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^ Nr. 112,
Freitag den 13. Mai
1892.
1»!
Amtliches. Bekanntmachung
A Am 15. Mai wird in dem zum Landbestellbezirke des Kaiserlichen Postamts in Windecken gehörigen Orte Butterstädterhöfe eine Posthülfstelle eröffnet, deren Verwaltung dem Gutsbesitzer Jung in Butterstädterhöfe »..übertragen ist.
A Cassel, 4. Mai 1892.
Der Kaiserliche Oberpostdirektor
Af Frank.
Landkreis Hanau.
s^ MermrntMachuugeu des Königlichen Landrathsamtes.
Der III. Theil der Anweisung des Herrn Finanzministers vom 5. ■ August 1891 zur Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891, welcher als Extrabeilage zu Nr. 6 des Amtsblattes für 1892 aus- gegeben ist und sich somit in den Händen der Herren Bürgermeister und AGutsvorsteher befindet, regelt das formelle Verfahren bei der Wahrung von Zu- und Abgängen bei der Einkommensteuer.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden ersucht, sich mit , den betreffenden Bestimmungen genau bekannt zu machen, namentlich aber | mit Art. 75—81 der Anweisung.
ii Die erforderlichen Formulare nach Muster XVI, XVII u. XVIII 1 der Anweisung sind von der hiesigen Waisenhausbuchdruckerei hergestcllt -worden und von derselben zu beziehen.
Die Herren Bürgermeister haben alle zu ihrer Kenntniß gelangenden Zu- und Abgänge an Einkommensteuer in die nach Art. 75 »der Anweisung anzulegende Kontrolle einzutragen. Zu dieser Kontrolle -ist zweckmäßig das für die Einkommensteuer-Zu- bezw. Abgangslisten vorgeschriebene Formular zu verwenden.
Ueber jeden Eintrag in die Kontrolle ist mir alsbald ein Auszug «aus derselben mitzutheilen, zu welchem ein Einlagebogen der Zu- bezw. lx Abgangslisten Verwendung finden kann. Bei Ausfüllung der Kontrolle und Ausfertigung der Kontrollauszüge sind genau die Vorschriften in Art. '77, 78. u. 79 der Anweisung zu beachten.
In den Fällen zu I Nr. 2—11 des Art. 76 der Anweisung sind in dem Kontrollauszuge außer der Ursache des Zuganges die vom Gcmeindc- Vorstände gesammelten Nachrichten über die Vermögens-, Erwerbs- und 1 Einkommensverhältnisse der neu in die Steuerpsticht eintretenden Personen , anzugeben; zugleich sind die vom Gemeindevorstand einzuholenden Vorschläge der Voreinschätzungskommission über de» zu veranlagenden Steuersatz in Ansehung derjenigen Zugänger beizufügen, deren Jahreseinkommen den Be- , trag von 3000 Mark nicht übersteigt. Hierzu kann das Formular zur : Einkommensteuerliste verwendet werden.
Die Kontrollauszüge werden von mir geprüft und nach definitiver ' oder vorläufiger Festsetzung des Steuerbetrags den Herren Bürgermeistern bezw. Gutsnorstehern zurückgegeben, welche sie, nötigenfalls nach der Berichtigung ihrer Kontrolle, an die Königliche Steuerkaffe weiterzugeben haben. H Personen, deren Jahreseinkommen 900 Mark nicht übersteigt, werden, j wenn sie neu zugehen, in eine Nachtrags-Gemeindesteuerliste ausgenommen und von der Voreinschätzungskommission zur Gemeindesteuer eingeschätzt, ' falls sie nicht als bereits eingeschätzt von einer anderen Preußischen Gemeinde überwiesen worden sind.
Ueber den Abzug solcher Personen ist dem Gemeindevorstande des neuen Wohnortes Mittheilung nach dem Formular XVI zu machen.
In die Einkommensteuer-Zu- und Abgangskontrollen werden solche Personen nicht ausgenommen.
Hanau am 5. Mai 1892.
