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Samstag den 30. April
1892.
’ Amtliches.
Land und Stadtkreis.
- Bekanntmachung.
Diejenigen Fabrikanten des Stadt- und Landkreises Hanau, welche zwanzig nnd mehr Arbeiter in ihren Betrieben beschäftigen und noch mit Vorlage der Arbeitsordnungen im Rück- stände sind, sowie diejenigen Fabrikanten der Stadt Hanau, welche in ihren Betrieben Kinder über 13 Jahre, oder jugendliche Arbeiter (hierzu gehören alle Arbeiter und Arbeiterinnen bis zu vollendetem 16. Lebensjahre), vier Arbeiterinnen (hierzu gehören alle Arbeiterinnen von vollendetem 16. Lebensjahre ab) beschäftigen und noch nicht die bezügl. Verzeichnisse vorgelegt haben, werden an umgehende Erledigung bei Meidung eventl. eintretender Bestrafung erinnert.
Bei Aufstellung der Verzeichnisse verweise ich auf die Bekanntmachung vom 6. April d. I. J.-Nr. 3001 P. Hanauer Anzeiger Nr. 84 pro 1892.
Hanau am 25. April 1892.
Der Königliche Landrath und Polizeidirektor
P. 3613 v. Oertzen.
Die Herren Bürgermeister des Kreises veranlasse ich, auf Grund der ihnen gemäß §. 138 der Geweibeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 (Reichsgesetzblatt S. 261) von den Inhabern von Fabriken und diesen gleichstehenden Anlagen zu erstattenden Anzeigen über die Beschäftigung von Kindern, jugendlichen Arbeitern und Arbeiterinnen (vergleiche die vorstehende Bekanntmachung vom heutigen Tage) die Spalten 3, 5, 6 und 7 der ihnen s. Zt. zugegangenen Nachweisung J. auszufüllen und letztere unfehlbar bis zum 6. Mai d. I. anher einzusenden. Die Herren Bürgermeister wollen dafür sorgen, daß ihnen Seitens der Fabrikbesitzer rc. die vorgeschriebenen Anzeigen rechtzeitig erstattet werden.
Ich bemerke dabei, daß nach der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 26. v. Mts. (R. G. Bl. Nr. 17) die Inhaber von solchen Fabriken und diesen gleichstchenden Anlagen, die nur einen Theil des Jahres im Betrieb sind und ihren Betrieb am 1. April 1892 bereits eingestellt oder noch nicht begonnen haben, verpflichtet sind, bis spätestens zum 2. Mai eine schriftliche Anzeige über die Höchstzahl der von ihnen innerhalb der Zeit vom 1. April 1891 bis zum 31. März 1892 beschäftigten Arbeiterinnen über 16 Jahre zu erstatten.
Insoweit in das Verzeichniß J. Einträge nicht zu machen sind, erwarte ich bis zum 6. Mai Fehlanzeige.
Hanau am 25. April 1892.
Der Königliche Landrath
V. 2689 D. Oertzen.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Verloren: Am 23. ds. Mts. in der Steinheimerstraße ein hellbrauner Herrnhut, F. G. gez. Ein Zwanzig-Markstück. Ein goldener Ohrring mit weißen Perlen; dem Wiederbringer eine Belohnung.
Gefunden: Ein dreieckiger hölzerner Winkel mit der Aufschrift ,Peter". Ein hölzerner Aufsatz mit Verzierung. Ein weißes Taschentuch. Ane Jnvalidenkarte für August Vogt aus Küllstadt. Eine Abonnements- 'arte II. Klasse, gültig wom 26. April bis 25. Mai d. J.
Vom Wasenmeister eingefangen: Ein schwarzer langhaariger punb w. Geschl.
Entflogen: Ein Kanarienvogel.
Hanau am 30. April 1892.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Um den alljährlich sich wiederholenden Beschädigungen
der öffentlichen Anlagen entgegenzuwirken, wird daran erinnert, daß es verboten ist die Wege zu verlassen, die Einfriedigungen zu überschreiten, den Rasen zu betreten, Zweige, Blüthen oder Blätter von den Bäumen und Sträuchern zu pflücken, den Vögeln nachzustellen, wie überhaupt Unfug zu treiben.
