsche Botschafter am itahern^en Hose, ^af Colms-Sonnenwalde, wird morgen Vormittag aus Italien hier em- irchen, um während des Besuches des italienischen Königspoares hier an- ^sond zu sein. Der italienische Militärattache am hiesigen Hofe Oberst- , ^uuteuant Succari, und der Marineattachö Kapitän Volpe werden dem

italienischen Königspaare bis zur Schweiz enlgegenreisen. Zu dem Pro­gramm der für die italienischen Herrschaften in Aussicht genommenen Fest­lichkeiten ist noch nachzutragen, daß am Dienstag nach der großen Prunk­tafel ein Zapfenstreich vor dem Neuen Palais und am Donnerstag Nach­mittag ein größeres Festessen bei dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich Leopold in Aussicht genommen ist.

Berlin, 17. Juni. DemBerliner Tageblatt" zufolge sind beim König von Italien zum Ehrendienst kommandirt Graf Walderfee, General­lieutenant v. Bülow, Oberst Bisfing und Oberstlieutenant Engelbrecht und der deutsche Militärattache in Rom. Den Dienst bei der Königin versehen Graf Arnim-Muskau und einige Hofherren, während dem Minister Brin Graf Gröben zugetheilt ist.

Berlin, 17. Juni. DieBerl. Pol. N." bemerken zu der Hos- theaterfrage in Hannover, Cassel und Wiesbaden: Die in den betreffenden Landestheilen gehegten Befürchtungen scheinen einigermaßen übertrieben. Es handelt sich keineswegs darum, die Subvention aus der königlichen Kasse zurückzuziehen, sondern sie gegenüber dem stetigen Anwachsen der Anforderungen auf Bemessung einer der Krondotation entsprechenden festen Summe zu beschränken. Gegenüber den Befürchtungen, den deutschen Ausstellern in Chicago könnte strafrechtliche Verfolgung wegen Patentver- letzung erwachsen, theilt derRcichsanz." mit, der Kongreß habe ein Bill angenommen, wonach kein Angehöriger eines fremden Staates für die Ver­letzung des Patent- oder Markenrechts verantwortlich gemacht werden kann, wenn die Handlung lediglich im Zusammenhänge mit der Ausstellung des Ge­genstandes in Chicago erfolgt. (Fr. N.)

Berlin, 16. Juni. DieKöln. Ztg." scheibt: Durch das Gesetz über die Kleinbahnen wird grundsätzlich der private Unternehmungs­geist berufen, diese untergeordnete Art von Bahnen zu entwickeln. Pläne sind schon in reicher Zahl vorhanden, um das private Kapital dafür in Anspruch zu nehmen. Unternehmungsgeist und Privatkapital wenden sich begreiflicherweise zunächst der Erschließung solcher Gegenden zu, wo ein einträglicher Betrieb wahrscheinlich ist. Damit nun im allgemeinen wirth- schastlichen Interesse die Einstreuung solcher Kleinbahulmien in das ge- sammte Verkehrswesen möglichst nach dem Bedürfniß, nicht überwiegend nur nach der Aussicht auf den Nutzen des einzelnen sich vollziehe und die wirthschaftlich bedürftigen Gegenden durch erhöhte Verkehrseinrichtungen befruchtet werden, ist ein Aufwand aus öffentlichen Mitteln nothwendig. Das Abgeordnetenhaus hat nun auch hierzu die nöthigen Richtpunkte be­stimmt. Es war von vornherein nicht zweifelhaft, daß die Gemeinden, Gemeindevorstände, Kreise und Kreisverbände hier mit besondern Aufgaben ausgcstaltet sein sollten. Fraglich mußte nur erscheinen, wieweit die Mit­wirkung und Hülfe der größeren Verbände, der Provinz und des Staates dabei in Betracht kommen könnten. Im Prinzip war nun auch die Landes­vertretung damit einverstanden, daß die Provinz zur Erschließung ihrer wirtschaftlich ärmern Gegenden helfend hinter die Bahuuuternehmungen kommunaler Natur treten solle. Tie Regierung hatte dagegen nur das eine Bedenken, daß mit einer Verweisung der kommunalen Unternehmungen auf die Totationsfonds der Provinzen praktisch nicht viel erreicht werde, weil eben kaum in irgend einer Provinz entbehrliche Mittel aus dem Dotationsfonds zu finden wären. Das Haus hat denn auch durch An­nahme des Kommissionsvorschlags grundsätzlich ausgesprochen, daß grade von der Provinzialinstanz die Förderung des Baues von kommunalen Kleinbahnen hauptsächlich zu erfolgen habe, und zu diesem Behufe auch alsbald für die gesetzliche Erweiterung der im Dolationsgesetz von 1875 vorgesehenen Verwendungszwecke gesorgt. Dagegen ist die Mitwirkung des Staates, die ja selbstverständlich ist bei solchen Unternehmungen, wo es sich um das allgemeine Landesinteresse und die Hebung von Nothstandsbezirken handelt, nicht in das Gesetz hineinbezogen worden, namentlich mit Rücksicht aus den jetzigen Stand der Eisenbahnfinanzen. Die Vorlage wirb in ihren weiteren Stadien es stedt noch die dritte Berathung im Abgeordncten- Hause und die schließliche Erledigung im Herrenhauje bevor voraus- sichlich keinen Schwierigkeiten mehr begegnen.

Berlin, 17. Juni. S. M. FahrzeugLoreley", Kommandant Korvettenkapitän Graf von Moltke I., ist am 15. Juni in Smyrna ein- getroffen und geht am 18. nach Konstantinopel. S. M. Kanonenboot Hyäne", Kommandant Korvettenkapitän Goecke, ist am 15. Juni in Kap­stadt eingetroffen und wird am 16. Juli die Rückreise nach Kamerun antreten. S. M. KreuzerkorvetteSophie"/Kommandant Korvettenkapitän Kirchhoff, wird am 18. Juni von Zanzibar aus die Heimreise antreten.