Ilbonnrment?-
' Preis:
I Jährlich 9 Mark.
I Halbj.E.SVPsg. e Vierteljährlich . 2 Start 25 Pfg.
Für auswärtige Abonnenten i mit dem betreffen« i den Pofiauffchlag. ■ Die einzelne Rllno- mcr 10 Pfg.
^lrtnoM* ?^n)^m^
Ari 4 V 4 4
V 6 ^
Iugkeich ArntLiches ^rgcm für Stcröt- unö Lcrnökveis Kcrncru.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
gnfttfienS»
PreiS:
Die ispaMge Garmondzeile ob» deren Staunt
10 Pfg.
Die Sspalt. Zeile 20 Pfg.
DieSipaltigsZeile
30 Pj,
M. 81. Dienstag
Amtliches.
Bekanntmachung.
Auf öffentlichen Wegen, insbesondere aus den Feldwegen zwischen der Bruchköbeler Landstraße und der Fasanerie, zwischen dem Nordbahnhof und Puppenwald u. a. finden sich vielfach unrechtmäßiger Weise hingeworfene Steine, Scherben, Schutt und dergleichen, durch welche Fußgänger, Fuhrwerke und Reiter nicht nur erheblichen Belästigungen ausgesetzt werden, sondern sogar Vermögensbenachtheiligungen erleiden können. Ich habe deshalb die mir unterstellten Aufsichtsbeamten in Stadt und Land angewiesen, «nnachstchtlich jedermann zur Anzeige zu bringen, welchen sie als gegen die nachfolgenden Strafbestimmungen fehlend betreffen.
Hanau am 2. April 1892,
Die Königliche Landrath und Polizeidirektor.
P. 2912. J. A.: Meister.
Mit Geldstrafe bis zu sechszig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft: wer nach einer öffentlichen Straße oder Wasserstraße, oder nach Orten hinaus, wo Menschen zu verkehren pflegen, Sachen, durch deren Umstürzen oder Herabfallen Jemand beschädigt werden kann, ohne gehörige Befestigung aufstellt, oder aufhängt, oder Sachen auf eine Weise ausgießt oder auswirft, daß dadurch Jemand beschädigt oder verunreinigt werden kann; wer auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder Wasserstraßen Gegenstände, durch welche der freie Verkehr gehindert wird, aufstellt, hinlegt oder liegen läßt.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Stadtgräben.
Wegen Reinigung und Durchftrömung der Stadtgräben werden dieselben am Montag den 2. Mai d. I. während des ganzen Tages abgelassen sein.
Ich mache Interessenten mit dem Hinzufügen hierauf aufmerksam, daß dies Ablassen während des ganzen Sommers an jedem ersten Montag eines Monats bis zum Spätherbst stattfinden wird.
Hanau am 1. April 1892.
Der Oberbürgermeister 4153 Westerburg.
t Der Schluß des Reichstags.
Der Reichstag ist am Donnerstag (31. März) durch eine Kaiserliche Botschaft geschloffen worden. Die letzte Sitzung war die 208. Diese hohe Ziffer ist nur dadurch erreicht worden, daß der Reichstag seit seiner Wahl im Februar 1890 noch nicht geschlossen worden ist, sondern einmal, und zwar im Sommer 1890, wegen des Arbeiterschutzgesetzes, und das zweite Mal im Sommer 1891 wegen der Krankenversicherungsnovelle vertagt wurde, weil bei Schluß der Tagung die Vorarbeiten zu diesen Gesetzen hätten unbenutzt liegen bleiben müssen. Wäre man sonach auch berechtigt, bei einem Rückblick auf seine Arbeiten die ganze zweijährige Dauer seiner Thätigkeit in Betracht zu ziehen, so dürfen wir uns doch an die Thatsache halten, daß er nach der letzten Sommerpause im November wieder zusammentrat; ein Rückblick auf diese letzte Zeit wird daher genügen, um seine Thätigkeit gebührend zu würdigen.
In dieser Zeit hat er vor Allem das große Werk der neuen Han- delsverträgeschnell und glatt zum Abschluß gebracht. Die mancherlei Gegensätze, welche hierbei zu Tage traten, wurden in voller Erkenntniß der veränderten Verhältnisse, welche durch das Aufhören der bis dahin bestandenen Handelsverträge eintreten mußten, überwunden: von dem Grundsatz eines maßvollen Schutzes wurde nicht abgewichen, wenn auch dabei der Erleichterung der Ausfuhr und der Erweiterung des Absatzgebietes Rechnung getragen werden mußte. Die Bcsorgniß, daß die Landwirthschaft die Kosten der Handelsverträge werde bezahlen müssen, wurde zwar vielfach lebhaft betont, indeß wird die weitere Entwickelung den Beweis liefern, daß sie bei dem Schutz, der ihr verblieben, gut bestehen kann. Die große Mehrheit des Reichstags, welche den Verträgen zustimmte (243 gegen 48 Stimmen),
den 5. April 1892.
darf wohl als eine Bürgschaft dafür angesehen werden, daß wir den richtigen Weg betreten haben.
