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Nr. 126,
Dienstag den 31. Mai
1892.
Amtliches.
Landkreis Hanan, g Bekanntmachttngen des Königlichen Kandrathsamtes.
Vekanntmachnng. ^
Auf Grund der von dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten unter dem 29. Oktober 1879 erlassenen Bestimmungen über die Organisation der in den Provinzen Rheinland und Hessen-Nassau zur Verhütung der Einschleppung und Weiterverbreitung der Reblauskrankheit zu bildenven Aufsichtsinstanzen habe ich, nachdem der bisherige Weinbauaufsichtskommissar, Königliche Landrath Backe infolge seiner Versetzung von St. Goarshausen von dem gedachten Amte entbunden worden ist, den bisherigen Stellvertreter desselben, Königlichen Landrath Wagner zu Rüdesheim zum Weinbauaufsichtskommissar für die Provinz Hessen-Nassau und den Königlichen Landrath Berg zu St. Goarshausen zum Stellvertreter desselben ernannt.
Cassel den 3. Mai 1892.
Der Oberpräsident.
In Vertretung: gez. Poten.
Die Ortspolizeibehörden der Weinbau treibenden Gemeinden Hochstadt, Bergen-Enkheim und Langenselbold werden auf vorstehende Bekanntmachung hiermit besonders aufmerksam gemacht.
Hanau am 25. Mai 1892.
Der Königliche Landrath
V. 3525 v. Oertzen.
Unter Hinweis auf mein Kreisblattausschreiben vom 29. März d. Js. — Hanauer Anzeiger Nr. 76 — mache ich die Herren Bürgermeister des Kreises darauf aufmerksam, daß sich in den Anlagen der Ausführungsanweisung zum Reichsges. vom 1. Juni 1891, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, folgende Druckfehler befinden:
1. Im Formular C. muß es auf der Vorderseite unter Nr. 7 bis 9 der Erläuterungen heißen:
a. unter Nr. 7 statt Spalte 10 Spalte 12,
b- „ „ 8 „ „ 11 „ 13,
c. „ „ 9 „ „ 1- „ 14.
2. Im Formular J. ist auf der Vorderseite
a. die Gruppe „Bekleidung und Reinigung" nicht mit VIII, sondern mit XIII,
b. die Gruppe „Polygraphische Gewerbe" nicht mit XIV, sondern mit XV
zu bezeichnen.
Hanau am 30. Mai 1892.
Der Königliche Landrath.
V. 3576 I. V.: Schneider, Kreissekretär.
Der Herr Oberpräsident hat genehmigt, daß der Vorstand des Kriegervereins zu Großauheim zum Besten des Fonds für Errichtung eines Kriegerdenkmals daselbst im Laufe dieses Jahres eine einmalige Sammlung freiwilliger Beiträge bei den Einwohnern zu Großauheim veranstalten darf.
Hanan am 27. Mai 1892.
Der Königliche Landrath
V. 3443 v. Oertzen.
Die unter dem Rindvieh des Bernhard Zeller in Großkrotzenburg ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen.
Hanau am 27. Mai 1892.
Der Königliche Landrath.
V. 3567 I. A.: Meister, Regierungs-Assessor.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein Gebund Schlüssel. Ein Säckchen mit Hafer. Ein Kinderhut nebst Schirm. Eine weiße Hornbrosche. Ferner: ein Zigarrenetui, Brille und Feuerzeug. Diese Gegenstände können beim Gast
wirth Eberhardt zum „Schwanen in Kesselstadt in Empfang genommen werden.
^- Vom Wasenmeister eingefangen: Ein sweißer Pudel und ein weißer schwarzgefleckter Spitz, beide m. Geschl.
Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.
Hanau am 31. Mai 1892.
Stadtkreis Hanau.
Kekanntmachangen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.
Die Heuernte auf den in Dörnigheimer Gemarkung am Wasserthurm liegenden, der Stadt Hanau gehörenden Wiesenflächen soll
Freitag den 3. Juni 1892, nachmittags 3 Uhr, an Ort und Stelle unter den vor der Versteigerung bekannt gegebenen Bedingungen meistbietend versteigert werden.
Hanau am 28. Mai 1892.
Wasserwerksdirektion. 6479
t Militäranwärter im Kommunaldientt.
Der Hauptzweck des Gesetzentwurfs über die Besetzung der Subaltern- unb Unterbeamtenstellen im Kommunaldienste mit Militäranwärtern ist, den Militäranwärtern eine auskömmliche Existenz zu verschaffen und damit der Armee einen ausreichenden Bestand an tüchtigen Unteroffizieren zu sichern. Im Durchschnitte der letzten vier Jahre sind jährlich 5000 Zivilversorgungsscheine ausgegeben, aber nur 1700 Anwärter angestellt worden. Der Entwurf hatte schlechthin bestimmt, daß die Subaltern- und Unterbeamtenstellen in der Verwaltung der Kommunalverbände, jedoch ohne die Forstverwaltung, vorzugsweise mit Militäranwärtern zu besetzen seien. Die Mehrheit der Kommission des Abgeordnetenhauses fand es bedenklich, keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Gemeinden zu machen und beschloß gegen den Wunsch der Regierung, die Landgemeinden und ländlichen Kommunalbezirke mit weniger als 3000 Seelen von dem Gesetze auszunehmeu. Es wurde dafür auch geltend gemacht, daß die Militärverwaltung eine Einbuße an Stellen doch nicht erleiden würde, da in diesen kleinen großen- theils armen Gemeinden selten einmal eine für Militäranwärter geeignete Stelle vorhanden sei. Die Kommission hat ihren Beschluß durch den Zusatz eingeschränkt, daß die Verpflichtung zur Besetzung der Stellen mit Militär- anwärtern durch Königliche Verordnung in Bezug auf Kriegsinvaliden auch auf Landgemeinden und ländliche Kommunalbezirke mit weniger als 3000 Seelen ausgedehnt werden kann.
Um den durch die neuen Vorschriften in ihrer Existenz bedrohten Beamten, bei deren Anstellung nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren sei, einen Schutz zu verschaffen, hat die Kommission folgende Ueber- gangsbestimmungen beschlossen: „Sind bei dem Inkrafttreten dieses Gesetzes Zivilpersonen seit mindestens 3 Jahren in Stellen, welche nach dem bisherigen Rechte ohne landesherrliche Verleidung der Berechtigung zu einer Anstellung nicht haben übertragen werden können, so hülfen die Zivilpersonen in diesen Stellen belassen werden. Gehören diese Stellen zu denjenigen, welche gemäß den Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes den Militäranwärtern theilweise Vorbehalten sind, so müssen freiwerdende Stellen den Militäranwärtern insolange und in ununterbrochener Reihenfolge übertragen werden, bis der den Militäranwärtern vorbehaltene Theil erfüllt ist." Eine bestimmte Erklärung im Namen der Staatsregierung wurde in der Kommission zu diesem Anträge nicht abgegeben.
Tagesschatt.
Berlin, 30; Mai. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Vorträge des Zivilkabinets, der Marine, des Militärkabinets und denjenigen des Ministerpräsidenten entgegen.
Wildpark, 30. Mai. Die Königin und di- Königin-Regentin von Holland sind abends hier eil getroffen und von dem Kaiserpaar, sämmtlichen Prinzen und allen Generalen sowie dem Smatsfikretär v. Marschall auf dem Bahnhöfe empfangen worden. Bei dem Einlaufen des Zuges wurde die niederländische Nationalhymne und alsdann das alte Oranier- lied intonirt. Der Kaiser küßte der Königin Regentin die Hände und die