Der Vorsitzende
der Einkommeusteuer-Veranlaguugskommisfion für den Landkreis Hanau
J. St. 1833 v. Oertzen, Landrath.
In der am 7. d. Mts. stattgehabten Kreistagssitzung find gewählt worden:
a) zu Kommunallandtags-Abgeordneten:
1) Landrath von Oertzen zu Hanau,
2) Bürgermeister Stroh zu Marköbel;
b) zum Mitglied der Kommission zur Musterung des Pferde" bestandes:
Bürgermeister Stein zu Wachenbuchen ;
c) in die Kommission zur Aushebung und Taxirung der als kriegsbrauchbar erachteten Pferde im Falle einer Mobilmachung: Gutspachter Wilhelm Koch zu Bruderdiebacher Hof als Mitglied und Beigeordnete Friedrich Baufcher zu Langenselbold als stellvertretendes Mitglied;
d) zu Mitgliedern der Kommission behufs Regelung der Unter- vertheilung der auszuschreibenden Landlieserungen im Mobilmachungsfalle:
Oekonom Jean Koch zu Baumwieser Hof und Bürgermeister Laubach zu Eichen;
e) zum Schiedsmanu - Stellvertreter für den zufammengelegten Schiedsmannbezirk Niederrodenbach, Oberrodenbach und
Wolfgang:
Beigeordnete Heinrich Reußwig 3r zu Niederrodenbach.
Als Zuschuß zu den bei der diesjährigen landwirthschaftlichen Ausstellung in Hanau zu vertheilenden Prämien wird der im vorigen Jahre verwilligte, wegen des Ausfalls der Ausstellung aber nicht zur Auszahlung gelangte Zuschuß von 500 Mk. neuverwilligt.
Gemäß 8. 82 dritter Absatz der Kreisordnung wird dies hiermit veröffentlicht.
Hanau am 10. Mai 1892.
Der Königliche Landrath.
A. 1117. J. A.: Meister, Regierungs Assessor.
Nach Mittheilung des Großherzoglichen Kreisamts zu Offenbach ist die Maul- und Klauenseuche in dem Stalle des Gabriel Rachor in Seligenstadt ausgebrschen.
Hanau am 10. Mai 1892.
Der Königliche Landrath
V. 3064 v. Oertzen.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeifteramtes. 3mpfordnung
für die im Stadtkreise Hanau im Jahre 1892 auszuführenden öffentliche» Impfungen.
». Er st Impfungen:
1) Dienstag den 14. Juni, nachmittags 3 Uhr, für die in dem Jahre 1891 geborenen, sowie für die im Jahre 1892 bis Ende Februar geborenen Kinder, deren Impfung gewünscht wird.
Dienstag den 21. Juni, nachmittags 4 Uhr, Revision.
2) Dienstag den 14. Juni, nachmittags 4 Uhr, Vorstellung derjenigen Kinder, deren Zurückstellung wegen Krankheit gewünscht wird, oder deren Jmpffâhigkeit aus Gesundheitsrücksichten zweifelhaft erscheint.
3) Dienstag den 21. Juni, nachmittags 3 Uhr, für die in dem Jahre 1890 und retro geborenen Kinder, deren Impfung unterblieben, oder die früher erfolglos geimpft worden sind. Dienstag den 28. Juni, nachmittags 3 Uhr, Revision. Jmpflokal: Neustädter Rathhaus.
K Wiederimpfungen:
4) Knabenmittelschule: Sonnabend de» 21. Mai, nachmittags 3l/2 Uhr, Impfung ; Sonnabend den 28. Mai, nachmittags 3Vi Uhr, Revision.
5) Knabenvolksschule: Abtheilung I: Mittwoch den 25. Mai, nachmittags 3^2 Uhr, Impfung; Mittwoch den 1. Juni, nachmittags SVs Uhr, Revision. Abtheilung II: Freitag den 27. Mai, nachmittags 4 Uhr, Impfung: Freitag den 3. Juni, nachmittags 4 Uhr, Revision.
6) Mädchenmittelschule: Mittwoch den 8. Juni, nachmittags 3Ur Uhr, Impfung; Mittwoch den 15. Juni, nachmittags 3U, Uhr, Revision.