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Hanauer Anzeiger.

Kugteich Arntttchss gnrgan für SkaöL- unö Landkreis Kcrncru.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 125

Montag den 30. Mai

1892.

Amtliches.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

In letzter Zeit sind sowohl in der Stadt Hanau wie auch in ein- ; zclnen Ortschaften des Kreises wiederholt falsche Einmarkstücke zur Ausgabe ° gelangt. Die Falschstücke tragen sämmtlich die Jahreszahl 1887 und das s Münzzeichen A. A. Dieselben unterscheiden sich von den echten Einmark­stücken durch mattweiße Farbe, leichteres Gewicht und fühlen sich fettig an. / Gewerbetreibende, sowie Vorstände von Spar- und Spielkassen rc. werden auf das Vorkommen dieser Falschstücke aufmerksam gemacht und ersucht, falls solche in Zählung gegeben werden sollten, die Ausgebenden anzuhalten und bei dem Kommissariat der Polizeidirektion hierselbst, Zimmer 14 und 15, Anzeige zu erstatten.

I Hanau am 28. Mai 1892.

Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich auf die für die Ausführung des Jmpfgeschäftes vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1866, Seite 105) aufmerksam und erwarte insbe­sondere genaue Befolgung der zu Anlage II für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften.

Hanau am 20. Mai 1892.

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

P. 5105

Königliche Polizeidirektion, v. Oertzen.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1.

2.

3.

4.

5.

das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich ver­boten ;

außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;

Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;

das Baden im offenen Main längs der Philippsruherstraße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten.

Übertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen die mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geld­strafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 18. Mai 1892.

P. 4711

Königliche Polizeidirektion.

J. A.: Meister, Regierungs-Assessor.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Jmpfordttung

für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden:

1.

Fechenheim: Erstimpfung am 8. Juni,

mittags 3 Uhr,

Revision 15.

3

Wiederimpfung 8.

4

2.

Revision 15.

4 ft

Bergen: Erstimpfung 9.

Revision 16.

Wiederimpfung 9.

Revision 16.

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3.

Enkheim: Erstimpfung 11.

Revision 18.

Wiederimpfung 11.

Revision 18.

ff 4

V

ff 3

5 ff

4.

Bischofsheim: Erstimpfung 13. vormittags 10

Revision 20. 10

Wiederimpfung 13. 11

Revision 20. 11

5.

Gronau: Erstimpfung u. Wiederimpfung am Revision

14. Juni, mittags 2 Uhr, 21. 2

6.

Niederdorfelden: Erstimpfung am 14.

Revision 21.

Wiederimpfung 14.

Revision 21.

Juni, mittags 3 Uhr, Q

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erdorfelden: Impfung u. Wiederimpf, am 14. Juni, mittags 4-0 Uhr, Revision 21. 40t

Dienftnachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Ein Strohhut. Ein Knabenhut. Ein Herrnhut. Ein Zwicker. Eine rothe Korallenkette.

Verloren: Eine roihgoldene runde Broche. Eine rothe Korallen­kette.

Entlaufen: Eine braun geschieferte Ente.

Hanau am 30. Mai 1892.

+ Eine Weltausstellung in Berlin.

Der Verein zur Beförderung des Gewerbefleißes in Berlin hatte sich am 26. April mit einer Eingabe an den Reichskanzler gewandt und ihn gebeten, dem Plan einer Weltausstellung in Berlin sein Interesse zuzu­wenden. In seiner Antwort aus Karlsbad vom 20. Mai setzt der Kanzler auseinander, warum noch kein Grund vorliege, ein amtliches Eingreifen der verbündeten Regierungen in der Sache herbeizuführen.

Ein Theil der Presse ist von dem Bescheide nicht befriedigt; man findet ihn zu vorsichtig und zurückhaltend und tadelt es namentlich, daß der Kanzler von demGlücken" einer Weltausstellung spreche, ohne das nach Ansicht des Grafen Caprivi die deutsche Ausfuhr eher geschädigt als gehoben werden würde und das doch nach Ansicht der Tadler überhaupt Niemand bei einem so großen Unternehmen im Voraus gewährleisten könne. Allein eine unbedingte Sicherheit für das Gelingen hat der Kanzler gar nicht verlangt diese kann auch in der That Niemand geben sondern nur Sicherung der Aussichten auf Gelingensoweit als irgend möglich". Eine Weltausstellung ist ober eine so wichtige und so viele Interessen be­rührende Angelegenheit, daß man in der Abwägung aller in Betracht kom­menden Umstände und in den Entschlüssen und Vorbereitungen dazu kaum vorsichtig genug sein kann.

Die Gründe, die der Reichskanzler für die Nothwendigkeit der ver­bündeten Regierungen,noch" neutral zu bleiben, anführt, sind alle objektiv richtig. Die Großindustrie ist bis jetzt nicht überall geneigt, die nothwendigen Opfer einer Ausstellung auf sich zu nehmen, vielmehr haben sich aus ihr auch abmahuende Stimmen vernehmen lassen. Der erforderliche Garantie­fonds ist noch nicht gebildet, die Stadt Berlin insbesondere hat sich über die Höhe ihres Zuschusses noch nicht schlüssig gemacht. Auch das kann nicht bestritten werden, daß unsere Kaufleute und Gewerbetreibenden, wenn sie aus Chicago zurückkommen, die Vortheile einer Weltausstellung in Berlin und ihre Rückwirkungen auf den deutschen Ausfuhrhandel klarer übersetzen werden.

Für gemeinnützige Vereinigungen, Kaufleute, Industrielle, Gastwirthe, Zeitungen, überhaupt für Privatstellen, die an einer Weltausstellung selbst­losen oder geschäftlichen Antheil nehmen, mag es ganz nützlich erscheinen, dem WahlspruchWer wagt, gewinnt" zu folgen. Unternehmungsgeist gehört gewiß zu einer so großen Veranstaltung. Es wäre aber leichtsinnig, wollten die hohen amtlichen Stellen, denen die Wahrung der Gesammt- intereffen des Vaterlandes obliegt, in raschem Vertrauen an die Sache herangehen, noch ehe sie von den Interessenten selbst genügend geklärt und vorbereitet ist und so lange noch die Garantien für ein Gelingen kaum über die öffentliche Erörterung des Für und Wider hinausgekommen sind. Die Vorsicht des Reichskanzlers, die ja auch mit einer Ablehnung des Planes selbst keineswegs gleichbedeutend ist, erscheint uns daher nicht nur begreiflich, sondern auch sehr gerechtfertigt.

Tagesschau.

Berlin. Vom Handelsminister ist an die Handelskammern eine Verfügung ergangen des Inhalts, daß die von denselben seit einem Jahr gelieferten statistischen Nachweisungen über die Lage des Getreide-