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10 Pfg.

Die üspalt. ge» 20 Psg.

Diegspaltig-S«, 30 Pfg.

Nr. 120.

Montag den 23. Mai

1892.

Amtliches.

Wegen der Durchführung des Grimmstraßensiels ist vom 23. d. Mts. ab die Absperrung der Neuen Anlage, Strecke von der Grimmstraße bis zur Bebraer-Bahn'yofsstraße, angeordnet.

Hanau am 21. Mai 1892.

Königliche Polizeidirektion.

P. 4907 von Oertzen, Landrath.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

Die Herren B ü r g e r m e i st e r werden veranlaßt, mir ein V e r' - zeichniß der in diesem Jahre anzukörenden Zuchtbullen innerhalb 14 Tagen einzureichen.

Hanau am 20. Mai 1892.

Der Königliche Landrath.

V. 3359 I. A.: Meister, Regierungs-Assessor.

Jmpfordnung

für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden:

1. Kesselstadt: Montag den 23. Mai, nachmittags 4 Uhr, Impfung, „ „ 30. „ „ 4 „ Revision, im Gemeinderathhaus.

2. Dörnigheim: Sonnabend den 25.Juni, nachmittags 3 Uhr, Impfung, „ „ 2. Juli, „ 3 „ Revision, im. âmeinderathhaus.

3. Hochstadt: Sonnabend den 25. Juni, nachmittags 5 Uhr, Impfung, „ „ 2. Juli, „ 4^2 „ Revision, im Gemeinderathhaus.

4. Wachenbuchen: Montag den 27. Juni, nachmittags 3 Uhr, Impfung, „ „ 4. Juli, „ 3 „ Revision, im Gemeinderathhaus.

5. Mittelbuchen: Montag den 27. Juni, nachmittags 4*/- Uhr, Impfung, „ „ 4. Juli, „ 40a „ Revision, im Gemeinderathhaus.

Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich ruf die für die Ausführung des Jmpfgeschäftes vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1866, S. 105) aufmerksam und erwarte insbe­sondere genaue Befolgung der zu Anlage II für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften.

Hanau am 12. Mai 1892.

Der Königliche Landrath

I. A.: Meister, Regierungs-Assessor.

Jmpfordnung

für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden:

Hüttengesäß: Impfung am 24. Mai um 8 Uhr vormittags, Revision „ 31. „ „ 8 „ „

(im Saale des Gasthauses „Zur Krone").

Neuwiedermuß: Impfung am 24. Mai um 10 Uhr vormittags, Revision „31. „ „ 10 „ „

(im Schulsaal).

Langenselbold: Impfung am 25. Mai um 7 Uhr vormittags für die Wiederimpflinge, um 9 Uhr vormittags für die Erftimpflinge,

Revision am 1. Juni um 8 Uhr vormittags für die Wiederimpflingc, um 9 Uhr vormittags für die Erstimpflinge (im Rathhaussaal).

Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich auf die für die Ausführung des Jmpfgeschäftes vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1866, S. 105) aufmerksam und erwarte insbe­sondere genaue Befolgung der zu Anlage II für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften.

Hanau am 12. Mai 1892.

Der Königliche Landrath.

I. A.: Meister, Regierungs-Assessor.

Jmpsordnnng

für die diesjährigen Impfungen in den nachstehenden Gemeinden: Den 27. Mai, nachm. 3 Uhr, Impfung in Großauheim,

„ 3.

Juni,

ff

3 „

Nachschau „ „

„ 3.

ff

ff

5 „

Impfung der Kinder der K. Pulverfabrik

in Großauheim (alte Schule),

„ 10.

ff

ff

4 „

Nachschau derselben.

„ 1.

V

ff

4-/2 „

Impfung in Großkrotzenburg,

„ 8.

st

ff

4^2 „

Nachschau.

Die Herren Ortsvorstände der vorstehend genannten Orte mache ich auf die für die Ausführung des Jmpfgeschäftes vom Bundesrath getroffenen Vorschriften (Amtsblatt 1866, Seite 105) aufmerksam und erwarte insbe­sondere genaue Befolgung der zu Anlage II für die Ortspolizeibehörden gegebenen Vorschriften.

Hanau am 21. Mai 1892.

Der Königliche Landrath

v. O ertz en.

Dienstnachrichten ans dem Kreise.

Gefunden: Eine Zange.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein gelber Spitz m. Geschl.

Zugeflogen: Ein Huhn.

Zugelaufen: Ein schwarzer Schäferhund mit weißen Abzeichen, m. Geschl.; Empfangnahme in der Russensteinfabrik zu Kilianstädten. Ein weißer glatthaariger Hund m. Geschl. mit Halsband; Empfangnahme bei Max Müller zu Bruchköbel.

Hanau am 23. Mai 1892.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes. Sekanntmachung.

Infolge eingetretener Mißstände wird wegen des Verkehrs auf dem Zentralfriedhofe dahier folgende Anordnung veröffentlirbt:

1) Das Befahren der Fußwege auf dem Zentralfriedhofe dahier mit Wagen oder Karren ist untersagt.

2) Das Befahren mit Karren kann jedoch ausnahmsweise, soweit nicht einzelne Wege dauernd von jedem Befahren ausgeschlossen sind, auf Antrag gestattet werden, wenn

a. die Räder der Karren eine Felgcnbrcits von mindestens 10 Zentimeter haben,

b. durch Ausstellung eines Reverses bei dem Stadtbauamt erklärt worden ist, daß der Antragsteller für jeden durch das Befahren angerichteten, von dem Stadtbauamt festgestellten Schaden aufzukommen sich verpflichtet.

Uebertretungen haben im Wiederholungsfälle die Ausweisung aus dem Friedhofe zur Folge.

Hanau am 30. April 1892.

Der Stadtrath :

W e st e r b u r g. 5257

f Die Gleichheitstheorie in der Praxis.

Auf der sozialdemokratischen Parteikonferenz für den Stadtkreis Berlin und die Provinz Brandenburg wurde auch die Herstellung von Parteiblättern in Druckereien besprochen, die eigens zu dem Zweck von den Genossen ge­gründet werden. Die Sozialdemokraten haben mit solchen Parteidruckereien gute und schlimme Erfahrungen gemacht; die eine bewährte sich, die andere nicht. Bemcrkenswerlh waren folgende Ausführungen des Abgeordneten Auer, der der Leitung der Gesammtpartei angehört und in ihr keine kleine Rolle spielt. Er meinte: Wenn eine Parteidruckerei mit Einsicht und Ge­schick geleitet werde, dann könne sie mit jeder Privatdruckerei, in der nicht gerade die Ausbeutung der Arbeiter rücksichtslos betrieben werde, wohl konkurriren. Allerdings käme mit dem Amte nicht auch der Verstand. Wenn Jemand ein guter Schubmacher sei, so sei er noch lange kein guter Redakteur, und man könne wohl ein guter Schneider und Maurer sein und trotzdem sich nicht zum Leiter einer Druckerei eignen. Jedes Geschäft wolle