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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Dèittwoch den 1. Juni
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1892.
Amtliches.
Stadtkreis Hanau. Polizeiverordnung.
Auf Grund der §§. 143 u. 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der §§. 5 ff. der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867 wird unter Zustimmung des Stadtraths der Stadt Hanau für den Bezirk des Stadtkreises Hanau Folgendes verordnet:
§. 1. Es ist nicht gestattet, daß Kinder vor vollendetem 14. Lebensjahre Backwaaren, Blumen, Kurzwaaren oder andere Gegenstände in den Wirthshäusern, auf Straßen, öffentlichen Plätzen, Promenaden, oder auch in Privathäusern zum Verkauf oder um Geschenke dagegen zu erhalten umher tragen, oder daß dergleichen jugendliche Personen an gewerbsmäßigen Gesangs-, Musik-, theatralischen oder gymnastischen Produktionen, denen ein höheres Kunstinteresse nicht beiwohnt, thätigen Antheil nehmen.
Jngleichen ist nicht gestattet, daß Kinder in dem bezeichneten Alter zum Ueberbringen von bestellten Backwaaren an Kunden der Bäcker oder etwaiger sonstiger Wiederverkäufer Verwendung finden.
§. 2. Mit Geldstrafe bis zu 9 Mark oder Haftstrafe werden — unter Berücksichtigung des §. 55 Str. G. B. — bestraft:
a. Kinder, welche den Bestimmungen des §. 1 zuwiderhandeln;
b. Inhaber oder Verwalter von Gast- und Schankwirthschaflen, welche gestatten, daß Kinder zu den im §. 1 bezeichneten Zwecken die den Gästen geöffneten Lokalitäten betreten, bezw. welche diese Kinder nicht sofort entfernen; Bäcker und Wiederverkäufer von Backwaaren, welche Kinder zum Ueberbringen von bestellten Backwaaren an Kunden rc. verwenden;
c. Eltern, Vormünder, Pfleger, welche dulden, daß ihre Kinder, Mündel oder Pflegebefohlenen dem §. 1 entgegen handeln.
Die Polizeiverordnung vom 14. Februar 1883 wird hiermit aufgehoben.
Hanau am 27. Mai 1892.
Königliche Polizeidirektion.
v. Oertzen, Landrath.
Bekanntmachung.
Interessenten zur Nachricht, daß bei dem diesjährigen Lamboyfeste nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelaffen werden, welche sich in dem Besitze eines für den Regierungsbezirk Cassel gültigen Wandergewerbescheins befinden, oder ein stehendes Gewerbe betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind.
Der bezl. Nachweis ist bei Einholung der Erlaubniß auf dem hiesigen Polizeibüreau, Zimmer 14 und 15, vorzulegen.
Für geschlossene Vereine auf Grund vorhandener Statuten bleiben die früheren Bestimmungen in Kraft, Erlaubniß ist jedoch in allen Fällen nothwendig.
Hanau am 30. Mai 1892.
Königliche Polizeidirektion.
P- 5213 v. Oertzen.
Bekanntmachung.
Interessenten wird bekannt gegeben, daß alle Gesuche um Erlaubniß zur Aufstellung von Schau- und Verkaufsbuden, zum Wirthschaftsbetrieb rc. im Walde für die Dauer des Lamboyfestes an die Königliche Polizeidirektion hier zu richten sind.
Die Platzfrage dagegen wird nach wie vor von der Oberförsterei Neuhof geregelt.
Hanau am 30. Mai 1892.
Königliche Polizeidirektion.
5212 v. Oertzen.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglückslallen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1. das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten ;
2. außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
3. Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4. das Baden im offenen Main längs der Philippsruherstraße, des Schlosses Pbilippsruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie
5. das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.
Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen die mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanan am 18. Mai 1892.
Königliche Polizeidirektion.
P. 4711 I. A.: Meister, Regierungs-Assessor.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Vom Wasenmeister eingefangen: Ein schwarzer Spitz m. Geschl. Ein junger gelber Hund w. Geschl.
Verloren: Eine goldene Broche. Eine goldene Vorstecknadel. Mehrere Meter braunes Band.
Gefunden: Ein Radreif.
Hanau am 1. Juni 1892.
Tagesscharr.
Berlin, 31. Mai. Der „Reichsanz." Nr. 127 veröffentlicht: Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 29. Juni 1886, betreffend die Heranziehung von Militärpersonen zu Abgaben für Gemeindezwecke. Vom 22. April 1892.
Berlin, 31. Mai. Der „Reichsanz." veröffentlicht das Verzeichniß der Mitglieder des Landeseisenbahnraths. Zum Vorsitzenden ist der Direktor im Arbeiterministerium Brefeld, zu dessen Stellvertreter der Direktor im Arbeitsministerium Fleck für eine dreijährige Dauer ernannt worden.
Berlin, 31. Mai. Die „Voss. Ztg." veröffentlicht ein im Auftrage des Kaisers eingegangenes Beileidsschreiben von Lucanus an den Assessor Forckenbeck, worin der Verdienste Forckenbecks um die Entwickelung Berlins dankbar gedacht wird. Das Anschreiben des Oberhofmeisters der Kaiserin hebt namens der Kaiserin besonders die rege und erfolgreiche Theilnahme Forckenbecks an allen Werken der Barmherzigkeit auf christlichem humanen Gebiete sowie seine freudige Unterstützung der Thätigkeit zur Linderung des kirchlichen Nothstandes hervor. Die Kaiserin Friedrich richtete ein Telegramm an Fräulein Forckenbeck, worin sie sagt, unter den Vielen, die ihn aufrichtig tief betrauern werden, wird es niemand mehr als ich.
Berlin, 31. Mai. Die heutige große Frühjahrsparade der Berliner Garnison auf dem Tempelhofer Felde ist aufs glänzendste verlaufen. Die große Hitze wurde durch erfrischenden Luftzug weniger fühlbar; das Feld selbst war gründlich besprengt und staubfrei; zahlreiche Wolken brachen die Strahlen der Sonne. Die Truppen kamen vor den Majestäten musterhaft vorbei. Die Kaiserin fuhr vom Tempelhofer Felde mit der Königin- Regentin der Niederlande in demselben Wagen zum königlichen Schlosse, wo eine Frühstückstafel vorbereitet ist. Beide Mejestäten wurden vom Publikum begeistert begrüßt. Der Kaiser selbst har sich nach Abhaltung der Kritik an die Spitze der Fahnenkompagnie gesetzt und mit ihr zog er gegen 0s1 Uhr in Berlin ein. Die ganze Bellealliancestraße, die Friedrichstraße bis zu den Linden, die Linden bis zum königl. Schlosse waren mit einer dichtgedrängten Menschenmenge eingesäumt, die nahezu seit 11 Uhr sich versammelt hatte und dem Kaiser einen großartigen Empfang bereitete. Der Kaiser sah vorzüglich ans; sein Gesicht war tief gebräunt und er schien in vorzüglicher Stimmung und in lebhafter Unterhaltung mit dem zu seiner Linken reitenden Flügeladjutanten Major v. Moltke zu fein. Die Truppen machten auch noch bei der Rückkehr bin frischesten und besten Eindruck. (K. Z.)
Berlin, 31. Mai. Die Hochzeit des Grafen Herbert Bismarck