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DieSjpaltigeZcile so Psg
Nr. 94» Freitag
den 22. April 1892*
Amtliches.
Landkreis Hanau.
NânntMKchnuge« des Königlichen LandrathsamLes.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, nachstehende Bekanntmachung des Borstandes des landwirthschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden veröffentlichen zu lassen.
Hanau am 22. April 1892.
Der Königliche Landrath
v. O ertzen.
Landwirthschaftlicher Kreis-Verein Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 30, April, nachmittags
2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.
Tagesordnung:
1) Geschäftliche Mittheilungen.
2) Referat über die Wanderversammlung in Cassel.
3) Vortrag des Herrn Wagner, Direktor der landwirthschaftlichen Winterschule in Gelnhausen: „Altes und Neues aus dem Gebiete der Düngerlehre und die Bekämpfung der Kartoffelkrankheit."
4) Mittheilungen über die Ausstellung, entgültige Feststellung des Programms.
5) Ergebniß der diesjährigen Pferdemustcrung des Kreises Hanau.
Der Vorstand.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Am 12. d. Mts. ein Paar schwarze Glacehandschuhe. Eine Quittungskarte für August Vogt aus Küllstätt. Ein Spazierstock.
Verloren: Ein Zigarrenetui mit 9 Zigarren. Einige Visitenkarten nebst Loosungsschein, auf den Namen Bartel lautend.
Hanau am 22. April 1892.
Pferde-Auktion.
Donnerstag den 28. April d. I., vormittags von 11 Uhr ab, sollen auf dem Königlichen Hauptgestüt zu Beberbeck bei Hofgeismar ca. 40 vierjährige Wallache und Stuten, sowie einige ältere Stuten öffentlich an den Meistbietenden unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden.
Sämmtliche Pferde sind angeritten und werden am Tage vor der Auktion, also am 27. April, vormittags 11 Uhr, unter dem Reiter gezeigt.
Am 27. April und am Auktionstage vormittags 9®/* Uhr, »erden am Bahnhof Hofgeismar Gestütwazen zur Beförderung der mit der Bahn ankommenden Fremden nach Beberbeck bereit stehen. Anmeldungen zur Benutzung dieser Wagen werden rechtzeitig durch die Poft erbeten.
Gedruckte Nationallisten der zum Verkauf kommenden Pferde können vom 16. April d. J. ab hicrselbst in Empfang genommen werden.
Beberbeck, den 23. März 1892.
Königliche Gestüt-Direktion.
stukttonsangeige«
Mittwoch den 4. Mai d. Js., von 9 Uhr vormittags ab, sollen hierselbst ungefähr 80 Gestütpferde, bestehend aus Mutterstuten (meistens bedeckt), Fohlen und 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zum Verkaufe kommenden gerittenen Pferde werden am 2. und 3. Mai von 7 bis 10 Uhr vormittags unter dem Reiter, sowie sämmtliche an denselben Tagen von 4 bis 6 Uhr nachmittags auf Wunsch an der Hand gezeigt.
Liften über die zur Auktion gelangenden Pferde werden am 22. April Zum Versandt rc. fertig gestellt sein und auf Ansuchen zugeschickt werden. I
Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen von und zum Bahnhof Trakehnen wird am 2., 3. und 4. Mai gesorgt sein.
Trakehnen den 11. März 1892.
Der Landstallmeister
v. Frankenberg.
Tagesschar».
Berlin, 21. April. Durch Allerhöchsten Erlaß vom 6. April d. Js. ist bestimmt worden, daß fortan die Ersten Lehrer an den staatlichen Schullehrer- und Lehrerinnen - Seminaren dir Amtsbezeichnung „Seminar- Oberlehrer" führen.
Berlin, 20. April. In der Nachmittagssitzung des evangelisch- sozialen Kongresses sprach der Fabrikinspektor Regierungsrath Dr. Wolf aus Straßburg über die erziehliche Bedeutung der Arbeiterschutzgesetze. Folgende von ihm gestellte Thesen gelangten zur Annahme: 1. Die Gewerbe- novelle steht dem von ihr beherrschten Erwerbsleben gegenüber auf dem Standpunkte des Erziehers; 2. ihre Erziehungsgrundsätze entsprechen der christlichen Ethik; 3. ihr Erziehungsziel ist weit gesteckt, aber nur theilweise ausgesprochen; 4. ihre Erziehungsmittel bedürfen der Ausgestaltung. (K. Z.)
