Einzelbild herunterladen
 

, H-unemeutS-

5 Preis:

Jährlich 9 «« . jaßj.iiMöOA vierteljährlich I 2«M 25 <4.

Mr auswärtige z Abonnenten mit ; jem bctreffmden Postaufschlag. Die einzelne tammer 10 <5.

ArnMcHes @>rgan für Stcröt- unö Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Jnfertiims- i

Preis:

Die Ispaltige- Garmondzeile oder deren Raum

10 A

Die l'/ifp. Zeile 15 A

Die 2spalt. Zeile 20 A

Die Bfpalt. Zelle 30 A

Nr. 130.

Samstag den 4. Juni

1892.

Amtliches.

t Landkreis Hanan.

, Nekanntmachitngen des Königlichen LandrathsamLes.

Jnvaliditâts- und Altersverficherungsanstalt Hessen-Nassau.

V. A. III Nr. 4317.

Das Reichs-Versicherungsamt, Abtheilung für Jnvaliditäts- und Al- . krsverstcherung, hat sich in einem Rundschreiben dahin ausgesprochen, daß Hm Sinne der Bestimmung in § 22 Ziffer 5 des Gesetzes vom 22. Juni 1889 als Jahresarbeitsverdienst der Lehrlinge der dreihundertfache Betrag I ^bes ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher jugendlicher Arbeiter zu gelten hat. s Cassel den 14. Mai 1892.

Der Vorstand gez.: von Hundelshausen, I Landesdirektor.

7 Wird hiermit veröffentlicht.

Hanau am 28. Mai 1892.

Der Königliche Landrath.

IJ. 150. von Oe rtzen.

j Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine Scheere. Ein Portemonnaie mit Geld.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein junger gelber Bulldoggen- . Hund m. Geschl.

Zugelaufen: Ein weißer Pudel m. Geschl.

Entlaufen: Ein dunkelbrauner Dachshund mit gelben Abzeichen, m. Geschl.

' Hanau am 4. Juni 1892.

é PchkimmdniiW.

Auf Grund der §§. 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landestheilen , wird für den Umfang des Gemeindebezirks Fechenheim Mit Mainkitr, N unter Zustimmung des Gemeinderaths, Folgendes verordnet:

8. 1.

Der Berkans von Flaschenbier auch auf vorherige Be­stellung zum alsbaldigen Genusse a« öffentlichen Wege«, Straße« ««d Plätze« ist untersagt.

' l §. 2.

j Der Verkauf von Blumen oder das Anbieten solcher, um Ge- -^schenke dagegen zu erhalten, durch Kinder unter 14 Jahren auf öffent- - lichen Straßen und Plätzen und in öffentlichen Lokalen ist nicht gestattet.

3 § 3.

J Uebertretungen dieser Verordnung werden mit Geldstrafen von 1 bis Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft geahndet.

ifi, Gleiche Strafe trifft die Eltern, Vormünder oder Pfleger, welche fihre Kinder, Mündel oder Pflegebefohlenen zu Zuwiderhandlungen gegen w» §. 2 anl eiten oder von denselben abzuhallen unterlassen.

_ Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Fechenheim den 2. Juni 1892.

Der Bürgermeister , t Baumert. 6685

3 Ium Mnsstfeste 1892.

Hörst du's trillern in den Lüften, Jubilieren in Strauch und Baum, Und der Freude Jubelhymnen Schallen durch den Weltcnraum? Hörst du's durch die Fluren tönen, Siehst du all' die Blüthenpracht? Träume mit den Traum, den schonen, Den das Pfingstfest uns gebracht!

' ,,Was das Osterfest uns versprochen und unter den Nachwehen des kurmischen Winters nicht zu halten vermocht, das beut uns in diesem ö^hre in um so größerer Pracht und Herrlichkeit das liebe Pstngstfest.

Es hat uns den Frühling, den Lenz in Blüihenjülle und Blumendust, mit Lerchenjubel und süßem Nachtigallensang gebracht, den warmen Sonnenschein, den prangenden Wald, die üppig grünende Flur. Höher und weiter dehnt sich die Menschenbrust, aufathmen auch die Armen und Kranken, der Pfingsten weihevoller Strahl dringt auch bis zu den Stiefkindern des Glückes und nicht minder zu denen, die des Berufes eherne Thätigkeit fest­hält innerhalb der vier Wände. Sie alle, gleichviel welches Standes und welches Alters, ob arm oder reich, sie alle zieht es mit magischer Gewalt hinaus in die blühende freie Natur. Und ob sie nun dahinsahren in ge­polsterten Wagen, auf Dampfschiffen und Eisenbahnen, oder ob sie bcschei- dentlich auf ihren Füßen hinauswandeln, ein Stück von der Pfingsten Herrlichkeit mit zu genießen, sie alle schlürfen durstig die balsamische Früh­lingsluft, sie blicken leuchtenden Auges auf all' die alten und doch immer wieder neuen ewigen Schönheiten der nimmer rastenden, alle mit gleicher Liebe umfassenden Mutter Natur. Und ob sie nun gläubigen Herzens sein mögen oder erfaßt von der kritischen Zweifelsucht unserer Zeit, sie alle fühlen sich als ein Theil, als ein winziger Theil der gewaltigen und groß­artigen, ewig schöpferischen Natur und sic alle stehen, ob bewußt oder unbewußt, in Anbetung versunken, von der Weihe durchdrungen, die das schönste und lieblichste aller Feste der Christenheit ausstrahlt.

