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Donnerstag den 5. Mai

Amtliches.

Landkreis Hanan.

Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.

In der Guttentag'schen Verlagsbuchhandlung zu Berlin, Wil­helmstraße Nr. 119/120, ist das Wildschadengcsetz vom 11. Juli 1891 mit Kommentar herausgegeben von Dr. A. Holtgreven erschienen.

Die Ortspolizeibehörden des Kreises mache ich auf dieses Werk hier­mit aufmerksam.

Hanau am 2. Mai 1892. *

Der Königliche Landrath V. 2952 v. Oertzen.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Verloren: Ein goldener Ohrring mit Brillant.

Gefunden: Ein abgetragener Regenschirm. Eine blaue Knaben­mütze mit Futteral.

Entlaufen: In Rückingen ein großer brauner Hofhund mit weißer Brust, re. Geschl.

Aufgefangen: Am 3. d. Mti. ein Spanferkel; Empfangnahme bei dem Ausschußvorsteher Max Müller zu Bruchköbel.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein rother Jagdhund m. Geschl. Ein weißer Pudel m. Geschl. Ein gelber Pinscher w. Geschl.

Hanau am 5. Mai 1892.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Die Militärpflichtigen hiesiger Stadt werden hierdurch aufgefordert, ihre Loofungsfcheine binnen 8 Tagen auf dem hiesigen Meldeamt in den Vürean- flnttden vormittags von 8 bis 12 und nachmittags von 2 bis 4 Uhr abzuholen.

Hanau am 4. Mai 1892.

Der Oberbürgermeister Westerburg.

Bekanntmachung.

Am 1. Juli d. J. wird bei der städtischen Kleinkinderschule die Stelle einer Lehrerin vakant. Mit der Stelle ist eine jährliche Vergütung von 360 Mark und freies Mittagesse» an den Schultagen ver­knüpft. Bewerberinnen wollen ihre Gesuche nebst Zeugnissen bei dem Unterzeichneten bis spätestens zum 25. dieses Monats einreichen.

Hanau den 2. Mai 1892.

Der Oberbürgermeister

5363 Westerburg.

Handelskammer zu Hanau.

Okffentliche Sitzung Freitag den 6. Mai, nachmittags 4V4 Uhr, im unteren Rathhaussaale zu Hanau. 5364

t Kleinbahnen.

Der vom Herrenbause bereits durchberathene Entwurf eines Gesetzes über die Bahnen unterster Ordnung ist vom Abgeordnetenhause an eine Kommission verwiesen worden, nachdem in der ersten Lesung von allen Seiten die große wirthschaftliche Bedeutung dieser Vorlage anerkannt worden war. Wir sind in dem Ausbau von Bahnen, die nur dem örtlichen Ver­kehr dienen, weit zurückgeblieben, was sich im Wesentlichen sehr einfach daraus erklärt, daß man nicht alles Wünschenswerthe zu gleicher Zeit thun kann und daß der Ausbau der großen Linien und der Neben- (Sekundär-) Bahnen vorangehen mußte. Während andere Länder, Italien, Belgien, Holland, ein dichteres Netz von Kleinbahnen besitzen, haben wir sie in den Nebenbahnen überflügelt. Nach der Durchführung der Verstaatlichung hatte Die Staatsbahnverwaltung alle ihre materiellen und persönlichen Kräfte dem

1892.

großen, allgemeinen Zwecken dienenden Eisenbahnnetze zu widmen. Um auch Kleinbahnen ins Leben zu rufen, dazu fehlte es aber nicht nur an Zeit und Kräften, sondern es hielt auch die Erkenntniß davon ab, daß für Kleinbahnen besser, als der große staatliche Apparat, die freie private und kommunale Selbsthilfe geeignet sei.

