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Nr. 104
Mittwoch den 4. Mai
1892.
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Amtliches.
Landkreis Hanau.
Vekanntumchnngen des Königlichen Landrathsamtes.
Es sind Beschwerden darüber laut geworden, daß aus die Erhaltung, Sicherung und Wiederersetzung der bei den Vermessungen, — sei es ganzer Gemarkungen, sei es einzelner Privatgrundstücke, — gesetzten Dreiecks-, Polygon- und gewöhnlichen Kataster-Grenzsteine Seitens der Gemeindebeamten nicht überall die erforderliche Sorgfalt verwendet wird. Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich daher, die Ortsvorstände der Landgemeinden Ihres Kreises gefälligst anzuweisen, daß den Feldhütern, Feldgeschworenen, Hirten, Gemeinde-Wegewärtern, Waldwärtern ec. ernstlich zur Pflicht gemacht wird, ihre Aufmerksamkeit nicht nur der Erhaltung der den Besitz der Gemeinden bezeichnenden geometrischen Marksteine, sondern auch der den Privatbesitz kennzeichnenden Steine unausgesetzt zu widmen und alle sich vorsindenden Mängel den Ortsvorständen sofort anzuzeigen, damit letztere ungesäumt die zur Wiederherstellung zunächst erforderlichen Schritte thun, namentlich auch den Katasterkontroleuren die nöthige Mittheilung machen, sowie — eintretenden Falles — auf Grund der §§. 274 Nr. 2, 280 und 370 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs Strafanträge stellen.
Caffel den 19. April 1892.
Der Regierungspräsident Rothe.
Wird den Herren Bürgermeistern des Kreises zur Nachachtung mitgetheilt.
Hanau am 2. Mai 1892.
Der Königliche Landrath ssk. 2796 v. Oertzen. /
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Am 3. d. Mts. eine Fabrikordnung (in einem gedruckten Buch). 6 Stück Loose Preuß. Klassenlotterie.
Gefunden: Ein Spazierstock (auf der Post stehen geblieben). Hanau am 4. Mai 1892.
t Zur Arbeiterwohnungsfrage.
Am 25. und 26. April waren auf Einladung der kürzlich errichteten „Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtscinrichtungen" zahlreiche Arbeitgeber der Industrie und Landwirthschaft in Berlin zu einer Konferenz versammelt, welche sich unter Anderem auch mit der Wohnungsfrage beschäftigte. Durch die Berichte, die von verschiedenen Rednern erstattet wurden, erhielt man einen Einblick in die Bestrebungen, die allenthalben auf diesem Gebiete sich geltend machen, und ebenso auch in die Ergebnisse und Erfolge, die bis jetzt erzielt worden sind. Wenn man den großen Umfang des vorhandenen Bedürfniffes in Betracht zieht, so ist im Ganzen das bisher Erreichte nur von sehr mäßiger Bedeutung. Dies gilt namentlich von den großen Städten. Anders verhält es sich mit einigen großen industriellen Werken, wie Krupp in Essen und verschiedenen Bergwerken, voran der preußischen Verwaltung des Berg- und Hüttenwesens, die schon viel und Vortreffliches auf diesem Gebiete geleistet haben.
Die Art der Fürsorge, welche große Arbeitgeber in der Wohnungsfrage bethätigen, kann sich in sehr verschiedener Weise geltend machen. Einmal wird den Arbeitern, welche bauen und sich ein Eigenthum erwerben wollen, Unterstützung in Gestalt von Baugrundstücken oder Baumaterialien oder auch von Baudarlehen und Bauprämien gewährt. Das Ziel ist hierbei, den Arbeitern den allmählichen Erwerb des so errichteten Hauses zu ermöglichen. Hier hat namentlich die Bergverwaltung in Saarbrücken sehr viel geleistet; innerhalb der letzten 25 Jahre hat sie nahezu 10 Millionen Mark an Bauprämien und Darlehen gewährt, und ein großer Theil der Häuser ist in den Besitz der Arbeiter übergegangen. Der zweite Weg ist die unmittelbare Errichtung von Arbeiterhäusern durch die Arbeitgeber, wodurch im Allgemeinen planmäßiger gebaut werden kann. Indeß haben manche Wcrksverwallungen hiermit insofern schlechte Erfahrungen gemacht, als die Arbeiter, welche die Häuser allmählich erwarben, diese weiter vermietheten rder eine Masse Kostgänger und Schlafgänger aufnahmen, womit allmählich
der ursprünglich angestrebte Zweck vereitelt wurde. Doch hat die bekannte Firma Villcroy und Boch in Mettlach ihrerseits hiermit günstige Erfolge erzielt, weil sie es schon seit Jahrzehnten verstanden hat, ihr Verhältniß zu ihren Arbeitern auf gegenseitiges Vertrauen zu gründen.
