Einzelbild herunterladen
 

III ÄJamtwtMltB* SwW:

t LLHrlich 9 SRart. ^albt.âsoPfg.

Biert-ljihrlich

Hl 9 M«r 95 Psg.

>ür auswärtige

J 'äbomtenteu

W «ri dem betreffen« ft , 'Lostausschlag, »l Ä? eelui-lne Nuul» A «t -> Psg.

Hanmer Astiger.

Augkerch AmMches grvgan für Siaöt- unö Lcrnökveis Kcrrrcru.

»te

beten Staue 10 Psg.

$te «»alt -eil»

20 Psg.

»teSfpaltigeSdf*

so Psg.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

è Nr. 121.

Dienstag den 24. Mai

1892.

Landkreis Hanan.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes

Jmpfordnung

für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden:

1.

Fechenheim:

Erstimpfung am 8.

Juni, mittags

3

Uhr,

Revision 15.

3

tt

Wiederimpfung 8.

It ff

4

tt

Revision 15.

4

ff

2.

Bergen:

Erstimpfung 9.

ff ff

4

If

Revision 16.

ft st

4

ff

Wiederimpfung 9.

If ft

5

tr

Revision 16.

ff ff

5

If

3.

Enkheim:

Erstimpfung 11.

ff It

4

If

Revision 18.

II tt

4

ff

Wiederimpfung 11.

It II

5

It

Revision 18.

ff II

5

ff

4. Bischofsheim: Erstimpfung 13. vormittags 10

Revision 20. 10 Wiederimpfung 13. 11 Revision 20. 11

5. Gronau: Erstimpfung u. Wiederimpfung am 14. Juni, mittags 2 Uhr, ' Revision 21. 2

6. Niederdorfelden: Erstimpfung am 14. Juni, mittags 3 Uhr, Revision 21. , 3 Wiederimpfung 14. S1^ Revision 21. 31/a

7. Oberdorfelden: Impfung u. Wiederimpf.am 14.Juni,mittags4UtUhr, Revision 21. 41/*

Die Herren Ortsoorstände der vorstehend genannten Orte mache ich auf die für die Ausführung des Jmpfgeschäftes vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1866, Seite 105) aufmerksam und erwarte insbe­

sondere genaue Befolgung der zu Anlage II für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften.

Hanau am 20. Mai 1892.

Der Königliche Landrath v. Oertzen.

Attsschreiben.

Am 22. d. Mts. wurde aus dem Maine, oberhalb Dörnigheim hie­sigen Kreises, die Leiche eines unbekannten Mannes gelandet.

Der Verstorbene war ca. 45 bis 50 Jahre alt, 1,70 m groß, von gesetztem Körperbau, hatte Schnurrbart und war nach der Stirne zu etwas kahlköpfig. Er war bekleidet mit blauem Sackrock, graumelirter Hose und Weste, hellgrauer Unterjacke, grauwollenem Oberhemd, weißem Umlegkragen, Zugstiefeln ohne Nägel mit defekten Sohlen. In den Taschen wurde ein Pfennig, 1 Taschentuch und ein Kästchen mit schwedischem Feuerzeug vor­gefunden.

Die Kleidungsstücke werden zur eventl. Agnoszirung bei dem Bürger­meisteramte zu Dörnigheim aufbewahrt.

Um Anzeige wird ergebens ersucht, falls über die Persönlichkeit des Verstorbenen etwas bekannt sein sollte.

Hanau am 23. Mai 1892.

Der Königliche Landrath

P. 4846 v. Oertzen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvor­stände, in deren Bezirken sich die Maikäferplage bemerklich macht, fordere ich hiermit auf ev. nach Anhörung des Gemeinderaths fofort zur Ver­nichtung der Käfer geeignete Maßregeln zu er­greifen.

Hanan am 22. Mai 1892.

Der Königliche Landrath.

V. 3385 I. A.: Meister, Regier.-Asiesior.

Dienstuachrichten aus dem Kreise.

