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Nr. 132

Mittwoch den 8. Juni

1892.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Am 15. Juni wird in dem zum Landbesiellbezirke des Kaiserlichen Postamts in Hanau gehörigen Orte Wachenbuchen eine Posthülfftelle er­öffnet. deren Verwaltung dem Gastwirth Puth dortselbst übertragen ist.

Cassel den 1. Juni 1892.

Der Kaiserliche Oberpostdirektor Frank.

Stadtkreis Hanau.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 30. Mai d. I., Nr. P. 5212, Hanauer Anzeiger Nr. 127, wird weiter bekannt gegeben, daß anch die Platzfrage im Lamboy­walde durch die Königliche Polizeidirektion hierselbst geregelt wird.

Es haben sich zu diesem Zweck sowohl die Besitzer von Schaubuden, Wirthschaften rc., als auch die Vorstände von Vereinen, welche eine Vereinswirthschaft errichten wollen, am Freitag den 10. und Sonnabend den 11. d. Mts. in der Zeit von 8 bis 11 Uhr vormittags im Lamboywalde einzufinden und sich an deH dortselbst anwesenden Polizeikommissar zu wenden. N M

Vor Freitag den 10. Juni dürfen keinerlei Vorrichtungen auf dem Festplatze getroffen werden, wie auch das Anfahren von Wagen rc. vor dieser Zeit verboten ist.

Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark subs. 3 Tagen Haft und Ausschließung von dem Feste bestraft.

Hanau am 6. Juni 1892.

Königliche Polizeidirektion.

P. 5488 v. Oertzen.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird hierdurch für Montag den 13. Juni von 8 bis 11 Uhr abends das Fahren mit bespannten Wagen auf der Lamboy straße von der Wilhelmsbrücke bis zum Lam- boywald bei Meldung einer Strafe bis 15 M. subsidiär 3 Tage Haft untersagt.

Hanau am 7. Juni 1892.

Königliche Polizeidirektion.

P. 5510 v. Oertzen.

Polizeiverordnung.

Auf Grund der §§. 143 u. 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom "30. Juli 1883 und der §§. 5 ff. der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 wird unter Zustimmung des Stadtraths der Stadt Hanau für den Bezirk des Stadtkreises Hanau Folgendes verordnet:

8. 1. Es ist nicht gestattet, daß Kinder vor vollendetem 14. Lebens­jahre Backwaaren, Blumen, Kurzwaaren oder andere Gegenstände in den Wirthshäusern, auf Straßen, öffentlichen Plätzen, Promenaden, oder auch in Privathäusern zum Verkauf oder um Geschenke dagegen zu erhalten umher tragen, oder daß dergleichen jugendliche Personen an gewerbsmäßigen Gesangs-, Musik-, theatralischen oder gymnastischen Produktionen, denen ein höheres Kunstinteresse nicht beiwohnt, thätigen Antheil nehmen.

Jngleichen ist nicht gestattet, daß Kinder in dem bezeichneten Alter zum lieberbringen von bestellten Backwaaren an Kunden der Bäcker oder etwaiger sonstiger Wiederverkäufer Verwendung finden.

§. 2. Mit Geldstrafe bis zu 9 Mark oder Haftstrafe werden unter Berücksichtigung des §. 55 Str. G. B. bestraft:

a- Kinder, welche den Bestimmungen des §. 1 zuwiderhandeln;

b. Inhaber oder Verwalter von Gast- und Schankwirthschaften, welche gestatten, daß Kinder zu den im §. 1 bezeichneten Zwecken die den Gästen geöffneten Lokalitäten betreten, bezw. welche diese Kinder nicht sofort entfernen; Bäcker und Wiederverküufer von Backwaaren, welche Kinder zum Ueberbringen von bestellten Backwaaren an Kunden :c. verwenden;

c. Eltern, Vormünder, Pfleger, welche dulden, daß ihre Kinder, Mündel oder Pflegebefohlenen dem §. 1 entgegen handeln.

Die Polizeiverordnung vom 14. Februar 1883 wird hiermit aufge­hoben.