° Das zweite große Werk, dessen Abschluß gelang, ist die Kranken- versicherungsnooelle, welche den Kreis der Verstcherungspflichtigen erweitert und die bisher fühlbar hervorgetretenen Mängel beseitigt.
Von den ferneren Gesetzen, die der Reichstag angenommen hat, nennen wir das Gesetz über den Verkehr mit Wein, das Telcgraphengesctz, das Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und das Gesetz über die Vorbereitung des Kriegszustandes in Elsaß-Lothringen, die in Uebereinstimmung mit der Regierung erledigt wurden. Ob die Aenderungen an dem Gesetz über die Unterstützung der Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften es dem Bundesrath gestatten werden, das Gesetz seinerseits anzunehmen, erscheint fraglich.
Bei der dritten Berathung des Reichshaushaltsetats ist leider eine Forderung, auf welche die Regierung im Interesse der Schlagfertigkeit der Flotte großen Werth legte, nämlich der Bau der Korvette K, abgelehnt worden; Zentrum, Freisinnige, Voltsparteiler und Sozialdemokraten stimmten gegen die aus de« alten Kartellparteien - und den Polen bestehende Minderheit. Im Uebrigen haben die Etatsverhandlungen im Großen und Ganzen, wie dies auch bei den vorgenannten Gesetzen der Fall war, bewiesen, daß der Reichstag bestrebt war, mit der Regierung in sachlicher Uebereinstimmung die Interessen des Reichs zu fördern.
Eine größere Reihe von Vorlagen — z. B. das Trunksuchtsgesetz, das Checkgesetz, die sog. lex Heinze, das Gesetz über den Verrath militärischer Geheimnisse — ferner Anträge aus dem Hause — z. B. die Börsensteueranträge und das Heimstättengesetz — sind unerledigt geblieben, weil das Bedürfniß nach einem baldigen Abschluß der parlamentarischen Thätigkeit sich auf allen Seiten geltend machte und wohl auch nicht ohne Berechtigung war. Was zu Wege gebracht worden ist, ist immerhin bedeutend genug, so daß man sagen kann, die Thätigkeit des Reichstags sei fruchtbar gewesen.
Tagesschau.
Berlin, 4. April. Seine Majestät der Kaiser und König empfingen heute Vormittag den Geheimen Justizrath, Professor Dr. Dernburg und nahmen darauf die Vorträge des Chefs des Geheimen Zivilkabinets, des Staassekretärs des Reichsmarineamts sowie des Chefs des Marineka- binets entgegen.
Berlin, 4. April. Der „Staatsanzeiger" veröffentlicht das preußische Etatsgesetz. — Die kaiserliche Familie siedelt dem Vernehmen nach gleich nach dem 20. April in das neue Palais in Potsdam über.
Berlin, 4. April. Unter dem persönlichen Vorsitz der Kaiserin traten heute die Delegirten des Vaterländischen Frauenvereins im Saale des Handelsministeriums zu einer Sitzung zusammen. Die Kaiserin wurde vom Staats minister v. Hofmann, Frau Minister v. Schelling, Frau Gräfin v. Zedlitz-Trützschler u. s. w. begrüßt. Staatsminister v. Hofmann gedachte des nunmehr 25jährigen Bestehens des Vereins. Hauptaufgabe der Versammlung war die Besprechung der Vorbereitungen für den Kriegsfall. Die Kaiserin verließ erst nach zweistündigem Verweilen die Versammlung. Zum Besten des Vaterländischen Frauenvereins ist heute im großen Direktionssaale des Anhalter Bahnhofs ein Verkauf der von den Zweigvereinen eingelieferten Arbeiten der Pfleglinge eröffnet worden. (K. Z.)
Berliu, 4. April. Die „Köln. Ztg." schreibt: Das Befinden des Kaisers ist das allerbeste. Bei dem jetzigen schönen Frühlingswetter macht er täglich morgens und nachmittags ausgedehnte Spazierfahrten und Spazierritte in den Thiergarten und nach dem Grunewald, zahlreiche Menschen sammeln sich zu diesen regelmäßigen Zeiten namentlich unter den Linden und am Brandenburger Thor und sie haben dabei stets die beste Gelegenheit, sich persönlich vom Wohlbefinden des Kaisers aus nächster Nähe zu überzeugen. Es ist daher ausgeschlossen, daß die Nachrichten der ausländischen Presse, namentlich größerer französischer Zeitungen, die neuerdings wieder von angeblicher Krankheit des Kaisers zu berichten wissen, überhaupt aus Berlin stammen.
Berlin, 3. April. Die in dem ' frühern Handelsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz enthalten gewesenen Bestimmungen über den