Gefunden: Eine braunseideue Quaste. Ein Album. Ein Konto­buch mit der InschriftA. Stockhausen". Ein Kinderschuh. Ein Herrn­hut. Eine Denkmünze vom Kaisermanöver. Ein Regenschirm (auf der Post stehen geblieben).

Zugelaufen: Ein kleiner gelber Spitz m. Geschl. Ein grauer Pinscher.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein schwarzer Dachshund m. Geschl.

Hanau am 24. Mai 1892.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Bekanntmachung.

In der Nacht vom 22. auf den 23. Mai d. Js. sind in der Marienstraße 29 Stück Lindenbäume durch Anhauen mit einem scharfen Instrument schwer beschädigt worden.

Wir sichern demjenigen, welcher solche Mittheilung machen kann, daß der oder die Thäter zur gerichtlichen Bestrafung gelangen, eine Belohnung von ____ ____

Fünfundzwanzig Mark Wg zu und ersuchen etwaige Wahrnehmungen auf dem Rathhaus oder direkt bei Königlicher Polizeidirektion tu Protokoll zu geben.

Hanau den 23. Mai 1892.

Der Stadtrath :

6220 H eraeus.

Tagesfchau.

Berlin, 22. Mai. DerReichsanz." veröffentlicht: Gesetz be­treffend die Abänderung des §. 87 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 (Reichsgesetzbl. S. 69) und des §. 95 des Gesetzes, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 (Reichsgesetzbl. S. 132), vom 16. Mai 1892.

Berlin, 23. Mai. Der Kaiser entsandte den Flügeladjutanten Hauptmann Jacobi nach Kiekow, um an der Beisetzung des Herrn v. Kleist-Retzow theilzunehmen und einen Kranz niederzulegen. (K. Z.)

Berlin, 23. Mai. DerReichsanzeiger" theilt aus Anlaß der Meldungen über den in Elberfeld 1887 angeblich unschuldig verurtheilten Taglöhner Heischeid mit, daß auf Grund des angetretenen Alibibeweises die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Heischeid und die Unterbrechung der Strafvollstreckung ungeordnet worden sei. Die Hauptverhandlung sei noch nicht anberaumt, weil der von Heischeid benannte Zeuge nicht zu ermitteln gewesen sei.

Berlin. Die Erwartungen des Vorstandes des Abgeordneten­hauses, daß es möglich sein würde, in der nächsten Woche im Plenum die Vorlagen der Tertiärbahnen, Militäranwärter und Gleichstellung der Lehrer zu erledigen, sind nicht in Erfüllung gegangen. Die betreffenden Kom­missionen bezw. Berichterstatter konnten nickt alle so rasch arbeiten, um die Berichte schon für nächste Woche festzustellen. Der Bericht über die Mili­täranwärter soll am Dienstag, der über die Tertiärbahnen am Mittwoch verlesen werden. Die Kommission für die Gleichstellung der Lehrer be­endet erst heute ihre zweite Lesung, der Bericht soll allerdings schon am Montag verlesen werden. Unter diesen Umständen erscheint es fast un­möglich, diese drei wichtigen Vorlagen sowohl im Abgeordnetenhause als im Her^enhause noch vor Pfingsten zu erledigen. Es wird deshalb, trotz des Wunsches der Staatsregierung, den Landtag noch vor Pfingsten zu schließen, und trotz des Wunsches des Abgeordnetenhauses, nach Pfingsten nicht mehr hierher zurückzukehren, der Landtag nach Pfingsten noch einige Tage zusammenbleiben müssen.

Berlin, 23. Mai. Die Mittheilung eines hiesigen Blattes über die Feststellung der gegenwärtigen Geschäftslage der Industrie im Sieger­lande durch einen Spezialkommissar der Königlichen Ltaatsregierung ist dahin zu berichtigen, daß es sich um eine eisenbahndienstliche Bereisung mehrerer Bahnstrecken des Direktionsbezirks Elberfeld gehandelt hat, mit