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Nr. 108
Montag den 9. Mai
1892.
Amtliches.
Landkreis Hanau.
Kekanntmachange« des Königlichen Landrathsamtes.
Der III. Theil der Anweisung des Herrn Finanzministers vom 5. ii August 1891 zur Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni ! 1891, welcher als Extrabeilage zu Nr. 6 des Amtsblattes für 1892 aus- : gegeben ist und sich somit in den Händen der Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher befindet, regelt das formelle Verfahren bei der Wahrung von Zu- und Abgängen bei der Einkommensteuer.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden ersucht, sich mit den betreffenden Bestimmungen genau bekannt zu machen, namentlich aber mit Art. 75—81 der Anweisung. GM
Die erforderlichen Formulare nach Muster XVI, XVII u. XVIII der Anweisung sind von der hiesigen Waisenhausbuchdruckerei hergestellt worden und von derselben zu beziehen.
Die Herren Bürgermeister haben alle zu ihrer Kenntniß gelangenden Zu- und Abgänge an Einkommensteuer in die nach Art. 75 der Anweisung anzulegende Kontrolle einzutragen. Zu dieser Kontrolle ist zweckmäßig das für die Einkommensteuer-Zu- bezw. Abgangslisten vorgeschriebene Formular zu verwenden.
Ueber jeden Eintrag in die Kontrolle ist mir alsbald ein Auszug aus derselben mitzutheilen, zu welchem ein Einlagebogen der Zu- bezw. Abgangslisten Verwendung finden kann. Bei Ausfüllung der Kontrolle und Ausfertigung der Kontrollauszüge sind genau die Vorschriften in Art. 77, 78. u. 79 der Anweisung zu beachten.
In den Fällen zu I Nr. 2—11 des Art. 76 der Anweisung sind in dem KontroÜauszuge außer der Ursache des Zuganges die vom Gemeindevorstande gesammelten Nachrichten über die Vermögens-, Erwerbs- und Einkommensverhältnisse der neu in die Steuerpflicht eintretenden Personen anzugeben; zugleich sind die vom Gemeindevorstand einzuholenden Vorschläge der Voreinschätzungskommission über den zu veranlagenden Steuersatz in Ansehung derjenigen Zugänger beizufügen, deren Jahreseinkommen den Betrag von 3000 Mark nicht übersteigt. Hierzu kann das Formular zur Einkommensteuerliste verwendet werden.
Die Kontrollauszüge werden von mir geprüft und nach definitiver oder vorläufiger Festsetzung des Steuerbetrags den Herren Bürgermeistern bezw. Gutsvorstehern zurückgegeben, welche sie, nöthigenfalls nach der Berichtigung ihrer Kontrolle, an die Königliche Steuerkaffe weiterzugeben haben.
Personen, deren Jahreseinkommen 900 Mark nicht übersteigt, werden, wenn sie neu zugehen, in eine Nachtrags-Gemeindesteuerliste ausgenommen und von der Voreinschätzungskommission zur Gemeindesteuer eingeschützt, falls sie nicht als bereits eingefchätzt von einer anderen Preußischen Gemeinde überwiesen worden sind.
Ueber den Abzug solcher Personen ist dem Gemeindevorstande des neuen Wohnortes Mittheilung nach dem Formular XVI zu machen.
In die Einkommensteuer-Zu- und Abgangskontrollen werden solche Personen nicht ausgenommen.
Hanau am 5. Mai 1892.
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer-Veranlagungskommisfion für den Landkreis Hanau
J. St. 1833 v. Oertzen, Landrath.
Nach Mittheilung des Großherzoglichen Kreisamts zu Friedberg ist die Maul- und Klauenseuche in Nieder-Erlenbach ausgebrschen und in Griedel und Friedberg dieselbe erloschen.
Hanau am 6. Mai 1892.
Der Königliche Landrath.
V. 2957/58 I. A.: Meister.
Dienftnachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Ein schwarzseidener Regenschirm mit braunem Stiel. Eine schwarze Schürze. Eine schwarze Damenjacke.
Gefunden: Ein Veloziped Nr. 158. Ein Schirm (aus einer Droschke gefallen). Ein gelber Stern.
Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.
