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Nr. 73.
Samstag den 26. März
1892.
Abonnements-Ginladung.
Mit dem I. April 1893 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger"
welcher zugleich amtliches Vrgan für den Stadt- und Landkreis Hanau, und nachweislich das weitverbreitetste und umfangreichste Blatt Hanaus ist.
Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nehmen sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Neu zutretende Abonnenten erhalten den Anzeiger vom Tage der Bestellung bis Anfang des Quartals unentgeltlich.
Die Expedition des Hanauer Anzeigers.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die sämmtlichen, bisher noch nicht zur Verloosung gekommenen Neumärkischen Schuldverschreibungen werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag vom 1. Juli 1892 ab bei der Staatsschulden- • tilgungskaffe hierselbst — W. Taubenstraße Nr. 29 — gegen Quittung ' und Rückgabe der Schuldverschreibungen zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr vormittags bis 1 Uhr nachmittags, I mit Ausschluß der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshauptkassen und in I Frankfurt a/M. bei der Kreiskaffe.
Zu diesem Zweck können die Schuldverschreibungen einer dieser Kassen schon vom 1. Juni 1892 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschuldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Fest- . stellung die Auszahlung vom 1. Juli 1892 ab bewirkt.
Mit dem 1. Juli 1892 hört die Verzinsung der ge- ; kündigt en Schuldverschreibungen auf.
Die Staatsschuldentilgungskasse kann sich in eine» Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über die Zahlungsleistung nicht 1 einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin den 15. Februar 1892.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
I. 329 gez. Merleker.
Stadtkreis Hanau.
Die Frau Lina Beck, geborene Stengel, geboren zu Hanau, hat einen Paß nach Amerika beantragt.
Hanau am 24. März 1892.
Königliche Polizeidirektion.
P. 2671 v. Oertzen.
Landkreis Hanau.
. Bekanntmachungen des Königlichen Landrathsamtes.
« Die diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammlungen im Land- und ^Stadtkreise Hanau finden wie folgt statt:
Am 4. April, 8 Uhr vormittags, in Fechenheim (Lindenplatz) für Fechenheim.
Am 4. April, 10Vi Uhr vormittags, in Bergen vor der schönen Aussicht für die Orte: Bergen, Enkheim, Niederdorfelden.
Am 4. April, 11 l/a Uhr vormittags, in Bergen vor der schönen Aussicht für die Orte: Dörnigheim, Hochstadt, Bischofsheim, Gronau, iWachenbuchen, Gronauerhof, Dottenselderhof.
Am 5. April, 8V2 Uhr vormittags, in Windecken (Schloßberg) Mr die Orte: Windecken, Kilianstädten, Roßdorf mit Butterstädterhöfe.
Am 5. April, 10 Uhr vormittags, in Windecken (Schloßberg) für die Orte: Eichen, Erbstadt, Marköbel mit Hirzbacherhöfe, Ostheim, Oberdorfelden, Niederissigheim und Baiersröderhof.
Am 6. April, 9 Uhr vormittags, in Langenselbold (Kirchplatz) für die Orte: Langenselbold mit Bruderdiebacherhof und Baumwieserhof, Hüttengesäß.
Am 6. April, lO1^ Uhr vormittags, in Langenselbold (Kirchplatz) für die Orte: Langendiebach mit Reußerhof, Neuwiedermus, Ravolzhausen, Rückingen, Oberissigheim, Rüdigheim, Rüdigheimerhof.
Am 7. April, 8 Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für die Orte: Großauheim, Kesselstadt, Pulverfabrik, Philippsruhe und Fasanerie, Wilhelmsbad und Wilhelmsbaderhof und Kinzigheimerhof.
Am 7. April, 9'/- Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für die Orte: Oberrodenbach, Niederrodenbach, Großkrotzenburg, Mittelbuchen, Bruchköbel, Gutsbezirke Wolfgang und Neuhof.
Am 7. April, 11 Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für die Stadt Hanau mit Lehrhof: die Jahrgänge 1879, 1880, 1881, 1882.
Am 8. April, 8 Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für die Stadt Hanau mit Lehrhof: die Jahrgänge 1883, 1884, 1885, 1886.
Am 8. April, 9^2 Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für die Stadt Hanau mit Lehrhof: die Jahrgänge 1887, 1888, 1889, 1890, 1891.
Am 8. April, 11 Uhr vormittags, in Hanau (Paradeplatz) für sämmtliche Ersahreservisten aller Jahrgänge, welche in Hanau wohnen, sowie die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
Vorstehendes wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu den diesjährigen Frühjahrs-Kontrolversammlungen zu erscheinen haben:
1. Sämmtliche Reservisten und Ersatzrescrvisten.
2. Sämmtliche Dispositionsurlauber, sowie die zur Verfügung (Disposition) der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
3. Sämmtliche Mannschaften der Landwehr bezw. Seewehr I. Aufgebots mit Ausnahme derjenigen, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1880 eingetreten sind.
Außerdem wird bemerkt:
1. Die Halbinvaliden und Garnisondienstfähigen erscheinen mit ihren Jahresklassen.
2. Diejenigen, welche wegen verbüßter Freiheitsstrafe oder wegen Kontrol- entziehung nachzudienen haben, erscheinen mit den Jahres klassen, in die sie zurückversetzt sind.
3. Sämmtliche Militärpapiere sind mit zur Stelle zu bringen.
4. Dispensationen von den Kontrolversammlungen können eintreten und müssen daraus bezügliche Gesuche, welche von der betreffenden Ortsbehörde beglaubigt sein müssen, spätestens 3 Tage v 0 r der betreffenden Kontrolversammlung beim Bezirksseldwebel in Hanau eingereicht werden.
Frankfurt a/M., im März 1892.
Königl. Bezirkskommando.
Die Herren Ortsvorstände werden angewiesen, die vorstehende Bekanntmachung dreimal in ortsüblicher Weise zu veröffentlichen, sowie die Plakate, welche ihnen von Königlichem Bezirkskommando durch die Bezirkskompagnie übersendet werden, an besonders wichtigen ins Auge fallenden Stellen anzubringen.
Hanau am 24. März 1892.
Der Königliche Landrath
M. 1390 v. Oertzen.
Bekanntmachung.
In Ausführung des §. 155 Abs. 2 der Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1891 (R. G. Bl. S. 261) wird Folgendes bestimmt:
1. Unter der Bezeichnung: höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des Titel VII der Gewerbeordnung ist zu verstehen:
in der Regel der Regierungspräsident, soweit es sich um das Verfahren nach §. 105 e. Abs. 2 a. a. O. sowie um die Genehmigung statutarischer Bestimmungen ein-