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Donnerstag den 19. Mai
Amtliches.
Stadtkreis Hanau.
Unter Hinweis auf die Bekanntmachung vom 29. März c. in Nr.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbüraei
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Die Ifpalttge »armondzeile *• deren Rau»
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1892. ]
/6 dieses Blattes, werden Eltern, Vormünder und Arbeitgeber 'Minderjähriger gewerblicher Arbeiter aufgefordert, soweit es noch nicht ge- chehen, die erforderlichen neuen Arbeitsbücher unverweilt im Polizei- wkretariat zu erwirken.
M Hanau am 14. Mai 1892.
für
> 4563
Königliche Polizeidirektion.
J. A.: Meister, Regierungs-Assessor.
Landkreis Hanau. Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes. Polizeiverordnung.
s Auf Grund des §. 137 des Gesetzes über die allgemeine Landes- lerwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195 ff.) und des §. 11 der Verordnung vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) wird nach Zu- timmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Saffet Folgendes verordnet:
§. 1. Wildschweine, welche im hiesigen Regierungsbezirk erlegt werden, sind in derselben Weise, wie dies durch die Regierungs-Polizeiverord- nung vom 22sten August 1879 (Amtsblatt S. 403) und das Regulativ
22. August 1879 (Amtsblatt S. 404) „ .
g. M-i 1882 ,««-bl«, L iwy f" ""V
chrieben ist, zur mikroskopischen Untersuchung zu bringen.
§. 2. Kaufleute, Händler rc., welche Fleisch von Wildschweinen oder solches enthaltende Waaren feilhalten, haben der Polizeibehörde einen amt- ichen Nachweis darüber zu erbringen, daß das Fleisch mikroskopisch untersucht und trichinenfrei befunden ist.
Auf Händler, welche lediglich Großhandel mit den genannten Gegenständen betreiben, findet die Vorschrift dieses Paragraphen keine Anwendung.
§. 3. Auf trichinenhaltig befundene Wildschweine finden die Bestimmungen der §§. 3 und 4 der Polizeiverordnung vom 22. August 1879 Anwendung.
§. 4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen unterlegen den im §. 6 der Polizeiverordnung vom 22. August 1879 ange- wohten Strafen, soweit nicht nach §. 367 Nr. 1 des Reichs-Strafgesetz- iuches eine höhere Strafe verwirkt ist.
§. 5. Diese Polizeiverordnung tritt am Iften Oktober dieses Jahres n Kraft.
Cassel am 5. Mai 1892.
Der Regierungspräsident. Rothe.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 16. Mai 1892.
Der Königliche Landrath.
f. 3234
I. A.: Meister, Regierungs-Affessor.
Unter den Pferden des Bauunternehmers Heinrich F e y hier ist die Influenza ausgebrochen.
Hanau am 18. Mai 1892.
V 4706
Der Königliche Landrath. J. A.: Meister, Regierungs-Asseffor.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Eine Anzahl leere Getreidesäcke. Ein Portemonnaie nit etwas Geld und anderem Inhalt. Ein Bücherriemen. Ein Herrnhut. Sin kleines silbernes Armband. Ein Portemonnaie mit einigen Pf.
Vom Wasenmeister cingefangen: Ein brauner Jagdhund m. 8eschl.
Zugelaufen: Ein schwarzer Spitz m. Geschl., ein großer gelber Jagdhund m. Gefchl.; letzterer kann beim Wasenmeister zu Bruchköbel in Empfang genommen werden.
Hanau am 19. Mai 1892.
die im Stadtkreise Hanau wn ^ayre 1892 anszuführenden öffentlichen Impfungen.
«. Erstimpfungen:
1) Dienstag den 14. Juni, nachmittags 3 Uhr, für die in dem Jahre 1891 geborenen, sowie für die im Jahre 1892 bis Ende Februar geborenen Kinder, deren Impfung gewünscht wird.
Dienstag den 21. Juni, nachmittags 4 Uhr, Revision.
2) Dienstag den 1 4. Juni, nachmittags 4 Uhr, Vorstellung derjenigen Kinder, deren Zurückstellung wegen Krankheit gewünscht wird, oder deren Jmpffâhigkeit aus Gesundheitsrücksichten zweifelhaft erscheint.
3) Dienstag den 21. Juni, nachmittags 3 Uhr, für die in dem Jahre 1890 und retro geborenen Kinder, deren Impfung unterblieben, oder die früher erfolglos geimpft worden sind.
Dienstag den 28. Juni, nachmittags 3 Uhr, Revision. Jmpflokal: Neustädter Rathhaus.
b. Wiederimpfungen:
4) Knabenmittelschule: Sonnabend den 21. Mai, nachmittags 3 Vs Uhr, Impfung ; Sonnabend den 28. Mai, nachmittags 3 Vs Uhr, Revision.
5) Knabenvolksschule: Abtheilung I: Mittwoch den 25. Mai, nachmittags 3Vs Uhr, Impfung; Mittwoch den 1. Juni, nachmittags 3Vs Uhr, Revision. Abtheilung II: Freitag den 27. Mai, nachmittags 4 Uhr, Impfung; Freitag den 3. Juni, nachmittags 4 Uhr, Revision.
6) Mädchenmittelschule: Donnerstag den 16. Juni, nachmittags 4 Uhr, Impfung; Donnerstag den 23. Juni, nachmittags 4 Uhr, Revision.
7) Mädchenvolksschule: Abtheilung I: Freitag den 10. Juni, nachmittags 4 Uhr, Impfung ; Abtheilung II: Sonnabend den 11.
8)
9)
10)
Juni, nachmittags 3 Vs Uhr, Impfung. Sonnabend den 18. Juni, nachmittags 3 Vs Uhr, Revision.
Realschule: Mittwoch den 22. Juni, nachmittags 3 Vs Uhr, Impfung; Mittwoch den 29. Juni, nachmittags 3 Vs Uhr, Revision. Gymnasium: Mittwoch den 22. Juni, nachmittags 4 Vs Uhr, Impfung; Mittwoch den 29. Juni, nachmittags 4Vs Uhr, Revision. Höhere Töchterschule und Davidfohn'sche Schule: Mittwoch den 22. Juni, nachmittags 5 Uhr, Impfung; Mittwoch den 29. Juni, nachmittags 5 Uhr, Revision.
Jmpflokal zu 4, 5, 6, 7, 8 und 9 in den betreffenden Schulen, zu 10 im Neustädter Rathhaus.
Die vorstehenden Impftermine sind außerdem noch durch Aushang am Rathhause bekannt gemacht.
Den Angehörigen der Erstimpflinge sind Seitens der hiesigen Königlichen Polizeidirektion (Landrathsamt) Verhaltungsvorschriften für die öffentlichen Impfungen und über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpfblattern zugestellt, auf deren Beachtung ich ausdrücklich aufmerksam mache.
Exemplare qu. Verhaltungsvorschriften können außerdem auf Verlangen bei hiesigem Standesamt entgegengenommen werden. Impfscheine über vollzogene Privatimpfungen find behufs Eintrags in die Jmpflisteu auf dem Standesamt vorzulegen, welche nach erfolgtem Einträge sofort zurückgegeben werden.
Hanau am 11. Mai 1892.
Der Oberbürgermeister.
J. V.: Heraeus.
Kekanntmachuug.
In den nächsten Tagen werden die Steuerzettel über die Staats- Einkommensteuer zur Vertheilung gelangen. Ich mache diejenigen Steuerpflichtigen, welche gegen die Veranlagung zur Einkommensteuer Berufung eingelegt haben, darauf aufmerksam, daß sie die Einkommensteuer vorläufig