Wenn sich aber diese in geringerem Maße bethätigte, als es heute erwünscht erscheint, so war dafür einerseits die Hoffnung mancher bethei- ligten Kreise, daß der Staat die gewünschte Bahn vielleicht doch als Sc- kundârbahn bauen und so den wirthschaftlichen Jntereffcnten und den Ge­meinden Unkosten und Verdrießlichkeiten ersparen werde, andererseits auch der Umstand maßgebend, daß weder in der Gesetzgebung noch in der Ver- waltungspraxis feste Vorschriften und sichere Grundsätze über solche kleinen Bahuunternehmungen vorhanden waren. In den Verhandlungen des Ab­geordnetenhauses wurde hervorgehoben, daß vielleicht manche Chaussee ge­baut worden sei, wo sich eine Kleinbahn, bei der die Auschaffungskoste» nicht verloren sind und die Unterhaltungskosten herauskommen, mehr empfohlen hätte.

Das Bedenken, daß durch das Gesetz eine Verzögerung im Bau nothwendiger Nebenbahnen eintreten könne und es die Regierung mit der Pflicht des weiteren Ausbaus des Nebenbahnnetzes leichter nehmen werde, war bereits im Herrenhause durch Erklärungen der Minister Thielen und Dr. Miquel erledigt worden. Ueber die Wünsche, die im Einzelnen geltend gemacht wurden, z. B. daß für die Kleinbahnen das Enteignungsrecht beim Mangel gutwilliger Einigung über den Grundwerth verliehen und daß das Gesetz womöglich schon vor dem 1. April 1893 in Kraft gesetzt werde, wird sich wohl in der Kommission ein Einverständnis erzielen lassen.

Man darf daher erwarten, daß das Gesetz jedenfalls noch in dieser Session zu Stande komme. In weiten Bevölkerungskreisen ist die Vorlage mit Beifall und in der Hoffnung ausgenommen worden, daß nunmehr das Privatkapital und der kommunale Unternehmungsgeist das Bedürfniß nach solchen Anlagen befriedigen und damit zur Belebung der industriellen Thätigkeit und zur wirthschaftlichen Hebung wenig verkehrsreicher Gegenden beitragen würden. Nach der Versicherung des Ministers Thielen wird sich die Staatsbahnverwaltung mit Rath und That bei der Entstehung, dem Bau und dem Betriebe von Bahnen unterster Ordnung hilfreich erweisen.

Tagesschau.

Berlin, 4. Mai. Der „Reichsanz" Nr. 106 veröffentlicht: 1) Gesetz, betreffend die Kosten Königlicher Polizeiverwaltung in Stadt­gemeinden. — 2) Gesetz, betreffend lie Entschädigung für an Milzbrand gefallenen Thiere.

Berlin, 4. Mai. Seine Majestät der Kaiser und König wohnten heute Vormittag dem Exerzieren des 1. Garderegiments z. F. auf dem Bornstedter Felde bei und nahmen von 11 Vs Uhr ab die Vorträge des Chefs des Zivilkabinets und des stellvertretenden Chefs des Marine- kabinets, Kapitänlieutenants von Usedom entgegen.

Berlin. Im „K. Tgbl." lesen Wlr: Der Gesundheitszustand des Kaisers ist erfreulicherweise jetzt wieder der allerbeste; bei der Besich­tigung, welche der Monarch vorgestern über das erste Garderegiment und über das Gardehusarenregiment in Potsdam abhielt, zeigte sich derselbe als brillanter Reiter und ging mit den Husaren in schneidigster Weise vor. Im Vorjahre passirte es dem Kaiser bekanntlich in Potsdam einmal, daß beim Nehmen eines breiten Grabens sein Pferd zu kurz sprang, doch hielt sich der Kaiser fest im Sattel. Der kleine Zwischenfall hat keinen Einfluß gehabt, der Monarch betheiligt sich heute gerade noch so wie früher bei allen schneidigen Reiterstücken. Bekanntlich ist der Kaiser nicht blos ein sicherer Reiter, sondern auch ein brillanter Schütze, der seinen Vater und Großvater hierin weit übertrifft.

Berlin, 4.. Mai. Der Bundesralh wird sich demnächst mit einer Vorlage zu beschäftigen haben, betreffend eine neue Bearbeitung des Bahn- polizerreglements für die Eisenbahnen Deutschlands, der Bestimmungen über die Befähigung von Bahnpolizeibeamten imb Lokomotivführern, der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, der Normen für die Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands und der Bahn­ordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung. Die sich über ein weites Gebiet ausdehnende Vorlage wird dem Bundesrath viel Arbeit