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Nr. 78.

Freitag den 1. April

1892.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Nachdem die Vorbereitungen zu der Einrichtung des auf Grund des Gesetzes vom 31. Mai 1891 (R. G. Bl. S. 321) einzuführenden Reichsschuldbuchs getroffen worden sind, machen wir darauf auf­merksam, daß die Eintragungen in das Reichsschuldbuch mit dem 1. April d. Js. dem Tage, an welchem gemäß Kaiserlicher Verordnung vom 24. Januar d. Js. (R. G. Bl. S. 303) das genannte Gesetz in Kraft tritt, beginnen können. Von dem mit der Bearbeitung der Reichsschuldbuch­angelegenheiten beauftragten Büreau der unterzeichneten Verwaltung, dem Reichsschuldbuchbürcau in Berlin 8. W. Oranienstraße Nr. 92/94, werden schon jetzt Formulare verabfolgt und Anfragen beantwortet.

Das Büreau ist werktäglich mit Ausnahme der letzten beiden Ge­schäftstage jeden Monats von 9 bis 1 Uhr geöffnet. Postsendungen sind zu frankiren und mit der Adresse:

An die Reichsschuldenverwaltung (Schuldbuchbüreau)

Berlin 8. W.

Oranienstraße 92/94" zu versehen.

Zu den Anträgen auf Eintragung in das Buch und den ihnen bei­zulegenden Verzeichnissen der zur Umwandlung in eine Buchschuld bestimmten Effekten sind Formulare zu verwenden, welche in Berlin bei dem Reichs- schuldbuchbüreau und außerhalb Berlins bei sämmtlichen Reichsbankhaupt­stellen, Reichsbankstellen, mit Kasfeneinrichtung versehenen Reichsbankneben­stellen und der Reichsbankkommandite in Insterburg, sowie bei denjenigen Landeskaffen unentgeltlich verabfolgt werden, welche mit Zahlung von Reichsschuldbuchzinsen beauftragt sind.

Gleichzeitig benachrichtigen wir die JnhaberZvon Reichsschuldverschrei­bungen, welche von der neuen Einrichtung Gebrauch machen wollen, daß unter dem TitelAmtliche Nachrichten über das Deutsche Reichsschuldbuch" von uns eine Zusammenstellung der den Betheiligten wissenswerthen Be­stimmungen herausgegeben worden ist. Sie enthält insbesondere auch eine Angabe der mit Zahlung der Reichsschuldbuchzinsen außerhalb Berlins be­auftragten Landeskasien für jeden einzelnen Bundesstaat. Die Schrift kann direkt von dem Verleger I. Guttentag-Berlin, sowie durch jede Buch­handlung für den Preis von 40 Pfennig oder per Post franko für 45 Pfennig bezogen werden.

Berlin den 7. März 1892.

Reichsschuldenverwaltung.

II. 133, II. gez. Sydow.

Stadtkreis Hana«.

Behufs Umpflasterung und Regulirung des Straßenkreuzes vor dem Kanalthor und dem Zufuhrwcg zum Schlachthofe, sowie der Auffahrtsrampe zu dem Güterbahnhofe der Hessischen Ludwigsbahn ist es nothwendig, daß die Zufuhr zu den genannten Anlagen und Gebäuden vom 4. April er. ab auf ca. 8 Tage von dem Steinheimerthor aus erfolgt.

Das Fahren nach demselben von den Straßen vor dem Kanalthor aus wird hierdurch bei Meidung von Strafe bis zu 9 Mark subs. bis zu 3 Tage Haft untersagt.

Hanau am 31. März 1892.

Königliche Polizeidirektion.

P. 2890 v. Oertzen.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 8. bis inkl. 12. September c. findet gelegentlich der neununddreißigsten Wanderversammlung des landwirthschaftlichen Zentral­vereins für den Regierungsbezirk Cassel eine landwirthschaftliche Ausstellung im hiesigen Stadtpark statt.

Diese Ausstellung umfaßt: a. Felderzeugniste und Gemüse, b. Blumen, Obst re., c. Vieh, d. Geflügel, e. Maschinen und verwandte Gerüthschaste« der Oekonomie, f. forstwirth- schaftliche Erzeugnisse, Jagd und Fischerei.

