. toemtemtiH«
''sAâbrllch 9 Mark. .kieââsoPtz.
iBicrteljntjrlid)
' * Niari 25 Psg.
Für auswärtige Ä [ Abonnenten Mmtt dem betreffen- gl Sen Postausschtag. ,^Li-einzelne âium» wer 10 Pig.
ft ' h
r Nr. 103
Zugteich Arntttches g)rgcm für Siaöt- irnö LcrnöKveis Kancru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Sttfertfette« Preis:
Die ifpaltige
Varmondzeile *.
deren Nan»
io Pfg.
Die Ljpalt. Zeile
20 Pfg.
DteZspalttgeZeile
30 Lt i
Dienstag den 3. Mai
1892.
8 Amtliches.
Stadtkreis Hanau.
Infolge Fortsetzung der Sielbauarbeiten ist die Absperrung für Fuhrwerke in der Wilhelmstraße, Strecke von der Bogenstratze bis zur Wilhelmsbrücke, am 4. Mai er. ungeordnet.
"V Hanau am 3. Mai 1892.
Königliche Polizeidirektion.
T. 3941 I. A.: Meister, Regierungs-Assessor.
Zu Vertrauensmänner und Stellvertreter der hessen-nassauischen landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für die Sektion Hanau (Land) sind wiedergewählt:
I. im Amtsgerichtsbezirk Hanan: Vertrauensmann Konrad Glaub II. aus Bruchköbel, Vertrauensmann-Stellvertreter Bürgermeister Schröder daselbst;
II. im Amtsgerichtsbezirk Wind ecken: Vertrauensmann Bürgermeister Reul zu Windecken, Verlrauensmann-Stellvertreter Leonhard Westphal daselbst;
III. im Amtsgerichtsbezirk Bergen: Vertrauensmann Landwirth Friedrich Still zu Bergen, Vertrauensmann-Stellvertreter Bürgermeister Kleemann daselbst;
IV. im Amtsgerichtsbezirk Langenselbold: Vertrauensmann Peter Friedrich Gasche zu Langenselbold, Vertrauensmann- Stellvertreter Zimmermann Karl Ditzel daselbst. »
Hanau am 23. April 1892.
Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes.
0. 896 J. A.: Meister, Regierungs-Assessor.
t Reichskanzler und Ministerpräsident.
Zn der Donnerstagssitzung des Abgeordnetenhauses war von freiinniger und anderer Seite wieder auszuführen versucht worden, daß die Drganisation des Staatsministeriums, wie sie nach der letzten Minister- risis eingerichtet worden ist, auf die Dauer nicht haltbar sein werde, vielmehr den Keim des Unbeständigen in sich trage. Der Ministerpräsident siraf zu Eulenburg gab zwar zu, daß man nicht voraussagen könne, sas die zukünftige Entwickelung bringen werde, hob aber hervor, daß die eue Einrichtung unter der Voraussetzung der Dauer getroffen worden sei. ir erinnerte daran, daß zur Zeit, als Fürst Bismarck die beiden Aemter t sich vereinigte, kaum ein Tag, sicher keine Woche verging, in der nicht arüber geklagt wurde, daß alle Einrichtungen des Reiches und Preußens scziell auf diese hervorragende Persönlichkeit zugeschnitten würden, und daß 8 ganz unmöglich sein würde, daß irgend ein Nachfolger die Aemter ver- nigt fortführen könnte, wie er es gethan hat. Dieses damalige Urtheil rtte, wenigstens was die Häufung der Geschäfte und der Verantwortung -trifft, viel für sich und man kann daher nicht erstaunen, daß, wenn nun- ehr ein Anlaß vorliegt, diese Frage zur Erörterung zu bringen, sie in der Achtung entschieden wird, daß eine Entlastung der Aemter als nothwendig achtet wird.
Weiter führte der Ministerpräsident zur persönlichen Seite der Sache A. was folgt aus: Die Zahl der Personen, welche geeignet und geneigt ad, das Amt des Reichskanzlers zu übernehmen, ist nicht groß. Es ist ier dringend erforderlich, daß in der Person des Reichskanzlers/ in dessen and die Leitung unserer auswärtigen Politik und unserer Beziehungen m Deutschen Reich liegt, nicht ein häufiger Wechsel eintritt. Für ihn, n Ministerpräsidenten, sei diese Erwägung ganz wesentlich bestimmend wesen, das Amt zu übernehmen, um das Verbleiben des Reichskanzlers dem seinigen zu erleichtern. Fragt man sich nun, welches die Nachtheile id, die entstehen könnten aus der Trennung dieser beiden Aemter, so ist schwer, solche nachzuweisen. Zunächst laufen die Interessen des Reiches d Preußens so sehr in gleicher Richtung und sind so sehr auf einander gewiesen, daß in dieser Beziehung ein Widerstreit schwer vorkommen wird, rner bleiben sowohl der Reichskanzler als sein Stellvertreter Mitglieder
> preußischen Staatsministeriums. Und endlich glaubt man, daß Staats- inner im Reich oder in Preußen dazu übergehen könnten, bewußt eine ’litif zu treiben, welche zum Nachtheil des anderen gereichen könnte?
