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ArrErrhes ßwgcm für StcröL- und Landkreis Kcmcru.

Erschemt täglich mit Ausnahme der Soun- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Freitag den 17. Juni

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Preis:

Die ispaltige Garmondzeile oder derm Raum

10 A

Die IW Zeile 15 A

Die 2spalt. Zeile 20 A

Die 3spalt. Zeile 30 A

1892.

Amtliches.

Stadtkreis Hanau.

Infolge Ausführung des gemauerten Sammelsiels in der Herrngasse ist die Absperrung des Fährverkehrs in dieser Straße und zwar in der Strecke von der Krämer- bis zur Langstraße vom 20. d. Mts. ab ange- ordnet.

Hanau am 17. Juni 1892.

Königliche Polizeidirektion.

P. 5813 v. Oertzen, Landrath.

Landkreis Hanau.

Urkanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Ncch Mittheilung des Großherzoglichen Kreisamts zu Friedberg ist die Maul- und Klauenseuche in Ober-Erlenbach erloschen.

Hanau am 14. Juni 1892.

Der Königliche Landrath.

V. 4030 I. V.: Schneider, Kreissekretär.

Nach Mittheilung des Königlich Bayerischen Bezirksamts zu Alzenan ist die Maul- und Klauenseuche in mehreren Gehöften zu Michelbach aus­gebrochen.

Hanau am 14. Juni 1892.

Der Königliche Landrath.

V. 4029 I. V.: Schneider, Kreissekretär.

! Dienftnachrichten aus dem Kreise.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein schwarzer Spitz m. Geschl. mit Kette.

Zu geflogen: Ein Kanarienvogel.

Entflogen: Ein Kanarienvogel.

Gefunden: Ein grauer Damenstulpenhandschuh. Zwei Schul­bücher höherer Lehranstalten (Deutsches Lesebuch und Zoologie).

Verloren: Ein Ring von Elfenbein.^.-. Ein silbernes Glieder- armbanb.

Hanau am 17. Juni 1892.

I I t Der Berufsgenossenschaftstag.

\ Das Unfallversicherungsgesetz, welches seit dem Jahre 1884 in Kraft i ist, hat bekanntlich die Fürsorge für die durch Unfälle geschädigten Arbeiter auf die Schultern von Berufsgenossenschaften gelegt, zu denen die Unter- ' uehmer verwandter Gewerbe vereinigt worden sind. Die Berufsgenossen- 6 Ichaften bringen die Kosten für die Versicherung der Arbeiter auf, ohne ' diese s bst irgendwie zu belasten; ihnen ist ein weites Gebiet für die Selbst- ' «erwaltung überlassen, auf welchem sie ihre Wirksamkeit frei entfalten tènnen, ohne von der Aufsichtsbehörde beschränkt zu werden, sofern sie sich auf dem Boden des Gesetzes bewegen. Das Reichsversicherungsamt ist für stc nur ein wohlwollender Berather und nur im Falle eines Streites ein , Richter. Die Einrichtung der Berufsgenosfenschaften, die insbesondere auf ' dem Gebiete der Feststellung von Unfallverhütungsvorschriften schon eine : umfangreiche und segenbringende Thätigkeit entfaltet haben, entspricht durchaus , am Wünschen der Betheiligten, und über ihren unmittelbaren Zweck der Aufbringung der Unfalllasten hinaus haben die Berufsgenossenschaften um ihre Glieder ein Band der Zusammengehörigkeit geschlossen, dessen sittliche Ekdeutung nicht unterschätzt werden darf: das wohlthuende Bewußtsein der löuterefsengemeinschaft hat die Berufsgenossenschaften zu festen Körperschaften Maltet, bei denen die wirthschaftlichen und finanziellen Ziele nicht mehr allein maßgebenden sind, sondern auch sittliche Gesichtspunkte die Ober­hand gewinnen.

eL ®e im Wesentlichen gleichartigen Ziele, welche die Berufsgenossen- ' leasten trotz ihrer verschiedenen Gestaltung verfolgen,. haben vor Jahren Wach zu einem festen Verbände geführt, in dem die Berufsgenosfenschaften -Z>nen Vereinigunaspunkt haben und sich über die von ihnen zu verfolgende . gemeinsame Richtschnur verständigen können. Diese Vereinigung ist auch °°n wesentlich praktischem Nutzen. Bei der Durchführung des Gesetzes, - durchaus neue Verhältnisse geschaffen hat, haben die Berufsgenossen- â toasten begreiflicherweise so manche Erfahrung gemacht, die erst an Bedeu­

tung gewinnt, wenn sie sich darüber untereinander aussprechen und ver­ständigen können. Was in solcher Weise gemeinsam erörtert und feftgefteUt wird, hat natürlich viel mehr Werth, als die wenn auch mit noch so viel Gründen belegte Erfahrung einer einzelnen Berufsgenossenschaft.