Personen, welche die betreffenden polizeilichen Verbote selbst verletzen oder in dieser Beziehung die Aufsicht über ihre Pflegebefohlenen vernachlässigen, werden unnachsichtlich zur Bestrafung angezeigt.
Der polizeiliche Schutz allein wird aber zur vollständigen Sicherung der öffentlichen Anlagen nicht ausreichen. Dieselbe ist nur dann zu erlangen, wenn die Besucher selbst durchdrungen davon, daß die Anlagen dem allgemeinen Schutze anvertraut sind und jedem Einwohner ohne Ausnahme gleichmäßig zu Gute kommen, auch ihrerseits jedem Frevel sofort entgegentreten.
An die Eltern, Vormünder, Lehrer, Erzieher und Dienstherrschaften ergeht die Bitte, auf ihre Kinder und Pflegebefohlenen, auf Gesinde und Arbeiter durch angemessene Berhaltungen einzuwirken und auf diese Weise beizutragen, daß im Jntereffe Aller die Achtung fremden Eigenthums, der Sinn für die Natur und ihre Schönheiten in allen Kreisen der Einwohnerschaft immer mehr ausgebildet und befestigt werde.
Hanau am 29. April 1892.
Der Oberbürgermeister
5149 Westerburg.
Von dem verstorbenen Herrn Bijouteriefabrikanten Wilhelm Una ist der Stadt Hanau der Betrag von Zweitausend Mark zur Verstärkung eines oder mehrerer Fonds zu gemeinnützigen Zwecken nach der freien Wahl der städtischen Behörden aber unter Ausschluß der gewöhnlichen Armenpflege vermacht worden.
Unter dankbarer Anerkennung des hierdurch bethätigten Wohlthätigkeitssinnes bringen wir dies zur öffentlichen Kenntniß.
Hanau am 26. April 1892.
Der Stadtrath :
5148 Westerburg.
Es wird hiermit zur Kenntniß der betheiligten Kreise gebracht, daß die Kartoffelausgabe fernerhin Dienstag und Samstag von vormittags 8 bis 12 Uhr im Rathhauskeller stattfindet.
Hanau am 29. April 1892.
Der Oberbürgermeister
Westerburg. 5160
Tagesschau.
Berlin, 29. April, Der dem Abgeordnetenhause zugegangene Gesetzentwurf, betreffend die Verlegung der Landesbuß- und Betttage, legt unter Beseitigung der verschiedenen Bußtage dem Mittwoch vor dem letzten Trinitatis - Sonntage die Geltung eines allgemeinen Feiertages bei. (Fr. N.)
Berlin, 29. April. S. M. Schiffsjungen - Schulschiff „Moltke", Kapitän zur See Freiherr von Erhardt, ist am 27. April in Havanna eingetroffen und beabsichtigt am 1. Mai die Reise nach Norfolk (Virginia) fortzusetzen.
Die „K. Ztg." schreibt: Die Verfügung des Justizministers, welche bestimmt ist, der Verschleppung der Strafsachen entgegenzutreten, wird allgemein als ein richtiges Wort zur rechten Zeit bezeichnet, und wir haben dieselbe mit um so größerer Freude begrüßt, als sie die Ursache der übermäßig langen Dauer der Strafprozesse in einem Punkte sucht, auf welchen wir schon vor langer Zeit aufmerksam gemacht haben, nämlich in der übermäßigen Ausdehnung des Ermittelungsverfahrens und der Voruntersuchung. Es muß mit allen Kräften dahin gestrebt werden, daß die Ausdehnung des Vorverfahrens über seinen eigentlichen und engern Zweck hinaus aufhört und die Erstreckung der Untersuchung auf Nebensächliches und Unbedeutendes ein Ende finde; nicht nur die rasche Erledigung der Strafsachen wird hierdurch gesichert werden, sondern auch die Unmittelbarkeit des Verfahrens kommt dadurch in höherem Maße zu ihrem Recht; tritt die Vorunter-