Hanau am 9. Mai 1892.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Die Militär Pflichtigen hiesiger Stadt werden hierdurch aufgefordert, ihre Loofungsfcheine binnen 8 Tagen auf dem hiesigen Meldeamt in den Vüreau- stunden vormittags von 8 bis 12 und nachmittags von 2 bis 4 Uhr abzuholen.
Hanau am 4. Mai 1892.
Der Oberbürgermeister Westerburg.
Im ersten Obergeschoß des Friedrichbaues im Stadtschloß ist per 1. Juni d. J. eine Wohnung von 2 Salons, 4 Zimmern, Küche, Keller und 2 Mansarden rc. zu vcrmiethen.
Hierauf Reflektirende wollen sich an das Stadtbauamt wenden, woselbst jede gewünscht werdende Auskunft ertheilt wird.
Hanau am 29. April 1892.
Der Oberbürgermeister
Westerburg. 5197
Tagesschau.
Berlin, 7. Mai. Seine Majestät der König haben Allergnâ- digst geruht Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen von Preußen den Schwarzen Adler- Orden zu verleihen.
Berlin, 7. Mai. Die feierliche Grundsteinlegung zur Auferstehungskirche ging heute Vormittag 11 Uhr in Gegenwart des Kaisers unter größerer militärischer Prachtentfaltung vor sich. Nachdem ein Choral gesungen und die Festansprache gehalten war, that der Kaiser die ersten drei Hammerschlüge. Der Grundsteinlegung zur Samariterkirche heute Vormittag 10 Uhr wohnte in Vertretung des Kaisers Prinz Friedrich Leopold bei. — Der Kaiser bewilligte einen Beitrag von 15000 Mark für von der hiesigen Gesellschaft für Erdkunde herauszugebende, von Kretzschmer zu verfassende Festschrift zur Feier der vierhundertjährigen Entdeckung Amerikas. (Fr. N.)
Berlin, 7. Mai.-(K. Z.) Aus Veranlassung der Februartumulte hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung das 120 Nummern umfassende Verzeichniß an Ansprüchen übersandt, welche gegen die Stadtgemeinde auf Grund des die Gemeinden zum Schadenersätze verpflichtenden Gesetzes eihoben worden sind. Der Magistrat beantagt, die Versammlung wolle die Entschädigungsbeträge im Gesammtbetrage von 16 642 Mk. an die Entschädigungsberechtigten genehmigen.
Wilhelmshaven. Briessendungen für die Manöverflotte sind wie folgt zu richten: Für das Kommando der Manöverflotre S. M. S. Baden, Panzerschiffe Baiern, Oldenburg und Aviso Zieten sind bis auf weiteres nach Kiel; für S. M. Panzerschiffe^ Friedrich Karl und Kronprinz bis auf weiteres noch Eckernförde; für S. M. Panzerschiffe Deutschland und Friedrich der Große bis. auf weiteres nach Sonderburg; für Aviso Wocht bis auf weiteres nach Kiel. (K. Z.)
Köln, 7. Mai. Der König von Schweden ist heute Vormittag 7 Uhr hier eingetroffen und eine halbe Stunde später nach Königswinter weitergereist.
Köln, 7. Mai. Der einzige Ehrenbürger der Stadt Köln, Fürst Bismarck, hat auf die vom Kölner Männergisangverein an ihn ergangene Einladung zum Jubelfest ein Dankschreiben zustellen lassen, in welchem er seine Abwesenheit damit entschuldigt, „daß sein Gesundheitszustand ihm längere Reisen bei dieser Jahreszeit nicht gestattet". (K. Z.)
Metz, 7. Mai. Der Gemeinderath bewilligte, nach den „Fr. N.", für die beim Besuch des Kaisers anläßlich der Herbstmanöver stattfindenden festlichen Veranstaltungen einen Kredit von 44,000 Mark.
Hamburg, 7. Mai. Die Richffeier des neuen Rathhauses wurde von 2^2 bis 3 Uhr durch Glockengeläute von allen Kirchen eingeleitet. Dann begann bei Sonnenschein in Anwesenheit des gesamten Senats und der Bürgerschaft die Feier. In der Festrede gedachte Bürgermeister Peter- I sen der Greuellhaten, die beim Brande 1842 viele Unschuldige trafen, so-