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Nr. 89
Donnerstag den 14. April
1892.
Amtliches.
Bekanntmachung.
An der Landwirthschaftsschule zu Weilburg soll auch in diesem Jahre ein Fortbildungskursus für Elementarlehrer abgehalten werden und ist hierzu Termin in der Herbstferienzeit (Ende August bis Ende September) in Aussicht genommen.
Die in dem Kursus zu behandelnden Gegenstände sind folgende:
Chemie II. Theil (Chlor, Schwefel, Phosphor, Silicium, Kalium, Natrium, Calcium, Aluminium, Eisen); Botanik (Anatomie und Physiologie der Pflanzen);
Thierproduktionslehre;
Unterrichtswesen.
Den Theilnehmern wird ein staatlicher Zuschuß in Aussicht gestellt, sofern die Gemeinde, bezw. der Lehrer selbst einen Beitrag von mindestens 35 M. herzugeben bereit ist. Der staatliche Zuschuß beträgt für die Lehrer aus dem Regierungsbezirk Cassel 80 M. Den Gemeinden, welche einen Beitrag leisten, wird anheimgegeben, sich durch einen von dem Lehrer auszustellenden Revers dahin zu sichern, daß derselbe die erhaltene Summe zurückzuzahlen hat, wenn er innerhalb Jahresfrist nach stattgehabtem Kursus die Gemeinde verläßt.
Diejenigen Lehrer, welche an dem in Rede stehenden Kursus Theil nehmen wollen, werden aufgefordert, ihre Gesuche bis zum 16» Mai d. I. durch Vermittelung des Königlichen Landraths bezw. der Stadtschuldeputation anher einzureichen.
Cassel den 31. März 1892.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.
I. V.: gez. Callenberg.
Landkreis Hanan.
Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
Die bei der Selbsteinschätzung für das Steuerjahr 1892/93 gemachten Erfahrungen haben gezeigt, daß der Mangel einer geordneten Buchführung dem Landwirthe die richtige Angabe seines Einkommens aus Grundvermögen bedeutend erschwert oder gar unmöglich macht. Die Berechnung des Einkommens nach Normalsätzen (Annahme eines bestimmten Einkommensbelrags vom Hektar), wie sie von den meisten Steuerpflichtigen vorgenommen worden ist, kann in Zukunft nicht mehr zugelassen werden. Es muß vielmehr in Zukunft auch bei kleineren Landwirthschaftsbetrieben gefordert werden, daß eine regelmäßige Anschreibung der Wirthschafts-Einnahmen und Ausgaben stattfindet. Eine Entbindung von der ziffermäßigen Angabe des Einkommens kann nicht etwa aus dem Grunde, weil der Steuerpflichtige die zur Erfüllung der Deklarationspflicht erforderlichen Aufzeichnungen seiner thatsächlichen Einnahmen und Ausgaben unterlassen hat, beansprucht werden. Die regelmäßige Anschreibung der Einnahmen und Ausgaben ist aber nicht nur für diejenigen Landwirthe, welche zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, eine unbedingte Nothwendigkeit, sondern auch für die kleineren Landwirthe. Denn abgesehen davon, daß jeder Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgeben muß, wenn er dazu aufgefordert wird, hat eine etwaige Berufung gegen die Höhe des veranlagten Steuerbetruges wohl nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn das thatsächliche Einkommen durch Aufzeichnungen nachgewiesen werden kann.
Ein in der Th. Quos'schen Verlagshandlung zu Cöln, Plenkgasse 36, erschienenes Werkchen: „Anleitung zur Buchführung für den kleinen Landmann sowie zur Nachweisung des nach dem neuen Steuergesetze festzustellenden steuerpflichtigen Einkommens" (Preis 50 Pfg.) hat den Zweck, den kleinen Landwirthen die zur Einrichtung der Buchführung nöthige Anleitung zu geben. Die Buchführung selbst ist so einfach, daß jeder Landwirth zu ihrer Benutzung im Stande ist.
Die Anschaffung dieses Heftchens, welches beim Bezüge größerer Quantitäten erheblich billiger ist — 20 Exempl. 8 M., 50 Exempl.
17.50 M., 100 Exempl. 30 M. — kann den Landwirthen nich dringend genug empfohlen werden.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, auf dessen ausgedehnteste Anschaffung hinzuwirken.
Hanau am 12. April 1892.
Der Königliche Landrath von Oertzen.
Nach Mittheilung des Großherzoglichen Kreisamts zu Friedberg ist die Maul- und Klauenseuche in Melbach ausgebrochen und in Staden erloschen.
Hanau am 9. April 1892.
Der Königliche Landrath
V. 2287/88. v. Oertzen.
Der Bürgermeister Laubach zu Eichen ist zum Schiedsmann für den Bezirk Erbstadt-Eichen auf eine dreijährige Amtsdaucr wiedergewählt und verpflichtet worden. Als sein Stellvertreter ist der Beigeordnete Wilhelm Wenzel zu Erbstadt gewählt und verpflichtet.
Hanau am 12. April 1892.
Der Königliche Landrath
V. 2375 v. Oertzen.
Dem Gewerbeverein zu Tann ist von dem Herrn Oberpräsidenten die Genehmigung ertheilt worden, bei Gelegenheit der im Monat Juli d. J. daselbst statlfindenden Ausstellung gewerblicher Erzeugnisse eine Verloosung von Korbfiecht-, Tischler-, Sattler-, Tapezierer-, Schuhmacher-, Wagner-, Schmiede- und Klempnerarbeiten im Gesammtwerthe von mindestens 2700 Mark zu veranstalten und Loose dazu â 1 Mk. in den Kreisen Gersfeld, Schlüchtern, Hünfeld, Fulda, Gelnhausen, Hanau (Stadt und Land) und Hersfeld zu vertreiben.
Hanau am 13. April 1892.
Der Königliche Landrath v. Oertzen.
An die Herren Bürgermeister der Gemeinden im Bücherthal.
Sie wollen nach vorherigem Benehmen mit den Herren Pfarrern diejenigen bedürftigen und würdigen Personen hier namhaft machen, welchen eine Unterstützung aus der Schlinglof f' schen Stiftung in Bruchköbel zugewendet werden kann.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß zur Unterstützung nur wirklich Hülfsbedürftige im Sinne der Armengesetzgebung und nach der Stiftungsurkunde aus jedem Haushalt nur e i n Armer in Vorschlag kommen dürfen.
Hanau am 13. April 1892.
Der Königliche Landrath.
V. 2440 I. A.: Meister.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Gefunden: Ein eiserner Reif von einem Wagenrad. Ein weißer Sonnenschirm (in einem Laden stehen geblieben). Eine blecherne Kuchenform. Zwei neue Haarnadel.
Jrrthümlich ein Muff nebst Damenpelzmütze in einer Schachtel von Seiten des Kürschners Hau an eine unrichtige Adresse abgegeben; der Eigenthümer kann diese Gegenstände auf dem hiesigen Polizeibüreau in Empfang nehmen.
Hanau am 14. April 1892.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Donnerstag den 21. April 1892 4528
Zucht- und Fettviehmarkt in Hanau.