Zuzugeben ist, daß nicht zwar über die Ziele, aber über die Mittel unt Wege zur Erreichung derselben Meinungsverschiedenheiten eintreten können und es mag ferner zugegeben werden, daß der Zwiespalt in einer Brust leichter auszugleichen ist, als wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Männern entstehen. Wenn man aber den Fall setzt, daß Meinungsverschiedenheiten Vorkommen werden, so waren solche auch bisher nicht ausgeschlossen, und zwar zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Staats- minisierium. Die Folgen, die bei einer ernsten Differenz dieser Art eintreten konnten, waren bisher, daß, wenn nicht das preußische Staatsministerium, dann der Ministerpräsident und zugleich auch der Reichskanzler weichen mußten, während jetzt nur eines dieser beiden Aemter vakant zu werden braucht, was für den Fall kritischer Lagen nicht ohne wesentliche Bedeutung ist. Der preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten ist wie bisher der Reichskanzler; er ist preußischer Bevollmächtigter im Bundesrath, und daraus ergibt sich von selbst, daß er die preußischen Stimmen zu führen hat und zwar in allen laufenden Geschäften nach seinem Ermeffen. Ebenso sicher ist aber auch, daß er in allen wichtigen Angelegenheiten und nament- , lich in allen gesetzgeberischen Angelegenheiten, die von Preußen ausgehen, sich in Uebereinstimmung hält und halten muß mit dem preußischen Staats- ministerium. Damit ist genügend Vorsorge getroffen, denn der Fall, daß der Reichskanzler als preußischer Minister der auswärtigen Angelegenheiten in einer Weise handeln sollte, welche ihn in Konflikt bringt mit dem preußischen Staatsministerium, ist nicht vorauszusehen, der müßte auf böswilliger Absicht beruhen. Denn eben in solchen Fällen, wo ein Zweifel besteht, muß er sich der Zustimmung des preußischen Staatsministeriums vergewissern; er wird es thun, wie er es bisher gethan hat.
LagessHKU.
Berlin, 2. Mai. Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Morgen um 9 Uhr auf das Bornstedter Feld, um die Bataillone des 1. Garderegiments z. F. zu besichtigen. Nach der Besichtigung nahmen Allerhöchstdieselben beim Offizierkorps das Frühstück im Regimentshause ein.
Berlin, 2. Mai. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 24. Januar d. I. bestimmt worden ist, daß das Gesetz, betreffend das Reichsschuldbuch, vom 31. Mai 1891, mit dem 1. April 1892 in Kraft tritt, hat das Kriegsministerium es — nach den in den Allerhöchsten Verordnungen vom 14. März 1850 und vom 20. Mai 1886 vorgezeichneten Grundsätzen — für zulässig erklärt, daß der für Offiziere vom Hauptmann und Rittmeister zweiter Klasse abwärts bei Nachsuchung des Heirathskon- senses erforderliche Vermögensnachweis vom 1. April 1892 ab auch durch eine in das Reichsschuldbuch eingetragene Buchschuld geführt werde, und zwar in gleicher Weise, wie solches durch den kriegsministeriellen Erlaß vom 7. Mai 1885 hinsichtlich des Staatsschuldbuches vorgeschrieben ist. Die kriegsministeriellen Bestimmungen vom 1. Juni 1886 Ziffer 2c, 3c und 5 Absatz 1 finden hiernach vom 1. April 1892 ab ebenso auf Buchschulden des Reichsschuldbuches Anwendung.
Berlin, 2. Mai. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht das Gesetz, betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen oder weinähnlichen Getränken, sowie die Ausführungsbestimmungen. — Der Chef des Kolonialamts, Kayser, Beabsichtigt heute Abend seine Inspektionsreise nach Deutsch- Ostafrika anzutreten. — Die freisinnige Landtagsfraktion brachte unter Zurückziehung des ursprünglichen Antrags den neuen Antrag ein, die Staatsregierung um Auskunft zu ersuchen, ob dieselbe die Niederlegung fiskalischer Gebäude bezw. die Abtretung fiskalischen Grund und Bodens in der Umgebung des königlichen Schlosses beabsichtige und die Genehmigung einer abermaligen Lotterie zur Niederlegung von Privatgebäuden in der Umgebung des Schlosses für angemessen erachte. (Fr. Nachr.)
Berlin, 1. Mai. Ueber die Höhe einer besondern Besteuerung des fundirten Einkommens, die in den Plänen des Finanzministers zur Fortführung der Steuerreform einen wichtigen Platz einnimmt, finden sich in manchen Blättern ganz ungerechtfertigte und übertriebene Muthmaßungen. In dem jetzigen Stadium der Angelegenheit kann von einem bestimmten in Aussicht genommenen Steuersatz noch nicht die Rede sein. Doch wird man, wie die Nat.-Lib. Korr, mittheilt, in der Annahme nicht fehlgehen, daß bei den bezüglichen Erwägungen ein Steuersatz von etwa Vt bis höchstens Ws