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Nr. 119.
Samstag den 21. Mai
1892
Amtliches.
Stadtkreis Hauau.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks- Fällen und zur Wahrung des Anstandes beim Baden die nachstehenden ^'Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1 ' das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich ver-
1.
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5.
boten;
außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind;
Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
das Baden im offenen Main längs der Philippsruherstraße, des Schlosses Philippsruhe und des dazu gehörigen Schloßgartens, sowie das Baden im offenen Main, Rumpenheim gegenüber, ist verboten. Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen die
mit Handhabung der Ordnung beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafe von mindestens einer Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet. Hanau am 18. Mai 1892.
P. 4711
Königliche Polizeidirektion.
J. A.: Meister, Regierungs-Assessor.
Landkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Der Mühlenbesitzer Andreas Baumann zu Rückingen ist zum Gemeinderath dieser Gemeinde gewählt und verpflichtet worden.
Hanau am 20. Mai 1892.
A. 1166
Der Königliche Landrath.
J. A.: Meister, Regierungs-Assessor.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Vom Wasenmeister eingefangen: Ein schwarzer und ein glatthaariger grauer Spitz, beide m. Geschl.
Gefunden: Eine Brille.
Hanau am 21. Mai 1892.
Lagesfchsu.
Berlin, 20. Mai. Seine Majestät der Kaiser und König fuhren, wie der „Reichsanz." aus Schlobitten meldet, gestern Abend wieder zur Pürsche, die Jagd war jedoch durch das schlechte Wetter beeinträchtigt; heute früh unterblieb die Pürschfahrt. Seine Majestät erfreuen Sich des besten Wohlseins und reisen morgen nach Pröckelwitz ab.
Berlin, 19. Mai. Der Reichsanzeiger enthält die Proklamation des Präsidenten der Vereinigten Staaten über den Vollzug des deutschamerikanischen Literarabkommens.
Berlin, 20. Mai. S. M. Kanonenboot „Wolf", Kommandant Korvettenkapitän Hellhoff, ist am 19. Mai in Swato angekommen und beabsichtigt am 24. nach Hongkong in See zu gehen. — S. M. Fahrzeug „Loreley", Kommandant Korvettenkapitän Graf v. Moltke I., ist am 19. Mai in Saloniki angekommen und beabsichtigt am 21. nach Piraeus in See zu gehen. — S. M. Kanonenboot „Iltis", Kommandant Kapitän- Lieutenant Müller, ist am 19. Mai in Nagasaki eingetroffen.
Köln, 20. Mai. Die Zuckerraffinerie von Rath und Bredt ist theilweise abgebrannt. Der Schaden wird der „Volkszeitung" zufolge auf 120 000 Mark geschätzt. Er vertheilt sich auf mehrere Versicherungsgesellschaften.
Hamburg, 19. Mai. Rach einem Telegramm, welches hiesigen Vertretern von Schiffsversicherungsgesellschaften zugegangen ist, ist das norwegische Schiff Ravnen auf der Fahrt von Buenos Aires nach Falmouth auf offener See verbrannt.
Bremen, 20. Mai. Die Rettungsstation Fedderwarder-Siel tele- graphirt: Am 19. Mai von dem auf Lang-Lütgen-Sand gestrandeten deutschen Kahn „Mathilde", Kapitän Thiele, zwei Personen durch das Rettungsboot der Station gerettet. Sturm Nordwest, Boot vier Stunden unterwegs.
München, 20. Mai. Die Kammer der Reichsrâthe genehmigte die gesammte Aufbesserung der Staatsbeamten, ebenso die Ueberweisung von acht Millionen zur Entlastung an die Distrikte und Städte, nachdem der Finanzminister und der Minister des Innern beide Vorlagen gerechtfertigt hatten. Lerchenfeld, Auer und Buhl hatten eine organische Steuerreform mit Entlastung der Minderbemittelten bevorzugt, was der Finanzminister
gegenwärtig für unangängig erklärt.
(Fr. N.)
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
In letzter Zeit find vielfache Beschwerden über Diebstähle an Blumen rc., sowie über Sachbeschädigungen und Verunreinigungen auf dem Friedhofe eingelaufen. Das Publikum wird er- zebenst ersucht, mit daraus hinzuwirken, daß derartige Vergehen ermittelt und die Uebelthäter zur Anzeige und gerichtlichen Bestrafung gebracht werden. Das Friedhofspersonal ist angewiesen, Jie strengste Aufsicht zu führen und alle Beschwerden und Anzeigen
bereitwilligst entgegenzunehmen.
Hanau den 16. Mai 1892.
Die Friedhofskommission: Westerburg.
5915
Es laufen Beschwerden darüber ein, daß häufig Personen die Rasen- lâchen im Stadtpark betreten und auch in sonstiger Weise die im Park befindlichen Anlagen und Pflanzen beschädigen. Ich nehme hieraus Veran- assung, das den Stadtpark besuchende Publikum darauf aufmerksam zu nachen, daß die betreffenden Aufsichtsbeamtes neuerdings angewiesen worden ind, die Beobachtung der Stadtparkordnung strengstens zu überwachen, twaige Uebertretungen aber alsbald und unnachsichtlich behufs gerichtlicher Bestrafung zur Anzeige zu bringen.
Hanau am 18, Mai 1892.
Heilbronn, 20. Mai. (K. Z.) Der des Amtes entsetzte Bürgermeister Hegelmaier und der Stadtpfleger Füger, welche dreier falscher Beurkundungen angeklagt waren, sind heute freigesprochen worden. Der Staatsanwalt hatte 4 bezw. 3 Monate Gefängniß beantragt.
Wien, 20. Mai. Der Großherzog von Sachsen-Weimar ist heute früh hier eingetroffen und wurde am Bahnhof in Vertretung des Kaisers von dem Erzherzog Ludwig Viktor begrüßt.
Paris, 19. Mai. Der neue Entwurf zum Preßgesetz belegt die Aufreizung zum Diebstahl mit Strafe und verschärft die Strafe für eine an die Armee gerichtete Aufforderung zum Ungehorsam. Ferner gibt der Entwurf den Behörden das Recht der Präventivbeschlagnahme von Zeitungen und der Präventivverhaftung von Journalisten.
London, 20. Mai. Nach einer Meldung des Standard aus Odessa sind drei Dörfer in der Nähe von Eriwan durch ein Erdbeben zerstört worden; 27 Personen sollen dabei ums Leben gekommen sein.
Bremen, 20. Mai. Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Trave" ist gestern in New-Jork und der Dampfer „Gera" in Baltimore eingetroffen.
Hamburg, 20. Mai. Der Postdampfer „Ascania" von der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, gestern in St. Thomas eingetroffen.
Philadelphia, 18. Mai. Der Postdampfer „British Prince" der American Linie Liverpool, ist gestern wohlbehalten hier eingetroffen.
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Der Oberbürgermeister. J. V.: Heraeus.
Reichsgerichts-Entscheidungen.
Ist ein enteignetes Hausgiundftück vor dem Zeitpunkte des die Entschädigung feststellenden Beschlusses durch ein mit der Enteignung nicht in ursächlichem Zusammenhänge stehendes Ereigniß (beispielsweise durch einen Einsturz der darauf befindlich gewesenen Baulichkeiten) in seinem Werth ver-