Die Ausstellung ist mit einer bereits genehmigten Verloosung ver-

bunden; die Gewinne werden ausschließlich auf dem Ausstellungsplatze an­gekauft. Zur Ausstellung von Vieh sind nur die Viehzüchter des Re­gierungsbezirks Cassel sowie die landwirthschaftlichen Vereinsmitglieder berechtigt und werden hiermit zu deren Beschickung eingcladen. Ueber die zur Vertheilung gelangenden Prämien rc. wird das s. Zeit veröffentlicht werdende Programm das Nähere enthalten.

Anmeldungen für die Ausstellung sind zu richten für

a. Felderzeugnisse und Gemüse an Herrn Gärtner G. T h y r i o t in Hanau;

b. Blumen, Obst rc. an Herrn Kunftgärtner G. Henrich in Hana»;

c. Vieh an Herrn Kreisthierarzt Collman» in Hanau;

d. Geflügel an Herrn Lehrer O h l in Hanau;

e. Maschinen an Herrn Kaufmann C. H. Bechtel in Hanau. An­meldescheine wie sonstige nähere Auskunft sind bei genanntem Herrn erhältlich. Die beantworteten Scheine müssen bis spätestens 1. Mai zurückgegeben sein. Es wird zugleich bemerkt, daß für den Quadrat­meter verschließbaren Raumes 5 Mark, in der gedeckten Halle 4sMark und für offenen Raum 1 Mark zur Erhebung gelangen;

f. forstwirthschaftliche Erzeugnisse, Jagd und Fischerei an Herrn Forst­meister Fenner zu Wolfgang bei Hanau.

Für die nicht verkauften Maschinen und Gerâthe ist der freie Rück­transport beim Königlichen Eisenbahnminister beantragt.

Hanau am 30. März 1892.

Der Vorsitzende

3885 v. Oertzen, Landrath.

Stadtkreis Hanau.

Bekannimachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Von dem hiesigen Stadtrath und Gemeindeausschuß ist vorbehaltlich der Genehmigung des Bezirksausschusses für den Regierungsbezirk Cassel ein neues

Statut über die Erhebung von Gemeinde* Umlagen in der Stadt Hanau'«

beschlossen worden.

Dieses Statut wird in Gemäßheit des §. 3 der Gemeindeordnung vom 23. Oktober 1834 vom 19. d. Mts. ab zwei Monate lang auf dem Rathhause zu Jedermanns Einsicht ausgelegt und es ergeht hiermit die Aufforderung, etwaige Erinnerungen gegen das Statut innerhalb jener Frist bei mir anzubrim, en.

Hanau am 18. März 1892.

Der Oberbürgermeister

3275 Westerburg.

t Parlamentsschau.

Der Reichstag ist letzten Sonnabend in die Erledigung seiner Haupt­aufgabe, in die dritte Berathung des Reichshaushaltsetats, eingetreten und hat hierbei auch die Trennung des Postens des Reichskanzlers von dem­jenigen des preußischen Ministerpräsidenten einer Erörterung unterzogen. Gegenüber den Einwendungen, welche der Abg. Eugen Richter in dieser Beziehung geltend zu machen suchte, wies der Reichskanzler darauf hin, daß er von dieser Trennung keine Nachtheile für die Stellung des Reichs­kanzlers befürchte, vielmehr davon wesentliche Vortheile erhoffe, zumal der Reichskanzler in Zukunft nicht mehr in jede preußische Ministerkrifis hineingezogen werde. Im Besonderen aber wies er das auf die Vorgänge begründete Verlangen einer parlamentarischen Regierungsform und der Einführung von Reichsministerien zurück. Die Redner der verschiedenen Parteien (v. Kardorff, freikons., Graf Ballestrem, Zentrum, v. Ben­nigsen, nationall., Freiherr v. Manteuffel, kons.) äußerten in Bezug auf die Trennungsfrage einige Besorgnisse, meinten aber in Ruhe die weitere Entwickelung der jetzt eingetretenen Lösung abwarten zu können, zumal es sich nicht voraussehen lasse, ob die Trennung sich nicht bewähren werde.

I Unter voller und dankbarer Anerkennung dafür, daß in der Person des Reichskanzlers kein Wechsel eingetreten sei, lehnten die Redner des Zen­trums und der Konservativen den Gedanken der Errichtung von Reichs- i Ministerien, die eine alte Forderung der Freisinnigen ist, entschieden ab,