Hanau am 27. Mai 1892.

Königliche Polizeidirektion.

v. Oertzen, Landrath.

Bekanntmachung.

Interessenten zur Nachricht, daß bei dem diesjährigen Lamboyfeste nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelassen werden, welche sich in dem Besitze eines für den Regierungsbezirk Cassel gültigen Wandergewerbescheins befinden, oder ein stehendes Gewerbe betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind.

Der bezl. Nachweis ist bei Einholung der Erlaubniß auf dem hiesigen Polizeibüreau, Zimmer 14 und 15, vorzulegen.

Für geschlossene Vereine auf Grund vorhandener Statuten bleiben die früheren Bestimmungen in Kraft, Erlaubniß ist jedoch in allen Fällen nothwendig.

Hanau am 30. Mai 1892.

Königliche Polizeidirektion.

P. 5213 v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein grauer Hund mit spitzen Ohren, ein schwarzer Pinscher mit weißgelben Abzeichen, beide m. Geschl.

Hanau am 8. Juni 1892.

Tagesschau.

Berlin, 4. Juni. DerReichsanz." Nr. 132 veröffentlicht: Gesetz, betreffend die äußere Heilighaltung der Sonn- und Festtage in den Pro­vinzen Schleswig - Holstein, Hannover und Hessen - Nassau, sowie in den Hohenzollern'schen Landen.

Berlin, 7. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin er­theilten heute Mittag dem Vorsitzenden der deutschen Gesellschaft für Chirur­gie, Generalarzt erster Klasse rc. Professor Dr. v. Bardeleben, die nachge­suchte Audienz aus Anlaß der morgen stattfindenden Einweihung des Lan- genbeck-Hauses.

Berlin, 6. Juni. Während die preußische Staatssorstverwaltung in neuerer Zeit mit anerkennenswcrthem Eifer und schönem Erfolge sich um die Aufforstung von ertraglosen Ländereien, namentlich in der Kassubei und in Masuren bemüht, ist "sie gleichzeitig auch darauf bedacht, auf den Holzanbau in den Gemeindewaldungen durch Lieferung von gutem Pflanzen­material anregend und fördernd einzuwirken. Sie hat im Interesse der Landeskultur zu diesem Zwecke an Waldbesitzer, die sonst nicht Gelegenheit zum Erziehen der erforderlichen Pflanzen haben, zum Selbstkostenpreise im Etatsjahre 1891/92 nicht weniger als 2,2 Millionen Pflanzen Laub­holz und 89,3 Millionen Pflanzen Nadelholz aus den Staatsforsten ab­gegeben.

Berlin, 6. Juni. Fürst Bismarck wird den Hamb. Nachr. zu­folge am 17. oder 18 d. M. über Dresden, wo er übernachtet, sich nach Wien begeben, wo die Ankunft am Abend des 19. erfolgen würde. Nach der Hochzeit des Grafen Herbert, die in Wien am 21. Juni stattfindet, dürfte sich der Fürst nach Kissingen begeben.

Berlin, 6. Juni. Die Meldung von einer nahen Zusammenkunft zwischen dem Kaiser und dem Fürsten Bismarck, die in den letzten Tagen verbreitet wurde, aber auf den ersten Blick als müßiger Klatsch zu er­kennen waren, werden jetzt allseitig für erfunden erklärt. Weder von Berlin, noch von Friedrichsruhe aus ist eine Anregung in diesem Sinne gegeben.

Halle a. d. S., 7. Juni. Der Lehrertag hat, nach derK. Z.", an den Kaiser folgendes Telegramm gerichtet:Ew. Kaiserlichen Majestät als obersten Schirmherr» des Reichs und obersten Schutzherrn auch der Schule spricht heute der in Halle versammelte neunte deutsche Lehrertag, den 71 000 deutsche VolksschuÜehrer durch ihre Vertreter beschickt haben, die allerunterthänigste Versicherung unwandelbarer Treue aus und lebt der festen Zuversicht, daß Ew. Majestät das Wohl der Volksschule fördern werden."