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M. 91. Dienstag

Amtliches.

Landkreis Hana«.

Wekanntmachnnge« des Königlichen Landrathsamtes.

Nachstehend bringe ich die von der Hessischen Brandverstcherungs- anstalt vorgenommene anderweite Eintheilung und Besetzung der Schätzer­bezirke II. bis IV. zur öffentlichen Kenntniß.

Hanau am 13. April 1892.

Der Königliche Landrath

V. 2425 von Oertzen.

Krvis Hanau, Stadt und Sand.

»fL

Schätzungsbezirk mit Angabe der Gemeinden.

N a m Schätzer.

n der

Stellvertreter.

Kreis Hanau Stadt und Land.

Landesbauinspektor Hinkelbein zu Hanau hat vie Berechtigung,in seinem ganzen Baubezirk Schätz- ungen vorzunehmen.

1

Speziell zugetheilte Bezirke:

i. Bezirk:

Hanau, Stadt

Kommission, bes

1. Hinkelbein, Landes­bauinspektor,

2. Wirth, Georg, Mau­rermeister,

3. Siebert, G., Zimmer­meister,

sämmtlich z

ehend aus:

1. Wirth, Georg, Maurermeister,

2. Siebert, G., Zim­mermeister,

3. Wörner, 8., Mau­rermeister,

u Hanau.

1

2

3

4

5

6

7

8

9

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11

12

13

14

15

16

Bezirk II» :

Bergen mit Enkheim Bischofsheim Butterstädter Höfe Dottenfelder Hof

Eichen

Erbstadt mit Naumburg Fechenheim mit Mainkur Gronau

Gronauerhos Kilianstädten Riederdorfelden Oberdorfelden Ostheim

Philippsruhe, Schloß Roßdorf

Windecken

Hinkelbein, Landes­bauinspektor zu Hanau (auch Brandschadens- taxator).

Sauerwein, Wegebau­aufscher zu Hanau (auch stellvertretender Brandschadenstaxator).

1

2

3

4

5

6

7

8

Bezirk Hb.:

Dörnigheim Hochstadt Kesselstadt Kinzigheimerhof Mittelbuchen Wachenbuchen Wilhelmsbad Wilhelmsbader Hof

Sauerwein, Wegebau- , aufseher zu Hanau (auch Brandschadens- taxator).

Hinkelbein, Landesbau- inspektor zu Hanau (auch stellvertretender Brandschadenstaxator)

den 19. April

1892.

SS Schâtzungsbezirk mit

Namen der

Angabe der Gemeinden. $7

Schätzer.

Stellvertreter.

Bezirk m :

1 Beiersröver Hof

2 Bruchköbel

3 Hüttengesäß

4 Langendiebach

5 Langenselbold

Hinkelbein, Landesbau-

Weidenschlager, Wege-

6 Marköbel mit Hirzbacher

inspektor zu Hanau

bauaufseher zu Hanau

Hof

(auch Brandschadens-

(auch stellvertretender

7 Reuwiedermus

8 Riederissigheim

taxator).

Brandschadenstaxator, gleichzeitig für den

9 Oberissigheim

10 Ravolzhausen

11 Rüdigheim

12 Rüdigheimer Hof

Bezirk IV.:

1 Großauheim

Weidenschlager, Wege-

Bezirk I).

Hinkelbein, Landesbau-

2 Großkrotzenburg

3 Niederrodenbach

4 Oberrodenbach

5 Rückingen

bauaufseher zu Hanau (auch Brandschadens­taxator).

inspektor zu Hanau (auch stellvertretender Brandschadenstaxator).

Stadtkreis Hana«.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Königlichen Land­rathsamts vom 31. März d. I., Hanauer Anzeiger Nr. 77, werden die­jenigen Gewerbetreibenden in der Stadt Hanau, welche in ihren Betrieben Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigen, hiermit aufgefordert, die nach §. 138 des Gesetzes vom 1. Juni 1891 vorgeschriebenen Anzeigen baldmöglichst der Behörde vorzulegen. Die Anzeigen haben zu enthalten:

«. bei Arbeiterinnen:

Vor- und Zuname, Wohnort, Tag der Geburt und zwar erstens der Arbeiterinnen zwischen 16 und 21 Jahren und zweitens der Arbeiterinnen über 21 Jahre.

Außerdem die Zahl der Wochentage, an welchen die Beschäftigung stattfinden soll, Beginn und Enoe der täglichen Arbeitszeit, auch am Sonn­abend, der festgesetzten Ruhepausen, sowie die Art der Beschäftigung.

t». bei jugendliche« Arbeitern r

Vor- und Zuname, Wohnort, Tag der Geburt und zwar erstens der jungen Leute von 14 bis 16 Jahren, nach Geschlechtern getrennt, männlich, weiblich, und zweitens der Kinder unter 14 Jahren, männlich, weiblich.

Außerdem die Zahl der Wochentage, an welchen die Beschäftigung stattfinden soll, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und zwar a. der regelmäßigen, b. derjenigen der Arbeiterinnen an den Vorabenden der Sonn- und Festtage, der festgesetzten Ruhepausen, sowie die Art der Be­schäftigung.

Es wird hierbei noch bemerkt, daß sich die Anzeigen auf alle Betriebe erstrecken, in denen Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter beschäftigt werden, ohne Unterschied der Zahl der Beschäftigten und ohne Unterschied ob der Betrieb Hand- oder Maschinenbetrieb ist.

Hanau am 6. April 1892.

Königliche Polizeidirektion.

P. 3101 v. Oertzen.

Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Hanau am 13. April 1892.

Königliche Polizeidirektion.

P. 3304 I. A.: Meister, Regierungs-Assessor.