Berlin, 21. April. Das Kreuzergeschwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Leipzig" «Flaggschiff), „Alexandrine" und „Sophie", Geschwaderchef Kontreadmiral von Pawelsz, ist am 19. April in Zanzibar angckom- men; die beiden erstgenannten Schiffe werden am 2. Mai via Seychellen nach Colombo (Ceylon) in See gehen.
Berlin, 21. April. (K. Z.) Auf der Konferenz der Freien eingeschriebenen Hülfskassen in Hamburg wurde beschlossen, die Kassen weiter bestehen zu lassen; es gelangte folgender Antrag Deisingers zur Annahme: Die Konferenz ist der Ansicht, daß auch unter den neuen Bestimmungen des Krankenversichcrungsgesetzcs ein weiteres Bestehen der Freien Kaffen wohl möglich ist und erwartet deshalb, daß die Freien Kassen ihre Thätigkeit wie bisher so auch fernerhin fortsetzen werden.
Vor dem Schöffengericht in Zoppot wurde ein Fall verhandelt, der für weite Kreise von Interesse sein dürfte. Es war vor einigen Wochen ein größerer Knabe wegen Bettelns und Landstreichens verhaftet und dem Amtsgericht vorgeführt, doch konnte trotz aller Nachforschungen weder sein Name noch seine Heimathsangehörigkeit festgestellt werden. Der schlanke, blonde, fast dem Knabenalter entwachsene junge Mensch von 15 bis 16 Jahren gab wie auch in allen früheren mit ihm angestellten Verhören an, daß er weder seine Eltern noch sonstigen Angehörigen kenne, da er in etwa seinem dritten Lebensjahre entführt worden sei. Er sei in einer Zigeuner- oder Akrobatengesellschaft als Kautschukmann und Seiltänzer ausgebildet worden und habe einmal den Anführer derselben, welcher Hilsborn heißen und jetzt in Hamburg sein soll, belauscht, wie er in angetrunkenem Zustande erzählte, daß er ihn seinem Vater, der ein reicher Gutsbesitzer im Braunschweigischen gewesen, als dreijähriges Kind aus Rache geraubt habe, weil dieser ihn von seinem Gutshofe verwiesen und trotz seiner Bitten nichts habe verabfolgen lasten. Da er immer durch Verrenken seiner Glieder u. s. w. körperlich sehr angestrengt und schlecht behandelt worden sei, so wäre er vor ungefähr einem Jahre auf einer Reise durch Rußland der Gesellschaft entlaufen und jetzt zufällig hierher gelangt. Da der Knabe seine Erlebnisse in scheinbar glaubhafter Weise vortrug, auch sonst einen guten Eindruck machte und wiederholt um seine Freiheit bat, so erkannte der Gerichtshof infolge seiner Strafunmündigkeit auf Freisprechung. Einer der Schöffen, Gutsbesitzer V., nahm mit Zustimmung des Gerichtshofes den Knaben sofort mit sich auf seine Besitzung, um dort für dessen weitere Erziehung Sorge zu tragen. Uebrigens erklärte der kleine Abenteurer vorweg, daß er sich zu solchen ländlichen Verrichtungen, wie Kühe hüten u. s. w., nicht gebrauchen lassen wolle, sondern zur See gehen möchte. Es erscheint nicht unmöglich, so fügt die Danziger Zeitung diesem Bericht hinzu, daß dieser Knabe betjenige wäre, welcher vor Jahren andauernd von seinem Vater gesucht und für dessen Nachweisung ein Preis von 10 000 Mk. ausgesetzt war.
Schwerin, 21. April. Die Großherzogin Mutter Alexandrine ist heute 61/» Uhr nachmittags gestorben infolge einer Lungen- und Herzlähmung. ' “ (Fr. N.)