Jener Geist, der sich einst auf der Jünger Haupt am Pfingstfeste ergossen, daß ihre Zungen beredt wurden, Gottes Wort frei und offen zu verkünden, jener Geist, er waltet noch heute, wie damals auf Erden, er strömt gewaltig durch alle Adern der Natur, der Geist der Liebe, der Treue und der Freiheit. Das Gefühl der Freiheit, das Gefühl, daß nun wieder einmal die Fesseln gefallen und sich freier und ungehinderter und stolzer die Menschenbrust heben und dehnen kann, das Gefühl der wiedergegebenen, zum freien Gebrauche gegebenen Kraft ist es vor allem, was uns das Pfingstfest bringt. Wer aber die stumme und doch so beredte Sprache der Natur zu verstehen vermag, der wird cs auch verstehen, daß uns die Kraft des Lebens gegeben, damit wir sie nützlich für uns und die Gesammtheit verwenden. Wie in den Säften und Kräften der Natur sich allüberall ein weises Walten bemerkbar macht, so soll auch der Mensch die ihm von der Natur gegebenen und am Frühlings- und Pfingstfeste neubelebten Fähig­keiten und Kräfte weise verwerthen.

Durch alle Feste der Christenheit und nicht zum wenigsten durch das Pfingstfest zieht sich als Grundton die ewige, göttliche Liebe. Und diese Liebe des Menschen zum Menschen, die Nächstenliebe, wie sie der Erlöser gepredigt und seine Jünger gelehrt, sie soll auch heute wieder das Menschen­thum durchziehen. Auch der heutige Tag soll eine Mahnung sei» zur Liebe und Verträglichkeit, zum Wohlthun und zur Barmherzigkeit, zur Frömmig­keit und Gottvertrauen. Der heutige Tag, er ist ein Gedenktag jener Zeit, da die erste christliche Gemeinde durch die vom heiligen Geiste berührten und geweihten Jünger Christi erstand, da das Christenthum zum ersten Mal in fester, der Oeffentlichkeit kenntlicher Gestalt unter das Volk trat und in frommer Begeisterung des Erlösers hohe, heilige Lehre öffentlich von der Schaar der von seinem Geiste Durchdrungenen gepredigt wurde. Und jene Lehre, sie gipfelte damals und gipfelt noch heute in dem schönsten Worte, das je auf Erden gesprochen, in dem Worte: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst! Wie sich damals die wenigen Anhänger zur ersten christ­lichen Gemeinschaft aneinander schlossen und aus dieser kleinen Gemeinde des Christenthums nimmer zerstörbare Macht hervorging, so soll sich auch heute noch der Mensch an den Menschen schließen und stets eingedenk sein, daß er selbst nur ein Mensch unter Menschen. Und nur in diesem Ge­danken kann jene Gesittung und Humanität erstehen, wie sie zwar noch nicht erreicht, aber stetig erstrebt werden soll.

Wenn wir heute unseren freundlichen Leserinnen und Lesern wieder ein fröhliches Fest wünschen, so wollen wir hoffen, daß diesmal mit unserem Wunsche das Weiler im Bunde sein möge, daß alle die Pfingstfreude finden mögen, bis sie erwünschen und erhoffen. Und wenn ein deutsches Herz in Freude unb namentlich in geselliger Freude schlägt, dann richten sich die Blicke auch auf den Mann, der an der Spitze des deutschen Reiches steht, auf den deutschen Kaiser. Auch er schick! sich um die Zeit des Pfingstfestes zu den Erholungsreisen an, die Um neue Kraft und neuen Muth für seine Regierungstbätigkeit geben sollen. Die Wünsche des deutschen Volkes be­gleiten ibn, sie fliegen ihm auch heute zu, auch ihm gilt unser aller Wunsch, den wir für uns selbst hegen, der da ausklingt, in den alten und doch so vielumfassenden Ruf:

Recht frohe Feiertage!