Der Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften hat nun soeben in Hamburg seine sechste ordentliche Jahresversammlung abgehalten und hier sind wieder Angelegenheiten berathen worden, welche der weiteren Förderung der Unfallversicherung zu Stätten kommen werden. Unter Anderem wurde einstimmig beschlossen, daß die Berufsgenossenschaften unter Umständen schon in den ersten dreizehn Wochen das Heilverfahren übernehmen. Es tritt die Unfallversicherung erst nach Ablauf der dreizehnten Woche ein, bis wohin den Krankenkassen allein die Fürsorge für die durch Unfall verletzten Arbeiter überlassen bleibt. Aber es liegt auf der Hand, daß die Berufsgenosfen­schaften von einem sorgsamen Heilverfahren bei größeren Unfällen auch schon während der ersten dreizehn Wochen großen Nutzen haben: denn ein sofort richtig geleitetes Heilverfahren sann ihnerk die Last der Unfallfürsorge für die spätere Zeit wesentlich erleichtern helfen. Wenn sie hierdurch auch ihre Kasse zum Vortheil der Krankenkassen unmittelbar mehr belasten, so ge­winnen sie dadurch doch die Möglichkeit eines Vortheils für spätere Zeit, insofern als sie nach der dreizehnten Woche nicht mehr so viel auszugeben haben, wie bisher, wo Unfallbeschädigte ihnen zur Last fallen, auf deren Heilung sie keinen Einfluß gehabt haben. Es ist dies eine Vorsorge, welche in gewissem Sinne der Unfallverhütung vergleichbar ist: auch die Einrich­tungen für die Unfallverhütung kosten viel Geld, sie machen sich aber da­durch bezahlt, daß sie den Unfällen und somit auch der zu starken Belastung der Berufsgenossenschaften, die für die Unfälle auskommen müssen, vor­beugen. Die freiwillige Uebernahme der Kosten des Heilverfahrens, die über das Gesetz hinausgeht, legt Zeugniß von dem richtigen Geist ab, in welchem die Berufsgenossenschaften und ihre Vereinigung die ihnen obliegen­den Aufgaben ersassen.

Was sonst noch auf dem Berufsgenossenschaftstage beschlossen worden ist, soll hier nicht im Einzelnen aufgezâhlt werden: dadurch daß die ge­werblichen Berufsgenossenschaften sich zu einem Organ verbunden haben, welches ihre Ansichten und Bedürfnisfe zum Ausdruck bringt, ist ein wesent­liches Mittel zur Förderung nicht nur ihrer, sondern auch der allgemeinen Interessen gegeben worden. Daher wird die Thätigkeit des Genossenschafts­tages auch mit lebhafter Theilnahme von der Reichsregierung und dem Reichsversicherungsamt begleitet, was auch in der persönlichen Theilnahme des Staatssekretärs von Boetticher und des Präsidenten Bödiker an dem Berufsgenossenschaftstage in Hamburg Ausdruck fand.

Tagesschau.

Berlin, 16. Juni. DerReichsanz." Nr. 140 veröffentlicht: Gesetz, betreffend die Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes.

Berlin, 16. Juni. Ihre Majestäten der König und die Königin von Italien werden zum Besuch Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin am Montag Abend in Potsdam erwartet. (Reichsanz.)

Berlin, 15. Juni. Mit der Niederlegung der Schloßfreiheit ist heute morgen begonnen worden. Mit der Abnahme des ersten Steines des Hauses Nr. 1 war eine kleine Feierlichkeit verbunden, die ein Musik­korps mit einem Choral eröffnete. Die ersten Axtschläge wurden mit dem Dortrage vonHeil dir im Siegeskranz" undSo leb' denn wohl du altes Haus" begleitet. Die Schloßfreiheit wurde vor 200 Jahren, wie Dr. P. Clauswitz in seinen Mittheilungen über die Geschichte derselben feftstellt, aus demselben Grunde errichtet, ans dem jetzt der Abbruch erfolgt, um die Umgebung des königlichen Schlosses zu verschönern.

Berlin, 15. Juni. Die Arbeiten des Abgeordnetenhauses sind, soweit es sich um Regierungsvorlagen handelt, mit dem Tertiärbahn. Gesetz, das am Freitag in dritter Lesung zweifellos nach den Beschlüssen angenommen werden wird, beendet. Die Vertagung wird nichtsdestoweniger wahrschein- lich erst in der zweiten Hälfte der nächsten Woche erfolgen können. Das Tertiärbahngesetz gelangt frühestens am Samstag an das Herrenhaus. Dort ist die Ueberweisung des Gesetzes an eine Kommission beschlossene Sache. Diele Kommission soll erst äm Montag zusammentreten, da der Berichterstatter, der früher für die Vorlage bestellt war, Graf Eulenburg,