Für große Städte können diese beiden Wege der Beschaffung gesunder Wohnungen für die Arbeiter nicht in Frage kommen, wenigstens nicht für die große Masse der Arbeiter, wenn auch hier und da bei einzelnen Bevorzugten. Hier erscheint es am praktischsten zu sein, Häuser zu errichten, die den Arbeitern miethweise überlaffen werden. Eine der vollkommensten Schöpfungen dieser Art sind die von der Königl. Eisenbahndirektion Hannover angelegte Arbeiterkolonie Leinhausen und die Arbeiterkolonie der Kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven. Bei miethweise überlassenen Wohnungen, welche allen Erfordernissen der Gesundheit und Zweckmäßigkeit entsprechen, kann der Arbeitgeber sich einen rechtmäßigen Einfluß in Bezug auf die Benutzung durch kontraktliche Bedingungen und durch eine Hausordnung sichern. Ferner ist für den Arbeiter der Großstadt damit nicht der Zwang verbunden, eine Wohnung zu behalten, die seinen Verhältnissen nicht mehr entspricht. Aber wer soll die Häuser bauen? Hier müssen sich Arbeitgeber und gemeinnützige Gesellschaften, vielleicht auch die Gemeinde, zusammenthun, um das Bedürfniß zu befriedigen. Auch können sich die Arbeiter selbst helfen. Wenn die bisherigen genossenschaftlichen Bestrebungen auf diesem Gebiete keine großen Erfolge erzielt haben, so lag dies an der unbeschränkten Haftpflicht des alten Genoffenschaftsgesetzes. Mit der Einführung der beschränkten Haftpflicht ist den Arbeitern die Möglichkeit stärkerer Bethätigung der Selbsthilfe in dem Bau von Wohnungen gegeben. Die Arbeitgeber, wie überhaupt das Kapital, sollten diese Bestrebungen möglichst unterstützen; das empfiehlt sich überall da, wo der Arbeitgeber nicht selbst für Arbeiterwohnungen unmittelbar sorgen kann oder will. Die Anregungen, welche die Berliner Konferenz in dieser Beziehung gegeben hat, werden hoffentlich sauf fruchtbaren Boden fallen.
L a g e s f ch a u.
Berlin, 3. Mai. Der „Reichsanz." Nr. 105 veröffentlicht: Gesetz, betreffend die Vergütung des Cacaozolls bei der Ausfuhr von Cacaowaa- ren, vom 22. April 1892.
Berlin, 3. Mai. Seine Majestät der Kaiser und König wohnten gestern Abend um 7 Uhr dem Konzert zum Besten des Kaiser-Wilhelm- Denkmals auf dem Kyffhäuser im Zirkus Renz bei, sprachen dann den Afrikareisenden von Eltz und kehrten mit dem 9 Uhr-Zuge nach dem Neuen Palais zurück. Heute hörten Seine Majestät von 10 Uhr an den Vortrag des Chefs des Militärkabinets und empfingen um 1 Uhr den Oberpräsidenten von Hessen-Nassau Magdeburg und den Herzog Albrecht von Württemberg Königliche Hoheit.
Berlin, 3. Mai. Die Königlichen Eisenbahndirektionen sind durch Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 23. April d. J. wiederholt angewiesen worden, bei Beschaffung von Hölzern für Eisenbahnzwecke in erster Linie die Verwendung inländischen Holzes ins Auge zu fassen. Nur soweit besondere Gründe vorliegen oder wenn inländisches Holz in der erforderlichen Güte und in ausreichender Menge nicht oder doch nur zu höheren Preisen erlangt werden kann, ist auf ausländisches Holz zurückzugreifen.
Berlin, 2. Mai. Durch eine in der in Singapore erscheinenden Government Gazette vom 25. v. M. veröffentlichte Rathskammer- Verordnung vom 21. v. M. ist die Ausfuhr von Waffen, Munition, Schießpulver sowie von sonstigem Kriegsbedarf für Militär und Marine von der britischen Kolonie Straits Settlements nach Labuan und Britisch Nord- Borneo für die Dauer von sechs Monaten vom 15. v. Mts. an verboten worden.
Die gerüchtweise» Meldungen über einen am deutschen Kaiserhofe zu gewärtigenden Besuch des Zaren treten in letzter Zeit mit wachsender Bestimmtheit auch in solchen Kreisen auf, die in der Lage sein können, gute Informationen zu erhalten. Gleichwohl erscheint es räthlich diesen Gerüchten gegenüber einstweilen noch strenge Reserve zu beobachten, bis es sich herausstellen wird, ob man cs hier mit einem bloßen Tendenz- manöver oder mit einer ernst zu nehmenden Eventualitär zu thun hat.
Bresla«, 3. Mai. §Wie der „Breslauer Zeitung" aus Ober-